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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verdacht auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Bundesgrenzschutz und im Bundesministerium des Innern (G-SIG: 13011909)

Verdacht auf korruptive Entwicklungen beim BMI und BGS, Reaktion der Behördenleitung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/557713. 09. 96

Verdacht auf Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Bundesgrenzschutz und im Bundesministerium des Innern

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Inwieweit trifft es im Anschluß an Presseberichte (DER SPIEGEL vom 26. August 1996), wonach die Staatsanwaltschaften in Köln, Frankfurt und Halle gegen Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) ermitteln, die Freifahrkarten der Bahn in großem Stil mißbraucht haben sollen, zu, daß

a) das Personalreferat BGS im Bundesministerium des Innern (BMI) im Jahre 1992 oder 1993 einen Betriebsausflug in den Raum Frankfurt am Main durchführte und dazu unpersönliche Fahrkarten vom Typ C nutzte, welche die Deutsche Bahn AG dem BGS ausschließlich zu dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt hatte;

b) die dazu benutzten Fahrkarten dem Bestand des Grenzschutz- und Bahnamtes Köln entnommen wurden;

c) dem damaligen Leiter jenes Amtes, welchem diese Vorgänge kaum verborgen geblieben sein können, aktuell ein A 16-Dienstposten in Bonn übertragen werden soll;

d) bislang keine verwaltungsmäßigen, disziplinaren oder strafrechtlichen Ermittlungen wegen dieses Vorfalls durchgeführt wurden;

e) Teilnehmer dieser Veranstaltung bis heute im Personalreferat BGS bzw. in der Abteilung BGS des BMI beschäftigt sind?

2

Sofern das Vorstehende grundsätzlich zutrifft, wie bewertet die Bundesregierung dies?

3

Inwieweit trifft es ferner zu, daß

a) entsprechend einem Bericht des Magazins DER SPIEGEL vom 14. März 1994 im Jahre 1992 vier Patrouillenboote der Nationalen Volksarmee an Malta zu einem sehr günstigen Vorzugspreis verkauft wurden und dabei die Bezahlung gemäß einer Zusatzvereinbarung in zwei Tranchen erfolgte, von denen die eine in Höhe 140 000 DM als „Kaufpreis" für die Staatskasse bestimmt war und die andere in Höhe von 100 000 DM als „Spende" für die Polizeistiftung des BGS;

b) tatsächlich entgegen dieser Schilderung mindestens zwei dieser Boote an Malta verschenkt wurden, der maltesische Botschafter hierfür aber gleichwohl zwei Schecks über knapp 1 Mio. DM an das BMI übermittelte, wo die Abführung dieses Betrags an die Polizeistiftung des BGS beschlossen wurde;

c) ein im BMI beschäftigter Beamter, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern, das Geld zunächst auf ein privates Konto und dann an die Stiftung überweisen sollte, letzteres jedoch leider unterließ;

d) dieser Beamte nach Medienberichten über den Vorgang vom Dienst suspendiert, jedoch kurz zuvor noch befördert wurde; wenn ja, warum geschah dies;

e) an dieser Beförderung ein leitender Beamter des BGS als damals verantwortlicher Personalreferent im Personalreferat des BGS des BMI beteiligt war, welcher inzwischen an führender Stelle im Flughafenamt Frankfurt/M. tätig ist, und gegen den aktuell wegen des Verdachts ermittelt wird, er habe von dem in der Frage 1 c) genannten damaligen Leiter des Grenzschutz- und Bahnamtes Köln über längere Zeit eine dienstliche Bahnfahrkarte Typ C entgegengenommen und privat genutzt zu einer Zeit, als er im BMI noch für dessen Personalangelegenheiten zuständig war (vgl. DER SPIEGEL vom 26. August 1996);

f) die Geldangelegenheit durch einen anderen leitenden Beamten des BGS als Untersuchungsführer geprüft wurde, dem Bundesminister des Innern jedoch nach Abschluß der Ermittlungen der Verbleib des Geldes verschwiegen wurde; wenn ja, warum geschah dies?

4

a) Sofern das Vorstehende grundsätzlich zutrifft, wie bewertet die Bundesregierung dies?

b) Wo ist das vereinnahmte Geld letztlich geblieben, und wofür ist es verwendet worden?

c) Stehen die Verbuchung und Verwendung dieser Einnahme im Einklang mit dem Haushaltsrecht?

5

Inwieweit trifft es außerdem zu, daß

a) der in Frage 3 e) erwähnte Beamte des BGS einer ihm während seiner früheren Tätigkeit im Personalreferat BGS des BMI dienstlich unterstellten Beamtin, zu der er eine enge private Beziehung unterhalten haben soll, eine hervorragende dienstliche Beurteilung erteilte, mit deren Hilfe sie in außergewöhnlich kurzer Zeit das Endamt ihrer Laufbahn erreichte? Nach wie vielen Jahren geschah dies, und wie viele Jahre dauert dies sonst im Durchschnitt;

b) diese Beamtin im Personalreferat BGS des BMI derzeit mit den disziplinaren Ermittlungen wegen der Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung von Fahrkarten des Typs C u. a. gegen den insoweit auch verdächtigten, in Frage 3 e) und 5 a) erwähnten leitenden Beamten des BGS befaßt ist, obwohl sie weiterhin engen privaten Kontakt mit diesem unterhält;

c) das BMI derzeit aus Fürsorgegründen Maßnahmen prüft, um der daraus resultierenden Gefahr möglicher Interessenkollisionen entgegenzuwirken?

6

Inwieweit trifft es schließlich zu, daß

a) dem mit der Aufklärung des in Frage 1 erwähnten Sachverhalts beauftragten Leiter des Bahnpolizeibereichs im Grenzschutzpräsidium Bonn die Ermittlungsführerschaft inzwischen wieder entzogen wurde, nachdem er strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von Beschäftigten des Personalreferats BGS im BMI festgestellt hatte;

b) auch dem Leiter der Bahnpolizeiwache Kassel seine Ermittlungsführerschaft entzogen wurde, nachdem er hinsichtlich leitender Beschäftigter der Grenzschutzämter Halle und Frankfurt/M. (Bahnamt) den Anfangsverdacht einer Strafvereitelung festgestellt hatte;

c) aufgrund einer Strafanzeige im Juli 1996 die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf die Einleitung von Strafermittlungsverfahren auch gegen Beschäftigte im Personalreferat BGS des BMI veranlaßt hat?

7

Sofern das Vorstehende grundsätzlich zutrifft,

a) wie bewertet die Bundesregierung dies;

b) warum sind die eingesetzten Ermittlungsführer von ihren Aufgaben entbunden worden;

c) warum hat das BMI in seiner Antwort vom 27. August 1996 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Manfred Such (Drucksache 13/5476, Frage Nr. 10), welche ausdrücklich auch auf die Ablösung der beauftragten Ermittlungsführer abzielte, diese nicht eingeräumt, sondern lediglich von deren einstiger Einsetzung berichtet;

d) welche Personen sind nunmehr als Ermittlungsführer eingesetzt worden, und wodurch sind diese für die Aufgabe besser qualifiziert als ihre abgelösten Kollegen;

e) hat das BMI auch eigeninitiativ die zuständige Staatsanwaltschaft mit den Verdachtsfällen im Bereich des Grenzschutzpräsidiums West sowie ihres Personalreferats BGS befaßt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die vorstehend geschilderten Vorgänge zusammenfassend unter dem Gesichtspunkt, ob

a) im Bereich des BMI und des BGS korruptive Entwicklungen festzustellen sind;

b) die Reaktion der Behördenleitung auf diese Vorgänge im eigenen Haus zeitgerecht und angemessen erfolgt ist?

9

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das BMI vor allem im Hinblick auf seine federführende Rolle bei der Erarbeitung neuer Regelungen und Maßnahmen gegen Korruption für weite Teile des öffentlichen Dienstes auf Entwicklungen im eigenen Haus, wie sie aus den vorstehend aufgezeigten Vorfällen deutlich werden, vorbildlich und beispielgebend reagieren müßte?

b) Ist dies nach Auffassung der Bundesregierung vorliegend geschehen?

Bonn, den 13. September 1996

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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