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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Mindestlohn bei Tochterfirmen der Deutsche Post AG

<span>Lohnniveau bei der Deutschen Post AG weltweit und in Beteiligungsgesellschaften insbesondere in den Niederlande und dem Vereinigten Königreich: Erkenntnisse der Bundesregierung betr. Zahlung von Mindestlöhnen, Informationsgewinnung über die KfW-Bankengruppe, Weitergabe der Erkenntnisse, Auswirkung auf die eigene Vergabepolitik</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/814115. 02. 2008

Mindestlohn bei Tochterfirmen der Deutsche Post AG

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Katrin Kunert, Wolfgang Neskovic, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Presseberichten werden bei Tochterfirmen der Deutsche Post AG Löhne gezahlt, die weit unter dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mindestlohn für Briefzusteller liegen (z. B. SPIEGEL ONLINE, 9. Dezember 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und welche Mindestlöhne im Unternehmen der Deutsche Post AG und des Konzerns weltweit und speziell in Beteiligungsgesellschaften im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden gezahlt werden, und zwar nicht nur in der Briefzustellung, sondern in allen Sparten – insbesondere auch dem Paketdienst?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung über die KfW Bankengruppe ergriffen, um belastbare Informationen über die Zahlung „auskömmlicher“ Löhne bei der Deutsche Post AG und dem Konzern – speziell im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden – in allen Sparten – auch im Paketdienst – zu erhalten, wann werden diese Erkenntnisse dem Fragesteller mitgeteilt werden, und wie wird die Bundesregierung ihre Vergabepolitik an diesen Erkenntnissen ausrichten?

Berlin, den 13. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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