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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Der Bund der Vertriebenen (BdV) und der "Tag der Heimat" am 8. September 1996 in Berlin (G-SIG: 13012163)

Rede des BdV-Vizepräsidenten Dr. Latussek, verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse, rechtsextreme Tendenzen im BdV, § 2 der BdV-Satzung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.01.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/658210. 12. 96

Der Bund der Vertriebenen (BdV) und der „Tag der Heimat" am 8. September 1996 in Berlin

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Der Vizepräsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), Dr. Paul Latussek, war auf dem 47. Tag der Heimat in Berlin dadurch „unangenehm aufgefallen, daß er sein Grußwort zu einer halbstündigen Rede ausgeweitet hatte, die seitens des BdV später als Abrechnung mit der westdeutschen Politik nach der Vereinigung" bezeichnet wurde" (FAZ, 11. Oktober 1996).

In einer Presseerklärung zur Präsidiumssitzung des BdV am 10. Oktober 1996 in Bonn stellten Präsidialmitglieder des BdV und der Vorsitzende des BdV-Landesverbandes Berlin folgendes fest:

  • Das Grußwort des Vizepräsidenten „wurde inhaltlich einhellig unterstützt. Die getroffenen Aussagen wurden als richtig und notwendig angesehen"
  • „Der Schlesier" kommentierte die Rede des Bundespräsidenten folgendermaßen: „In der Rede des Bundespräsidenten wurden erhoffte Aussagen, wie ein Bekenntnis zum Anspruch der deutschen Heimatvertriebenen auf ihr Recht auf die Heimat, das Ansiedlungsrecht in der Heimat und zum Eigentum in der Heimat vermißt" (Der Schlesier, 25. Oktober 1996).

Ein beträchtlicher Teil des Präsidiums des BdV hat damit in aller Deutlichkeit seinen Standpunkt in der Auseinandersetzung um die Rede des Bundespräsidenten Roman Herzog und die Rede des BdV-Vizepräsidenten Dr. Paul Latussek dargestellt. Trotz aller formaler Distanzierung von dem Zwischenrufer auf dem 47. Tag der Heimat, der den Bundespräsidenten Roman Herzog wegen dessen Rede bekanntlich als einen „Landesverräter" beschimpft hatte, demonstrierte ein Teil des BdV-Präsidiums mit dieser Erklärung die inhaltliche Nähe zu diesem Zwischenrufer.

Dieser rechte Flügel des BdV-Präsidiums zeigt aber auch sehr deutlich, daß er - in Übereinstimmung mit rechtsextremen Positionen - die bestehenden Grenzen zu den osteuropäischen Nachbarstaaten in Frage stellt und Ansprüche auf Teile der Staatsgebiete Polens und Rußlands geltend macht.

Die Redaktion des „Ostpreußenblattes" hat Pater Lothar Groppe die Gelegenheit gegeben, zu den Ereignissen in Berlin Stellung zu beziehen. Lothar Groppe zeigt in seinen Ausführungen tiefstes Verständnis für den Zwischenrufer. Er macht aus seiner Ablehnung der Haltung Roman Herzogs keinen Hehl. Unwirsch führte er aus, daß die Erwartungshaltung der anwesenden Vertriebenen vom Bundespräsidenten tief enttäuscht worden sei, denn sie hatten sich „von den Ausführungen Roman Herzogs sicher etwas anderes erwartet" (Ostpreußenblatt, 21. September 1996).

Den Bundespräsidenten persönlich brüskierend fährt Lothar Groppe fort: „Sein Redenschreiber bewies keine glückliche Hand, als er manche Formulierung wählte, welche die Heimatvertriebenen zutiefst verletzen mußte. Wenn der Bundespräsident ausgerechnet vor Menschen, die mit unglaublicher Brutalität unter Verlust von etwa drei Millionen Angehörigen sagte, ,daß die durch den Krieg verlorenen Ostgebiete zu unserem geschichtlichen und kulturellen Erbe, aber nicht mehr zu unserem Staate gehören', mag dies den Forderungen der political correctness genügen, kaum aber den Erwartungen der Heimatvertriebenen an ihr Staatsoberhaupt gerecht werden" (Ostpreußenblatt, 21. September 1996).

Der Artikel von Lothar Groppe erschien in der vom Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen als „rechtsextrem" eingestuften „Jungen Freiheit" (20. September 1996) und in der Zeitung „Der Schlesier", deren Artikel die Bundesregierung als rechtsextremistisch sowie „mit revisionistischem Inhalt" charakterisiert (Drucksache 13/5263).

Dr. Paul Latussek hatte bereits 1995 in einem Artikelbeitrag in der rechtsextremistischen Zeitung „Nation und Europa" (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1995, S. 143 bis 146) und in dem von Rolf-Josef Eibicht im gleichfalls neofaschistischen Hohenrain-Verlag herausgebenen Buch „50 Jahre Flucht und Vertreibung" demonstrativ angezeigt, daß er sich dem rechtsextremen Flügel des BdV zuordnet.

In einem Interview mit der Zeitung „Junge Freiheit" unterstrich Dr. Paul Latussek noch einmal seine Position, daß die polnische Westgrenze eine „Grenzziehung des Unrechts" ist. Dr. Paul Latussek begründet dies u. a. auch damit, daß es nicht sein kann, „daß diese Grenze Verbrecher schützt, die Verbrechen an Deutschen begangen haben. Das darf nicht sein und darüber muß ernsthaft gesprochen werden" (Junge Freiheit, 13. September 1996).

In einem Interview mit dem „Der Schlesier", der ehemaligen Zeitung der Landsmannschaft Schlesien, von der sich der Vertriebenenverband in den 80er Jahren wegen antisemitischer Äußerungen trennen mußte, führte Dr. Paul Latussek aus, daß er „große Zustimmung" von der BdV-Basis erhalten habe. Und auf einer Mitarbeitertagung des BdV im Oktober in Erfurt „sind ausreichend kritische Bemerkungen in Richtung Bundesgeschäftsstelle gesagt worden (Der Schlesier, 25. Oktober 1996).

Mit Recht weist K.-E. Lober im „Schlesier" darauf hin, daß die Inhalte der Rede Dr. Paul Latusseks sich durchaus mit der Satzung des BdV decken. Nach § 2 dieser Satzung tritt der BdV „für die Wahrung der nationalen und staatlichen Einheit Deutschlands, für die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands" ein. Diese Satzung steht im Widerspruch zu den derzeit geltenden Grenzen. Der Bundesfinanzgerichtshof stellt in einem Urteil fest, daß Satzungszwecke wie „Wiedervereinigung mit den Vertreibungsgebieten" oder „Eingliederung der Vertreibungsgebiete" „im Widerspruch zu den völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit ihren östlichen Nachbarn und zum Grundgesetz stehen" und demnach schädlich für die Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes sind (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1991 - BFH/NV 1992, S. 505). Diese Einschätzung bestätigt auch das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 26. Oktober 1995.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wurde die Veranstaltung des BdV zum 47. Tag der Heimat in Berlin am 8. September 1996 aus Mitteln des Bundeshaushalts gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe?

2

Welche weiteren Veranstaltungen des BdV zum „Tag der Heimat" 1996 wurden aus Bundesmitteln in welcher Höhe gefördert (bitte Ort und Zuwendungshöhe angeben)?

3

Sieht die Bundesregierung die Völkerverständigung mit den osteuropäischen Staaten durch die Rede des BdV-Vizepräsidenten Dr. Paul Latussek als gefährdet an?

4

Kann die Bundesregierung in den Äußerungen Dr. Paul Latusseks, der „das Unrecht von 45jährigen Polonisierungs- und Tschechisierungsversuchen" und das „Unrecht" der Oder-Neiße-Grenze überwinden will, einen rechtsextremen Gehalt erblicken?

5

Kann die Bundesregierung in anderen Passagen der Rede Dr. Paul Latusseks geschichtsrevisionistische Thesen und damit verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse entdecken?

6

Liegen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse darüber vor, in welchen Vertriebenenzeitungen die Rede Dr. Paul Latusseks ganz oder auszugsweise dokumentiert wurden?

In welchen Vertriebenenorganen wurde die Rede des Bundespräsidenten Roman Herzog vom 47. Tag der Heimat ganz oder auszugsweise dokumentiert?

7

Liegen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse darüber vor, wie viele Präsidialmitglieder des BdV auf dessen Präsidiumssitzung vom 10. Oktober 1996 die Rede Dr. Paul Latusseks „inhaltlich einhellig unterstützt" haben (siehe Pressemitteilung von führenden BdV-Funktionären)?

8

Liegen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse darüber vor, wie die Rede Dr. Paul Latusseks auf dem Tag der Heimat in der rechtsextremen Presse und in rechtsextremen Organisationen aufgenommen wurde?

9

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein rechtsextremes Engagement von BdV-Vizepräsidenten Dr. Paul Latussek?

10

Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß der Artikel von Lothar Groppe zum 47. Tag der Heimat sowohl im „Ostpreußenblatt", in der „Jungen Freiheit" und im „Schlesier" abgedruckt wurde?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der BdV mit dem § 2 seiner Satzung im Widerspruch zum Grundgesetz und zu völkerrechtlich gültigen Verträgen steht, und wenn ja, welchen Konsequenzen gedenkt sie daraus bezüglich einer weiteren Förderung aus Bundesmitteln zu ziehen?

Ist der Bundesregierung bekannt, ob der BdV seine Satzung umschreibt, um weiterhin seine Gemeinnützigkeit beizubehalten?

12

Gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich einer weiteren Förderung aus den Ereignissen am Tag der Heimat in Berlin und deren nachträglicher Aufarbeitung durch den BdV Konsequenzen zu ziehen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

13

Wie wurden die Ereignisse auf dem Tag der Heimat in Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung von der polnischen und tschechischen Regierung aufgenommen?

14

In welchen bundesdeutschen Städten mußten nach Kenntnis der Bundesregierung angekündigte Referenten des BdV auf dem Tag der Heimat wegen eines öffentlich vorgeworfenen rechtsextremen Engagements wieder zurückgezogen werden?

Bonn, den 4. Dezember 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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