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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Genitalanpassungen in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13011943)

Operative Geschlechtsanpassungen bei Kindern, die einer bestimmten Norm nicht entsprechen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

29.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/575730. 09. 96

Genitalanpassungen in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach Berichten von Betroffenen ist es üblich, bei Kindern, deren äußerliche Geschlechtsmerkmale nicht einer bestimmten Norm entsprechen, mit Hilfe chirurgischer Eingriffe Anpassungen vorzunehmen. Bei einigen Kindern lassen sich physische Charakteristika beider Geschlechter in einer Person oder eine dem äußeren Geschlecht widersprechende Chromosomenzusammensetzung feststellen. Diesen Kindern wird ein Geschlecht zugewiesen und eine entsprechende chirurgische und/oder hormonelle Behandlung eingeleitet. In den meisten Fällen werden Kinder mit männlicher Chromosomenzusammensetzung und uneindeutiger Geschlechtsmerkmale zu Mädchen gemacht, da es als einfacher gilt, weibliche Geschlechtsteile künstlich zu bilden als die männlichen.

Die Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie weist darauf hin, daß derartige Eingriffe für die Betroffenen häufig mit außerordentlichen physischen und psychischen Belastungen - oft lebenslang - verbunden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß Operationen und Hormonbehandlungen an Kindern vorgenommen werden, um ihre Genitalien normentsprechend zu formen?

2

Ist der Bundesregierung ferner bekannt, a) ob bei entsprechenden Eingriffen bestimmte Normen beachtet werden (z. B. Klitorisgröße im Kindesalter nicht über 1 cm Länge und Penisgröße bei der Geburt nicht unter 2,5 cm), und wo diese ggf. festgelegt sind, b) ob entsprechende Normvorgaben auch bei entsprechenden chirurgischen Eingriffen an anderen Körperteilen beachtet werden, c) welche Gründe für die Beseitigung uneindeutiger Geschlechtsmerkmale maßgeblich sind, d) woraus sich die Notwendigkeit ergibt, bereits im Säuglingsoder Kindesalter ein Geschlecht durch chirurgische Eingriffe zuzuweisen, e) auf welcher rechtlichen Grundlage bei Kindern die Neuschaffung einer Vagina oder die Verkleinerungen der Klitoris mit dem Risiko einer Einschränkung, wenn nicht eines Verlusts des Lustempfindens vorgenommen wird?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, welche medizinische Indikation für eine Neuschaffung einer Vagina bei Kindern vorliegt? Wenn keine, auf welcher rechtlichen Grundlage wird nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Eingriff durchgeführt?

4

Welche möglichen physischen und psychischen Beeinträchtigungen der Betroffenen aufgrund derartiger Behandlungen sind der Bundesregierung bekannt? Wenn keine, beabsichtigt die Bundesregierung sich um entsprechende Informationen zu bemühen?

5

Warum werden juristisch nur zwei Geschlechter anerkannt, obwohl bekannt ist, daß es schon immer Menschen gegeben hat und gibt, die weder dem Geschlecht männlich noch dem Geschlecht weiblich zugewiesen werden können oder sich nicht zuordnen wollen?

6

Wird die Bundesregierung entsprechende Aufklärungsarbeit gewährleisten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?

Bonn, den 19. August 1996

Christina Schenk Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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