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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

NATO-Strategie und Legalität von Kernwaffen (G-SIG: 13012011)

Atomares Potential der Kernwaffenmächte, Einsatz von Atomwaffen, nukleare Abschreckung und Konzept der flexiblen Erwiderung, militärische Bedrohung und Gefährdung der NATO, kontrollierter bzw. selektiver Einsatz von Kernwaffen bei der Krisenbewältigung in regionalen Konflikten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.11.1996

Aktualisiert

26.07.2022

BT13/591524.10.1996

NATO-Strategie und Legalität von Kernwaffen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/5915 24. 10. 96 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Gysi, Heinrich Graf von Einsiedel, Hanns-Peter Hartmann, Dr. Willibald Jacob, Manfred Müller (Berlin), Steffen Tippach, Gerhard Zwerenz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS NATO-Strategie und Legalität von Kernwaffen Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seinem Gutachten vom 8. Juli 1996 die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gestellte Frage, ob die Androhung des Einsatzes oder der Einsatz von Kernwaffen mit dem Völkerrecht vereinbar sei, mit einem generellen Nein beantwortet. Insbesondere die Normen des Kriegsvölkerrechts sieht der IGH durch den Atomwaffeneinsatz verletzt. Der Gerichtshof hat die Frage offengelassen, ob der Atomwaffengebrauch im Falle einer extremen Selbstverteidigungssituation rechtswidrig wäre. Damit ist die Frage aufgeworfen, inwieweit die gültige NATO-Doktrin über den Gebrauch der Kernwaffen mit den Normen des internationalen Rechts übereinstimmt oder dazu im Widerspruch steht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welchen Umfang hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung das atomare Potential der Kernwaffenmächte gegenwärtig bzw. nach der Ratifizierung von START 2? Welche Sprengkopftypen mit welcher Zerstörungswirkung befinden sich nach Kenntnissen der Bundesregierung darunter? (Bitte auch quantitativ aufschlüsseln.) Trifft es zu, daß auch nach der Verwirklichung von START 2 die Erde durch den Einsatz dieser Atomwaffenpotentiale gleich mehrfach zerstört werden könnte? Mit welchen Zerstörungen wäre bei einem Einsatz dieser Potentiale bzw. eines Bruchteiles dieser Potentiale global bzw. in den jeweiligen Einsatzregionen zu rechnen? Wie viele atomare Sprengköpfe lagern derzeit noch auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland? Welche Sprengkraft bzw. welche Zerstörungswirkung verkörpert dieses Arsenal? 2. Hält die Bundesregierung eine Militärdoktrin für angemessen und moralisch gerechtfertigt, die den Einsatz dieser Massenvernichtungsmittel und damit die Verwüstung der Erde oder großer Teile der Erde einkalkuliert? Sieht die Bundesregierung mit dem Einsatz von Atomwaffen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt? Wie soll die nach dem humanitären Kriegsvölkerrecht unabweisbare Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten, also Zivilisten, beim Einsatz von Atombomben gewährleistet werden? Wie soll vermieden werden, daß unbeteiligte und neutrale Staaten durch den Atomwaffeneinsatz in Mitleidenschaft gezogen werden? Inwiefern unterscheidet sich die Wirkung einer Nuklearexplosion von der einer Fuel-Air-Explosive-Bombe? Trifft es zu, daß diese großflächigen Brandbomben (FAE) durch das Kriegsvölkerrecht geächtet sind? 3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der einzige Nutzen der Kernwaffen darin liegt, andere vom Gebrauch dieser Waffen abzuhalten? Wenn nein, warum nicht? Gilt der Satz des NATO-Gipfels von Rom noch, daß die Nuklearwaffen des Bündnisses von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Friedens sind? Welche Rolle spielen Atomwaffen nach Auffassung der Bundesregierung für die europäische Sicherheit? Warum wurden nach Einschätzung der Bundesregierung in zurückliegenden Kriegen, in die Atommächte verwickelt waren (Korea, Vietnam, Afghanistan, Golfkrieg), keine Atomwaffen eingesetzt? Warum haben nach Einschätzung der Bundesregierung die beteiligten Atommächte selbst dort, wo ihnen militärische Niederlagen drohten, wie in Vietnam und Afghanistan, keine Kernwaffen eingesetzt? Behält sich die NATO weiterhin das Recht zur nuklearen Eskalation vor, um einen Krieg zu beenden? Gehört es weiterhin zum strategischen Kalkül der nuklearen Einsatzplanung der NATO, mögliche Gegner im unklaren zu belassen, ob die Allianz Kernwaffen einzusetzen gedenkt oder nicht? Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß Kernwaffen dazu dienen sollten, die Unsicherheit des Gegners zu verstärken? Werden Kernwaffen in der NATO-Doktrin als Waffen des letzten Zugriffs (last resort weapons) angesehen oder nicht? Welche Konfliktszenarien sind für solche Fälle in Betracht zu ziehen? Geht die gültige NATO-Doktrin weiterhin vom Konzept der flexiblen Erwiderung aus, oder wurde dieses Konzept inzwischen wesentlich verändert? Wenn ja, in welcher Hinsicht? Was ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenwärtig unter einer „geeigneten Zusammensetzung von nuklearen und konventionellen Streitkräften" (NATO-Gipfel von Rom, 7./8. November 1991) zu verstehen? Von welchen Faktoren ist diese Zusammensetzung abhängig? Von welchen konkreten, nachprüfbaren Kriterien ist das Nukleardispositiv der NATO bestimmt? 4. Trifft es zu, daß sich die NATO den Ersteinsatz von Atomwaffen vorbehält, zumindest diesen Ersteinsatz nicht verbindlich ausschließen will? Trifft es zu, daß sich die NATO den Ersteinsatz von Atomwaffen vorbehalten hat, um die (vermutete) konventionelle Überlegenheit des Warschauer Paktes auszugleichen? Wenn ja, wie wird die Option des atomaren Ersteinsatzes nach dem Ende des Kalten Krieges begründet? Wie läßt sich ggf. diese „first-use-policy" mit den Grundaussagen des IGH-Gutachtens vereinbaren, das schon die Drohung mit dem Kernwaffeneinsatz generell für völkerrechtswidrig erklärt? Wie vereinbart sich ggf. die Definition der Kernwaffen als Waffen des letzten Zugriffs mit der Option des Ersteinsatzes? Hält die Bundesregierung an ihrer Erklärung vom 21. April 1993 fest, daß sie sich nicht für den Verzicht auf diese Ersteinsatz-Option der Allianz einsetzen wird? ” Könnte eine verbindliche Erklärung der Atomwaffenmächte über den Nichtersteinsatz nach Einschätzung der Bundesregierung als vertrauensbildende Maßnahme wirken? 5. Wodurch sieht sich das westliche Bündnis gegenwärtig und in absehbarer Zukunft bedroht? Geht die Bundesregierung davon aus, daß ein Angriff auf das Territorium von NATO-Mitgliedstaaten mit konventionellen Mitteln nicht abgewehrt werden kann? Wenn ja, wie begründet sie ihre Auffassung? Wie stellt sich das militärische Kräfteverhältnis zwischen NATO und Anrainerregionen (Nordafrika/Nahost/Balkan/ Mittel- und Osteuropa/Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) dar? Gegen welche Gefahren außerhalb des NATO-Territoriums hält das Bündnis Atomwaffen vor? Gegen wen bzw. gegen welche Gefährdung hält die Nordatlantische Allianz noch „taktische bzw. substrategische Atomwaffen" auf dem westeuropäischen Territorium vor? In welchen Anrainerregionen drohen nach Einschätzung der Bundesregierung gegenwärtig und in absehbarer Zeit Instabilitäten, die ein Engagement der NATO erforderlich machen? Welche Rolle soll dabei den Kernwaffen zukommen? Sollen durch das atomare Potential der NATO-Staaten Instabilitäten in der Welt ausgeglichen werden? Wenn ja, auf welche Weise? Gilt die Drohung des Atomwaffeneinsatzes auch gegen Länder, die nicht über Kernwaffen verfügen? Sollen A-Waffen gegen Länder eingesetzt werden, die (möglicherweise) über B- und C-Waffen verfügen oder sich in den Besitz solcher Waffen bringen wollen? Ist ein solches Szenario in der NATO-Einsatzplanung vorgesehen? Sind nach Auffassung der Bundesregierung heute überhaupt regionale Konfliktszenarien denkbar, in denen Kernwaffen zum Einsatz kommen könnten oder sollten? In welchen konkreten Situationen sollte nach Auffassung der Bundesregierung mit der Anwendung der Kernwaffe gedroht werden? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die US-Einsatzdoktrinen auch taktische Kernwaffen (sog. low-yield-weapons) als Abschreckungsmittel gegen konventionelle Bedrohungen vorsehen? Wird darüber in der Nuklearen Planungsgruppe der NATO (NPG) gesprochen? Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des IGH- Gutachtens Gespräche darüber in der NPG anregen? 6. Wie vereinbart sich nach Auffassung der Bundesregierung die Erklärung der Kernwaffenstaaten vom 4. April 1996, niemals Kernwaffen gegen Nichtkernwaffenstaaten einzusetzen außer im Falle eines Angriffs auf ihr Territorium (negative Sicherheitsgarantien), mit der beabsichtigten Abschreckungswirkung durch Kernwaffen? Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine Situation denkbar, in der es ein Kernwaffenstaat für politisch und moralisch angemessen hält, Kernwaffen gegen Nichtkernwaffenstaaten einzusetzen? Sollen Kernwaffen nach Einschätzung der Bundesregierung sog. nukleare Schwellenländer davon abhalten, sich in den Besitz von Massenvernichtungsmitteln zu bringen? Was ist, wenn die diesbezügliche Abschreckung versagt? Ist für diesen Fall der sog. preemptive Eingriff vorgesehen? Wenn ja, mit welchen militärischen Instrumenten? Kann die Bundesregierung preemptive Aktionen durch die NATO oder durch einzelne NATO-Partner kategorisch ausschließen? Wie bewertet die Bundesregierung die in den „Allgemeinen Prinzipien für die Antwort der NATO auf das Proliferationsproblem" der Senior Defense Group on Proliferation enthaltene Aussage, nach der „eine ausgewogene Kombination von Fähigkeiten, einschließlich nuklearer Streitkräfte und konventioneller Reaktionsfähigkeiten" gewährleistet werden müsse, „um den Wert der ABC-Waffen eines Verbreiterstaates zu verringern, indem die durch sie entstehenden militärischen Vorteile zunichte gemacht werden und die Möglichkeit einer massiven Reaktion auf ihren Einsatz geschaffen wird"? (Siehe NATO-Brief, September 1996, S. 13) Ist bei der zu schaffenden Möglichkeit einer massiven Reaktion an den Einsatz nuklearer Streitkräfte gedacht? Unterstützt die Bundesregierung die obengenannten NATO- Planungen? 7. Ist nach der Vorstellung der Bundesregierung ein kontrollierter bzw. selektiver Einsatz der Kernwaffen bei der Krisenbewältigung in regionalen Konflikten denkbar? Wenn nein, wie soll ein Abschreckungseffekt durch Kernwaffen erreicht werden? Über wie viele doppelt verwendungsfähige (nuklear und konventionell) Flugzeuge verfügt die NATO gegenwärtig? Welche Aufgabe kommt dieser Flugzeugflotte der NATO im Rahmen der Krisenreaktion zu? Stehen dafür auch die der nuklearen Teilhabe zugeordneten Tornado-Flugzeuge der Bundeswehr zur Verfügung? Gab es während des Golfkrieges Konsultationen zwischen den NATO-Partnern über einen Einsatz von Kernwaffen als mögliche Reaktion auf irakische Giftgasangriffe? 8. Sieht die Bundesregierung in der Präsenz US-amerikanischer Kernwaffen in Europa weiterhin ein entscheidendes transatlantisches Bindeglied? Hält die Bundesregierung eine Partnerschaft, die sich auf Massenvernichtungswaffen stützt, noch für zeitgemäß? Würde die transatlantische Partnerschaft nach Einschätzung der Bundesregierung in Frage gestellt, wenn die Nuklearpräsenz der Vereinigten Staaten in Europa beendet würde? Hält die Bundesregierung die Präsenz US-amerikanischer Streitkräfte ohne Atomwaffen in Europa für nicht ausreichend, um den nuklearen Schutzgarantien dennoch Glaubwürdigkeit zu verleihen? Bonn, den 15. Oktober 1996 Andrea Gysi Heinrich Graf von Einsiedel Hanns-Peter Hartmann Dr. Willibald Jacob Manfred Müller (Berlin) Steffen Tippach Gerhard Zwerenz Dr. Gregor Gysi und Gruppe]

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