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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Planungsstand beim Bau der Bundesautobahn A 17 Sachsen - Böhmen (G-SIG: 13011899)

Stellenwert der Bürgerbeteiligung bei der Planung, Höhe der Entschädigung für Grundstückseigentümer, Gesamtkosten für den Bau der A 17

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

08.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/555713. 09. 96

Planungsstand beim Bau der Bundesautobahn A 17 Sachsen — Böhmen

der Abgeordneten Antje Hermenau, Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der geplanten Bundesautobahn (BAB) A 17 Sachsen — Böhmen laufen derzeit die Voranhörungen zum Planungsabschnitt zwischen der Anbindung an die BAB A 4 bei Roitzsch und Unkersdorf und der Bundesstraße B 170 bei Kaitz.

Das bedeutet, daß Kommunen, Landratsämter sowie Träger von Umweltschutz und Landwirtschaft die bisherigen Unterlagen beurteilen und ihre Stellungnahmen abgeben können. Alle Einwände werden von Autobahnamt und Planungsgruppe geprüft und fließen ggf. in den Vorentwurf ein. Besagter Entwurf muß fachlich und finanziell vom Bundesministerium für Verkehr genehmigt werden. Spätestens am 1. Januar 1997 soll das Planfeststellungsverfahren beginnen. Darin enthalten ist auch die Umweltverträglichkeitsprüfung, die auf Studien von Architekten, Landschaftsplanern und Biologen beruht und in deren Mittelpunkt Lärm und Emission stehen. Der gesamte Vorgang wird öffentlich sein und im Amtsblatt der Gemeinden angekündigt.

Direkt betroffene Privatpersonen werden zudem angeschrieben. In diesem Stadium der Planung der BAB A 17 können z. B. Grundstückseigentümer klagen bzw. jede Frau/jeder Mann, die/der sich in Hinsicht der geplanten BAB A 17 betroffen fühlt, gegen diesen Plan Einwendungen erheben, unter Angabe des Grundes und des Ausmaßes der zu erwartenden Beeinträchtigungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wird das anstehende Verfahren wie beschrieben gehandhabt?

2

Wenn nein, in welchen Punkten nicht?

3

Ist die Aussage aus dem Bundesministerium für Verkehr in der Sächsischen Zeitung in der Ausgabe Dresden vom 20. Juni 1996 richtig wiedergegeben, in der das Bundesministerium für Verkehr wie folgt zitiert wird: „Laut Bundesverkehrsministerium hat dies (Klagen von Grundstückseigentümern) allerdings nur noch Einfluß auf gestalterische Details und auf die Dauer des Verfahrens: Ein Kippen des Gesamtprojekts ist nicht mehr möglich. Auch die zugesagten Bundesmittel werden nicht verfallen - unabhängig von Verzögerungen bleibt der Bau der A 17 eine vordringliche Maßnahme."

4

Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich die Bundesregierung bei dieser Aussage?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Gewaltenteilung in Hinsicht der Vorwegnahme einer juristisch möglichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch die Exekutive?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den in der Öffentlichkeit z. T. entstehenden Eindruck, daß hierdurch das Ziel verfolgt werde, potentielle Kläger von vorneherein einzuschüchtern und die aus Sicht der Betroffenen berechtigten Klagen schon im Vorfeld evtl. verhindern zu wollen?

7

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung derzeit für den geplanten Tunnel im Zuge der geplanten BAB A 17 zwischen Roßtal und Kaitz?

Wie werden diese begründet?

8

Gibt es fundierte Überlegungen seitens der Bundesregierung, diesen Tunnel aus Kostengründen beim Bau der BAB A 17 nicht zu realisieren?

9

Wenn ja, welche bauliche Variante soll an dieser Stelle bevorzugt werden?

10

Wie begründet die Bundesregierung die Höhe der offiziell mit 6,25 DM pro Quadratmeter angegebenen Entschädigung für Grundstückseigentümer vor dem Hintergrund, daß nach Ansicht der Grünen Liga die geplante Entschädigung der Grundstückseigentümer in diesem Zusammenhang nur als viel zu niedrig angesetzt betrachtet werden kann?

11

Wie hoch werden die zusätzlichen Kosten der Sanierung der Coschützer Halde veranschlagt, die bislang in den offiziell mit rd. 1,3 Mrd. DM angegebenen Kosten der gesamten Autobahn noch nicht enthalten sind?

12

Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung gegenwärtig beim Bau der geplanten BAB A 17?

13

Über welchen Zeitraum sind diese haushaltstechnisch eingestellt und abgesichert?

Bonn, den 13. September 1996

Antje Hermenau Albert Schmidt (Hitzhofen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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