BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Finanzierung von parteinahen Stiftungen nach dem Haushaltsgesetz 1996 (G-SIG: 13011975)

Begründung für die Nichtberücksichtigung der PDS-nahen Stiftung bei der Mittelvergabe aus dem Bundeshaushalt

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/584217. 10. 96

Finanzierung von parteinahen Stiftungen nach dem Haushaltsgesetz 1996

der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Zur gesetzlichen Grundlage der Finanzierung parteinaher Stiftungen heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS (Drucksache 13/1895) ausschließlich: „Die Zahlung der Mittel des Haushaltsjahres 1994 erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes zur Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1994."

Im Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) vom 22. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1793) ist bei folgenden Titeln nicht erwähnt, daß es sich vollständig oder teilweise um Mittel für parteinahe Stiftungen handelt. Es ist auch nicht ersichtlich, wie sie unter den parteinahen Stiftungen aufgeteilt wurden:

  • Kapitel 04 03 Titel 685 05 - Allgemeine informationspolitische Maßnahmen,
  • Kapitel 23 02 Titel 686 03 - Förderung der Sozialstruktur in Entwicklungsländern durch bilaterale Maßnahmen,
  • Titel 686 04 - Förderung der gesellschaftspolitischen Bildung in Entwicklungsländern,
  • Titel 686 88 - Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und der Staaten Mittel- und Osteuropas,
  • Kapitel 30 04 Titel 652 04 - Erneuerungsprogramm für Hochschule und Forschung in den neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin),
  • Titel 685 02 - Programm zur Sicherung der Leistungsfähigkeit in Hochschulen und Forschung, insbesondere zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (HSP II).

Zur Erläuterung der Bereitstellung von Mitteln für parteinahe Stiftungen ist im Gesetz an anderer Stelle vermerkt, daß Vorhaben „ der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehenden Stiftungen" berücksichtigt werden. Einen anderen Hinweis, wie die Mittel auf die parteinahen Stiftungen aufgeteilt werden, gibt es im Gesetz nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Trifft die o. g. Feststellung der Bundesregierung in Drucksache 13/1895 auch für das Haushaltsjahr 1996 zu?

2

Weshalb erhält die parteinahe Stiftung der PDS trotz der dargelegten Gesetzeslage keine Mittel aus dem Bundeshaushalt?

Bonn, den 15. Oktober 1996

Dr. Christa Luft Rolf Kutzmutz Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen