Aufnahme libanesischer Flüchtlinge durch die Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit sind nach Angaben des UNHCR insgesamt 900 000 Menschen aus dem Libanon auf der Flucht vor Angriffen der israelischen Armee. 800 000 Libanesen sind in den Norden des Libanon oder nach Beirut geflohen, etwa 100 000 nach Syrien. Zypern hat bereits signalisiert, dass es mit dem derzeitigen Ansturm von Flüchtlingen überfordert ist. Sollte die Lage so bleiben oder weiter eskalieren, werden die von den Flüchtlingen derzeit genutzten Zufluchtsorte selbst bedroht oder zumindest langfristig eine ausreichende Versorgung der Flüchtlinge nicht sichergestellt sein. Bereits jetzt gibt es Probleme in der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Die Entstehung von dauerhaften Flüchtlingslagern wird die Region weiter destabilisieren. Pro asyl hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Libanon mit der Versorgung hunderttausender Flüchtlinge überfordert sei.
Die Forderung von pro asyl nach Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Libanon im Sinne der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz wurde jedoch von Innenpolitikern aus den Koalitionsfraktionen zurückgewiesen. Unter anderem äußerte der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, gegenüber dem „SPIEGEL“ vom 31. Juli 2006, er hielte es für völlig verfehlt, wenn Deutschland oder einzelne Bundesländer von sich aus eine Aufnahme von Flüchtlingen anböten. Derzeit sei nicht von einem Massenansturm auszugehen, der Voraussetzung für eine vorübergehende Gewährung von Schutz sei. Mit dieser Formulierung verweist der Bundesminister des Innern auf die auch von pro asyl genannte EU-Richtlinie zum „vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen“ (2001/55/EG vom 20. Juli 2001).
Angesichts der zahlreichen von den Mitgliedstaaten der EU ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ erscheint es andererseits jedoch zweifelhaft, dass es überhaupt zu einem solchen Massenzustrom kommen könnte. Durch die genannten Maßnahmen, so kritisieren diverse Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, gibt es fast keine Möglichkeit für Flüchtlinge, auf legalem Weg in die EU zu gelangen. Bei der von der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) koordinierten Aktion auf und vor den Kanarischen Inseln beispielsweise ist es gerade ein zentrales Ziel, die Flüchtlinge an der Überfahrt von der afrikanischen Küste zu hindern. Ähnliche Bilder könnte es auch zwischen Zypern und dem Libanon geben, wenn libanesische Flüchtlinge auf diesem Wege versuchen sollten, in die EU zu kommen. Die genannte EU-Richtlinie käme nach dieser Logik niemals zur Anwendung, wenn die EU-Maßnahmen zur Verhinderung einer Massenflucht nach Europa erfolgreich sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Warum sind durch die Bundesregierung bisher keine Maßnahmen zur Aufnahme libanesischer Flüchtlinge nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 23) bzw. der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz ergriffen worden?
Rechnet die Bundesregierung in naher Zukunft mit der Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG, und wie beziffert die Bundesregierung in diesem Fall ihre Aufnahmekapazitäten?
Wie viele Flüchtlinge haben bisher in Zypern und Malta Schutz gefunden, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um beide Länder zu unterstützen?
Welche konkreten Maßnahmen zur Aufnahme und zum Schutz von Flüchtlingen aus dem Libanon in anderen Mitgliedstaaten der EU sind der Bundesregierung bekannt?
Welche konkreten Schritte haben die Bundesregierung oder andere Mitgliedstaaten der EU in den zuständigen EU-Gremien unternommen, um die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Libanon zu gewährleisten?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Möglichkeit des vorübergehenden Schutzes nicht wahrgenommen werden kann, weil die Betroffenen keine Möglichkeit haben, in die EU zu gelangen und sich deshalb kein „Massenzustrom“ ergeben wird, solange die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz keine Aufnahme- und Einreisemöglichkeit bietet?
Sieht die Bundesregierung einen generellen Widerspruch darin, dass die EU-Richtlinie zumindest nach der Auffassung des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, u. a. einen „Massenzustrom“ von Flüchtlingen voraussetzt, der aber durch das Visa- und Grenzregime der EU gerade verhindert wird, und ist sie bereit, vor diesem Hintergrund vorrangig nationales Recht zur humanitären Hilfe anzuwenden (§ 23 AufenthG) und sich im Rahmen der EU für eine Änderung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz einzusetzen, damit diese auch praktisch anwendbar wird?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Flüchtlingen vor Ort zu helfen, und in welcher Höhe sind hierfür finanzielle Mittel bereitgestellt worden bzw. ist eine solche Bereitstellung geplant?
Wie schätzt die Bundesregierung die Aufnahme- und Versorgungsmöglichkeiten in der Region ein, betreffend die Zahl der Flüchtlinge, die tatsächlich dauerhaft versorgt und betreut werden können, und den Zeitraum über den das möglich ist?
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen zum Einsatz von FRONTEX im Zusammenhang mit der möglichen Flucht von Libanesen in Mitgliedstaaten der EU?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, libanesische Flüchtlinge könnten mit der Begründung abgewiesen werden, durch bereits errichtete Flüchtlingslager gäbe es eine landesinterne Fluchtalternative?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, libanesische Flüchtlinge könnten mit der Begründung abgewiesen werden, durch Flüchtlingslager in Syrien habe es bereits die Möglichkeit der Aufnahme in einem Drittland gegeben, wie dies bei Flüchtlingen aus dem Kosovo 1999 der Fall war?
Welche Maßnahmen sind geplant, um wenigstens besonders Schutzbedürftigen wie beispielsweise traumatisierten oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Zugang zu Flüchtlingsschutz in Deutschland bzw. innerhalb der EU zu gewähren?
Wird die Bundesregierung zumindest eine unkomplizierte Aufnahme von Verwandten von in Deutschland lebenden libanesischen Staatsbürgerinnen/ Staatsbürger bzw. von Deutschen libanesischer Herkunft ermöglichen oder in geeigneter Weise befördern, und wenn nein, warum nicht?