BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Lagerung abgebrannter Brennelemente der Atomkraftwerke GKN I und GKN II (G-SIG: 13011959)

Genehmigung zur Lagerung abgebrannter Brennelemente im Gemeinschaftskraftwerk Neckar I und II, Typ der Brennelemente

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/578109. 10. 96

Die Lagerung abgebrannter Brennelemente der Atomkraftwerke GKN I und GKN II

der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Lagerung abgebrannter Brennelemente aus Atomkraftwerken in Transportbehältern stellt ebenso wenig eine befriedigende Lösung der Entsorgung dar wie ihre Wiederaufbereitung.

Für November dieses Jahres ist der Abtransport von Brennelementen aus dem Gemeinschaftskraftwerk Neckar II (GKN II) in das Transportbehälterlager Gorleben (TBLG) geplant. Die Betreiber des GKN II begründen die Notwendigkeit des Transportes mit einem Kapazitätsengpaß im kraftwerkseigenen Naßlager.

Nach Angaben der Betreibergesellschaft werden sich zum Ende dieses Jahres 535 bestrahlte Brennelemente im Naßlager des GKN II befinden. Die Gesamtkapazität dieses Naßlagers wird mit 786 Brennelementen angegeben. Abzüglich von 193 Positionen, die aus Sicherheitsgründen für eine vollständige Kernendladung erforderlich sind, und 48 Positionen für eine weitere Revision zum Ende des Jahres 1997 verblieben auch im Jahr 1998 noch zehn freie Abstellplätze.

Die hohe Anzahl von 535 bestrahlten Brennelementen könnte dadurch zu erklären sein, daß möglicherweise bei der Revision zum Ende dieses Jahres 128 bestrahlte Brennelemente aus dem Gemeinschaftskraftwerk Neckar I (GKN I) in das Naßlager von GKN II verbracht werden sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Haben die Betreiber des GKN I eine Genehmigung zum Einsatz von MOX-Brennelementen (Plutonium-Uran-Mischoxid) oder Hochabbrand-Brennelementen?

2

Wenn ja, wie schlüsselt sich der Umfang der Genehmigung zum Einsatz dieser Brennelemente nach Zeitpunkt der Genehmigung, Art, Anzahl, Betriebsweise (insbesondere der Anzahl der Abstellplätze im Naßlager), Entsorgungsvorsorgenachweis auf?

3

Haben die Betreiber des GKN I von dieser Genehmigung - unterstellt, eine solche liegt vor - Gebrauch gemacht?

4

Wenn ja, wie viele Brennelemente des jeweiligen Typs sind bei den jeweiligen einzelnen Brennelementwechseln bis heute zum Einsatz gekommen (bitte die Anzahl und Zeitpunkte des Einsatzes der MOX- bzw. Hochabbrand-Brennelemente aufschlüsseln)?

5

Trifft es zu, daß die Lagerung abgebrannter Brennelemente des GKN I im Naßlager von GKN II vorgesehen ist?

6

Wenn ja, von wem wurde dies genehmigt, und auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Genehmigung erteilt?

7

Sofern es zutrifft, daß die Lagerung abgebrannter Brennelemente im Naßlager von GKN II vorgesehen ist, welchen Typs sind die 128 Brennelemente?

Bonn, den 1. Oktober 1996

Rolf Köhne Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen