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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Angebliche Morddrohungen der PKK gegen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel (G-SIG: 13012103)

Rolle des Zollkriminalamts Köln, des Bundeskriminalamts und der Generalbundesanwaltschaft bei den Ermittlungen gegen die PKK

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/636727. 11.96

Angebliche Morddrohungen der PKK gegen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Im zeitlichen Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen während des kurdischen Neujahrsfestes Newroz im März diesen Jahres, meldete die Kölner Zeitung EXPRESS am 3. April 1996, die PKK hätte Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, mit Mord bedroht und zitierte dabei den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel: „Gegen mich hat es Morddrohungen gegeben, die ich ernst nehme". Die Frankfurter Rundschau vom 3. April 1996 hingegen berichtete u. a., daß „Teile der Bundesregierung bezweifelten, daß die Drohungen gegen Bundesminister Dr. Klaus Kinkel tatsächlich eine andere, ernster zu nehmende Qualität haben als sonstige Drohungen politischer Extremisten jeder Couleur".

Die Abgeordnete Ulla Jelpke fragte seinerzeit die Bundesregierung nach dem Wortlaut der Drohungen, wollte den genauen Zeitpunkt dieser Morddrohung wissen und sich danach erkundigen, ob die Bundesregierung die Drohungen als authentische PKK-Drohungen ansehe. In der Antwort auf die Schriftlichen Fragen wurde uns mitgeteilt, daß der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen Funktionäre der PKK eingeleitet habe und die Bundesregierung deshalb keine Stellungnahme gebe (Drucksache 13/4404 vom 3. April 1996, S. 2).

Eine Nachfrage nach dem Stand der Ermittlungen in dieser Angelegenheit beantwortete die Bundesregierung damit, daß der Generalbundesanwalt „gegen zwei Funktionäre der PKK aus Bremerhaven" ermittle und in diesem Verfahren „auch Hinweisen im Sinne der Fragestellung" nachgegangen würde (Drucksache 13/5272 vom 12. Juli 1996, S. 6).

Am 11. November 1996 erschien nun in der Wochenschrift „DER SPIEGEL" unter der Überschrift „Silvan, Barzan, Siyar - Morddrohung gegen Klaus Kinkel: Alles heiße Luft" ein Beitrag, aus dem hervorgeht, daß sich die Behauptungen auf zweifelhafte Aussagen eines V-Manns bzw. „Kronzeugen" stützten. Dieser sei Ende März „ins PKK-Büro in der Körnerstraße in Bremerhaven gefahren". Dort hätten sich „rund hundert Leute" befunden und „circa eineinhalb Meter" von seinem Tisch vier Kurden gesessen. Einer von ihnen habe gesagt, „daß der Anschlag auf Kohl oder Kinkel in ,kürzester Zeit' passieren müsse". Selbst einem BKA-Beamten erschien nach „SPIEGEL"-Darstellung die Aussage des V-Manns ungewöhnlich, „daß ein solch b risantes Thema in einem Verein (...) öffentlich besprochen wird". Weiter behauptete er, die PKK habe ein Komitee gegründet, welches den Auftrag zum Attentat planen sollte. Laut „SPIEGEL"-Bericht habe der Bruder des V-Manns auf dessen Aussagen mit „Erstaunen, ungläubigem Kopfschütteln und letztendlicher Empörung" reagiert.

Im Zuge der dann folgenden Ermittlungen fanden zahlreiche Wohnungsdurchsuchungen, Telefonabhör-Aktionen und Vernehmungen von Kurden statt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Dienststellen erhielten wann das Fernschreiben Nr. 681 des Zollkriminalamts (ZKA) Köln, in dem davon die Rede war, daß eine „Vertrauensperson" (SPIEGEL) des Zollfahndungsdienstes in Bremerhaven von einer Morddrohung der PKK gegen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und Bundesminister des Auswärtigen Dr. Klaus Kinkel erfahren haben soll?

2

In welchem Zeitraum war diese „Vertrauensperson" für das ZKA tätig?

a) Für welche anderen Behörden arbeitete der V-Mann in welcher Zeit als Informant?

b) Hat sich diese Person während ihrer Tätigkeit bislang durch Zuverlässigkeit ausgezeichnet?

3

Handelte es sich bei den Informationen des V-Mannes des ZKA um die einzige Quelle?

Wenn nein, über welche anderen Quellen verfügte das Bundeskriminalamt (BKA)?

4

Von wem stammte die Information, daß es sich bei den über Österreich eingereisten Personen um einen Kurden und zwei Palästinenser mit den Namen „Silvan", „Barzan" und „Siyar" gehandelt habe?

5

Auf welchen belegbaren Tatsachen beruht die Behauptung des „Spitzels" (SPIEGEL), die PKK habe ein Komitee zur Planung des Attentats gegründet?

a) Wann und wo soll die Gründung des Komitees erfolgt sein?

b) Wer soll dieses gegründet haben, und wie viele Personen gehörten diesem Komitee an?

6

Hat die Sicherungsgruppe Bonn des BKA in Meckenheim oder eine andere Bundes- bzw. Landesbehörde die Presse über die angeblichen Morddrohungen informiert?

7

Wie viele Wohnungen von Kurdinnen und Kurden wurden auf Anweisung des BKA bzw. der Generalbundesanwaltschaft (GBA) in Bremerhaven und anderen Städten nach Bekanntwerden der angeblichen Morddrohungen durchsucht?

8

Wie viele Telefonanschlüsse von Kurdinnen und Kurden innerhalb welchen Zeitraums wurden in Bremerhaven und anderen Städten durch welche Behörden nach Bekanntwerden der vermeintlichen Morddrohungen abgehört?

Was geschah bzw. geschieht mit den aufgezeichneten Telefongesprächen?

9

Wie viele Kurdinnen und Kurden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bremerhaven und anderen Städten in diesem Zusammenhang vernommen?

10

Gegen wie viele Kurdinnen und Kurden wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a) In wie vielen Fällen wurde Anklage wegen welchen konkreten oder vermuteten Straftaten erhoben?

b) In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen aus welchen Gründen eingestellt?

11

Welche die betreffenden Personen belastenden Beweismittel konnten die BKA- bzw. GBA-Ermittler bei den Hausdurchsuchungen im Hinblick auf einen vermeintlich geplanten Anschlag machen?

12

Trifft das Zitat des BKA im „SPIEGEL" zu, demzufolge „die von dem Spitzel geschilderten ,Verhaltensweisen höherer PKK-Führungskader (...) sich weitestgehend nicht mit den Erkenntnissen des Fachreferates ST 34' (BKA)" decken?

Worin bestehen die Unterschiede zwischen dem konkreten Verhalten des Kurden und der beiden Palästinenser und den Erkenntnissen des BKA über „Verhaltensweisen höherer PKK -Führungskader"?

13

Trifft weiter die Meldung des „SPIEGEL" zu, daß „die Akte still und leise geschlossen wurde"?

Wenn ja:

a) Von wem wurde die Akte wann geschlossen?

b) War für das Bundeskanzleramt bzw. das Auswärtige Amt der Fall bereits zu dem Zeitpunkt ad acta gelegt, als die Gruppe der PDS Anfragen stellte bzw. zum Zeitpunkt deren Beantwortung durch die Bundesregierung?

14

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die „Vertrauensperson" bzw. den „Spitzel" , die/der die Sicherheitsbehörden über die angeblichen Morddrohungen informiert haben soll, ein Strafverfahren wegen falscher Beschuldigungen eingeleitet?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

15

Hat sich das ZKA aufgrund des Vorfalls von seinem V-Mann getrennt?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

16

In welcher Form erhielten die von Hausdurchsuchungen und Abhöroperationen betroffenen Kurdinnen und Kurden Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz oder zumindest eine Entschuldigung von seiten des BKA oder der GBA?

17

Wurden Daten der durchsuchten, abgehörten oder vernommenen Personen aufgrund der Maßnahmen im Ausländerzentralregister, in einer Datei des BKA oder/und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gespeichert (bitte die Dateien einzeln konkret auflisten)?

a) Wenn ja, sind diese Daten inzwischen wieder gelöscht?

b) Wenn nicht, wie lange und aus welchen Gründen sollen sie noch gespeichert bleiben?

Bonn, den 18. November 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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