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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.06.2026

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

09.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/585108.05.2026

Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen

der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Berichten des SPIEGEL sowie weiterer Medien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine „Rahmenvereinbarung Strategische Top-Management-Beratung“ für die Behördenleitung ausgeschrieben. Danach soll ein externer Auftragnehmer nicht nur allgemeine Managementleistungen, sondern auch kurzfristige Analysen, Diskussionspapiere, Handlungsempfehlungen, Präsentationsunterlagen sowie umfassendere strategische Grundlagen, Handreichungen und Dokumentationen erbringen. Als prioritäre Themenfelder werden unter anderem Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit sowie industrielle Transformation genannt. Für diese Leistungen sind nach der Berichterstattung 9 000 Stunden jährlich vorgesehen; der Vertrag soll über zwei Jahre laufen und eine Verlängerungsoption umfassen (www.spiegel.de/politik/katherina-reiche-kernaufgaben-des-wirtschaftsministeriums-sollen-an-externe-berater-ausgelagert-werden-a-edc3d846-ce45-4d8e-bbf6-6efa9286bc00; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beratung-berater-sollen-wirtschaftsministerium-9000-stunden-jaehrlich-helfen/100213866.html; www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslagern-003.htm).

Damit betrifft die Ausschreibung nach Auffassung der Fragesteller gerade nicht bloß technische Hilfsleistungen, sondern Aufgaben an der Schnittstelle von fachlicher Wirtschaftspolitik, strategischer Steuerung und ministerieller Prioritätensetzung. Themen wie industrielle Transformation, Rohstoffsicherheit, wirtschaftliche Souveränität, Zukunftstechnologien und außenwirtschaftliche Sicherheit gehören zum wirtschaftspolitischen Kernbestand des Ressorts. Wenn externe Unternehmen in diesen Bereichen kurzfristig Analysen, Diskussionspapiere und strategische Grundlagen liefern sollen, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob damit nicht Aufgaben ausgelagert werden, die ihrer Natur nach innerhalb eines wirtschaftspolitischen Schlüsselressorts dauerhaft vorgehalten werden müssten (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslagern-003.htm).

Der Organisationsplan des BMWE weist bereits die hierfür einschlägigen hausinternen Strukturen aus. Neben den leitungsnahen Bereichen Koordinierung, politische Planung und Analyse sowie Parlament- und Kabinettreferat bestehen in der Zentralabteilung Zuständigkeiten für Organisation des Ministeriums, Staatsmodernisierung, Fördercontrolling, Projektmanagement und -beratung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement. Vor allem aber verfügt das BMWE über wirtschaftspolitische Fachabteilungen, namentlich für Wirtschaft, Industrie, Außenwirtschaft, Zukunftstechnologien und Mittelstand. Damit sind sowohl die fachliche Bearbeitung wirtschaftspolitischer Schwerpunktfelder als auch die organisatorische Steuerung ministerieller Prozesse bereits im Haus angelegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organisationsplan-bundeswirtschaftsministerium.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung der 20. Wahlperiode (20. WP) in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Externe Beratungsdienstleistungen der aktuellen Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 20/7556) selbst mehrere Maßstäbe benannt hat, an denen sie sich nach Auffassung der Fragesteller festhalten lassen muss. Dort führt sie aus, externe Berater würden grundsätzlich nur bei Projekten in Bereichen eingesetzt, die besonderes Spezialwissen voraussetzen, das nicht ständig gefordert wird. Eine Beauftragung erfolge nur, wenn der Einsatz Externer die wirtschaftlichste Alternative darstelle. Weiter stellte die Bundesregierung der 20. WP klar, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) für Eigen- und Fremdleistungen gleichermaßen durchzuführen seien, dass die Ressorts für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Berichterstattung selbst verantwortlich seien und dass für das damalige BMWK aufgrund der Folgen des Ukraine-Krieges, der Sicherung der Gasversorgung sowie der Energie- und Klimakrise kurzfristige ad-hoc Expertisen nötig gewesen seien oder teilweise weiterhin nötig seien. Zugleich erklärte die Bundesregierung auf genannter Bundestagsdrucksache, das BMWK lege an die Notwendigkeit externer Beratungen einen strengen Maßstab an, dokumentiere dies in einzelfallbezogenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und prüfe regelmäßig auch Inhouse-Vergaben oder die Nutzung vorhandener Rahmenverträge. Ferner werden in der genannten Antwort der Bundesregierung für Maßnahmen nach § 65 BHO mehrere wirtschaftspolitisch einschlägige Beratungsleistungen des BMWK genannt, etwa zur Stabilisierung der Uniper SE, zur Konzeptionierung und Implementierung der DET GmbH, zur strategischen Begleitung der TenneT-Transaktion sowie zu Fragen des HTGF und des Sovereign Tech Fund (https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007556.pdf).

Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, ob die aktuelle Ausschreibung diesen von der Bundesregierung selbst benannten Maßstäben entspricht, welche besonderen Spezialkenntnisse im BMWE nach Ansicht der Bundesregierung aktuell fehlen, weshalb vorhandene hausinterne Fach- und Steuerungsstrukturen hierfür nicht ausreichen sollen, welche Alternativen zu einer externen Top-Management-Beratung geprüft wurden, in welchem Verhältnis die Ausschreibung zu bereits im BMWK/BMWE genutzten externen Beratungsformen steht und wie sichergestellt wird, dass wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen, fachliche Wertungen und ministerielle Kernaufgaben nicht faktisch auf externe private Dritte verlagert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wann wurde die Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Strategische Top-Management-Beratung“ des BMWE veröffentlicht, welche Laufzeit ist vorgesehen, und welche Verlängerungsoptionen bestehen?

2

Welches Stundenvolumen pro Jahr, welches Gesamtvolumen über die Grundlaufzeit und welches mögliche Gesamtvolumen bei Ausübung der Verlängerungsoption legt das BMWE der Ausschreibung zugrunde?

3

Welche konkreten Leistungsarten umfasst der Auftrag nach Kenntnis der Bundesregierung, insbesondere in Bezug auf Ad-hoc-Beratung, Kurzanalysen, Diskussionspapiere, Handlungsempfehlungen, Präsentationsunterlagen, strategische Grundlagen, Handreichungen und Dokumentationen?

4

Welche dieser Leistungsarten (vgl. Vorfrage) dienen nach Auffassung der Bundesregierung lediglich der methodischen Unterstützung, und welche dienen der inhaltlichen Vorbereitung wirtschaftspolitischer Entscheidungen, Prioritätensetzungen oder Neuausrichtungen?

5

Auf welche wirtschaftspolitischen Themenfelder soll sich die ausgeschriebene externe Beratung konkret beziehen, insbesondere in den Bereichen industrielle Transformation, Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und technologische Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit, wirtschaftliche Resilienz, Industriepolitik, Mittelstand und Standortwettbewerbsfähigkeit?

6

Welche Fachabteilungen, Unterabteilungen oder Referate des BMWE sind von diesen Themenfeldern (vgl. Vorfrage) nach dem Organisationsplan des BMWE fachlich berührt?

7

Welche dieser betroffenen Organisationseinheiten (vgl. Vorfrage) sollen in die Leistungserbringung der externen Berater einbezogen werden oder deren Arbeitsergebnisse verwerten?

8

Welche besonderen Spezialkenntnisse, die nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 grundsätzlich Voraussetzung für den Einsatz externer Berater sein sollen, fehlen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit im BMWE gerade in den Bereichen Rohstoffsicherheit, industrielle Transformation, außenwirtschaftliche Sicherheit, Zukunftstechnologien und wirtschaftliche Souveränität?

9

Weshalb können diese besonderen Spezialkenntnisse (vgl. Vorfrage) nach Auffassung der Bundesregierung nicht durch die einschlägigen Fachabteilungen, durch hausinterne Leitungs- und Koordinierungsstrukturen oder durch temporäre interne Schwerpunktbildung im BMWE selbst erbracht werden?

10

Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO wurde für die ausgeschriebene Top-Management-Beratung durchgeführt, nach welchen Kriterien erfolgte diese, welche Handlungsalternativen wurden darin verglichen und welche Alternative wurde aus welchen Gründen als wirtschaftlichste Lösung bewertet?

11

Welche Eigenleistungsoptionen, welche Fremdleistungsoptionen und welche Mischformen wurden in dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung konkret betrachtet?

12

Wurden vor Ausschreibung der externen Top-Management-Beratung Inhouse-Vergaben, die Nutzung vorhandener Rahmenverträge, die Beauftragung bundeseinflussnaher Beratungseinheiten oder eine interne Aufgabenverlagerung innerhalb des BMWE geprüft, und falls ja, mit welchem Ergebnis?

13

Hat das BMWE vor Einleitung der Ausschreibung geprüft, ob eine Beauftragung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, der DigitalService GmbH des Bundes oder sonstiger bundeseinflussnaher Strukturen für einzelne Teile des Leistungsbildes in Betracht kommt, und falls ja, warum wurde hiervon abgesehen?

14

Welche externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder sonstigen Dienstleister haben seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE bereits Leistungen erbracht, die sich auf Industriepolitik, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffpolitik, Zukunftstechnologien, Außenwirtschaft, wirtschaftliche Souveränität, Mittelstandspolitik oder wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzung bezogen, jeweils unter Angabe von Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, Datum der Beauftragung, Leistungszeitraum und wirtschaftspolitischem Themenbezug?

15

Welche dieser seit Beginn der 21. Wahlperiode erbrachten externen Beratungsleistungen waren der Hausleitung unmittelbar zugeordnet oder wurden für leitungsnahe wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse genutzt?

16

Welche konkreten Arbeitsergebnisse haben diese externen Beratungsleistungen jeweils hervorgebracht, insbesondere in Form von Analysen, Dossiers, Diskussionspapieren, Handreichungen, Vorlagen, Präsentationen oder sonstigen strategischen Ausarbeitungen?

17

Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 für das BMWK aufgeführten Beratungsleistungen für Maßnahmen nach § 65 BHO, insbesondere die strategische Begleitung der TenneT-Transaktion, die Stabilisierung der Uniper SE, die Konzeptionierung, Strukturierung und Implementierung der DET GmbH, Beratungen zur HTGF-Wachstumsfazilität und juristische Beratung zu Optionen für die Verstetigung des Sovereign Tech Fund, wurden inhaltlich durch externe Unternehmen erbracht, und welche wirtschaftspolitischen Kernentscheidungen des Ressorts wurden dadurch jeweils vorbereitet oder begleitet?

18

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus diesen bereits im BMWK in Anspruch genommenen wirtschaftspolitisch einschlägigen externen Beratungen für die aktuelle Ausschreibung der Top-Management-Beratung?

19

Auf welche heute fortbestehenden oder neuen wirtschaftspolitischen Sondersituationen stützt das BMWE die aktuelle Ausschreibung, und welche davon unterscheiden sich sachlich von früher genannten Ausnahmelagen, in denen die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 erklärt hatte, dass das damalige BMWK wegen der Folgen des Ukraine-Krieges, der Sicherung der Gasversorgung sowie der Energie- und Klimakrise kurzfristige ad-hoc Expertisen und Dienstleistungen benötigte oder teilweise weiterhin benötige?

20

Welche noch nicht besetzten, noch umzuschichtenden, noch umzuwandelnden oder noch umzusetzenden Planstellen und Stellen bestehen derzeit in denjenigen Organisationseinheiten des BMWE, die für die in der Ausschreibung genannten wirtschaftspolitischen Themenfelder fachlich zuständig sind?

21

In welchen wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE sind seit Beginn der 21. Wahlperiode Planstellen umgesetzt, verlagert, umgewidmet oder neu zugeordnet worden, und welche weiteren derartigen Maßnahmen sind noch vorgesehen?

22

Wie viele Stellen und Planstellen in den wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen sollen bis zum Ende der 21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig umgewandelt werden (bitte aufschlüsseln)?

23

Wie viele Stellen und Planstellen in den wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen sind derzeit unbesetzt (bitte aufschlüsseln)?

24

Welche dieser bereits vollzogenen oder noch vorgesehenen Planstellen- und Organisationsmaßnahmen (vgl. Vorfragen) betreffen Bereiche mit Bezug zu Industrie, Mittelstand, Rohstoffen, Außenwirtschaft, Zukunftstechnologien, wirtschaftlicher Souveränität oder wirtschaftspolitischer Koordinierung?

25

In welchem Zusammenhang stehen die bereits vollzogenen oder noch vorgesehenen Planstellen- und Organisationsmaßnahmen in diesen Bereichen mit der Entscheidung, externe Beratungsleistungen zu wirtschaftspolitisch sensiblen Themenfeldern in Anspruch zu nehmen?

26

Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um sicherzustellen, dass personelle und organisatorische Änderungen in wirtschaftspolitisch relevanten BMWE-Bereichen ausschließlich funktions-, fach- und aufgabenbezogen erfolgen und nicht sachfremd motiviert sind?

27

Unter welcher Kategorie der vom Haushaltsausschuss fortentwickelten Definition externer Beratungsleistungen ordnet die Bundesregierung die hier ausgeschriebene „Top-Management-Beratung“ ein, und inwiefern handelt es sich dabei nach Auffassung der Bundesregierung um eine Beratungsleistung mit „beratendem Charakter im Vordergrund“?

28

In welchem Beraterbericht oder in welcher Unterrichtung an den Haushaltsausschuss wird die aktuelle Ausschreibung beziehungsweise ein etwaiger späterer Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erstmals vollständig abgebildet werden, und welche Angaben zu Auftragswert, Leistungsspektrum, Stundenvolumen und Auftragnehmer wird die Bundesregierung dort ausweisen?

29

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei dieser Ausschreibung gerade nicht dieselben Transparenz- und Datenprobleme auftreten, auf die sie auf Bundestagsdrucksache 20/7556 selbst mit Blick auf heterogene Ressortmeldungen, händische Erhebungen und fehlende belastbare Datengrundlagen hingewiesen hat?

30

Welche wirtschaftspolitisch relevanten Bereiche hält die Bundesregierung im BMWE ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig, weil sie zum Kernbestand ministerieller Eigenverantwortung und fachlicher Steuerungsfähigkeit gehören und aus welchen Gründen?

31

Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der Eigenverantwortung eines wirtschaftspolitischen Schlüsselressorts, wenn externe Unternehmen Analysen, Diskussionspapiere, Handreichungen oder strategische Grundlagen zu Themen wie Rohstoffsicherheit, industrieller Transformation, technologischer Souveränität oder außenwirtschaftlicher Sicherheit erarbeiten, und wenn ja, unter welchen Grenzen?

32

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Umfang, Gegenstand und thematischer Reichweite der ausgeschriebenen Beratung für die Frage, ob das BMWE derzeit in wirtschaftspolitisch zentralen Fach- und Steuerungsbereichen über hinreichende eigene personelle und fachliche Kapazitäten verfügt?

Berlin, den 6. Mai 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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