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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Maßnahmen zur Bekämpfung des "Terrorismus" (G-SIG: 13012174)

Maßnahmen gem. Pariser "Anti-Terror-Gipfel" vom 30.7.1996, "Konzept 106" der AG Kripo, Anti-Terror-Treffen in Paris im Oktober 1996

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.01.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/659805. 12.96

Maßnahmen zur Bekämpfung des „Terrorismus"

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Auf einem Treffen der sog. G7/P8-Gruppe (am 30. Juli 1996 in Paris) einigten sich die wichtigsten Industrieländer auf einen 25 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog zur „Bekämpfung des Terrorismus". Unter Punkt 13 wurde vereinbart: „Das Asylrecht soll nicht für terroristische Zwecke mißbraucht werden."

Punkt 14 sieht vor, daß „bis zum Jahr 2000 die Konventionen und Protokolle zur Bekämpfung des Terrorismus unterschrieben und die Umsetzung in nationales Recht erfolgt" sein müßten (vgl. Frankfurter Rundschau, 31. Juli 1996).

In den „Tagesthemen" der ARD am 31. Juli 1996 wurde der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI), Dr. Kurt Schelter, über die Ergebnisse des Pariser „Anti-Terror-Gipfels" befragt. Hierbei äußerte er sich folgendermaßen: „Man muß Verständnis dafür haben, daß man in diesem sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung (...) sich die Partner, mit denen man Informationen austauscht, sehr genau ansieht. Diese Vorbehalte müssen überwunden werden."

Auf einem Seminar der Polizeiführungsakademie in Hiltrup/ Münster referierte Dr. Kurt Schelter am 5. November 1996 über „Effizienz, Erfolge und Defizite der Antiterrorismuspolitik auf nationaler und internationaler Ebene" (vgl. Pressemitteilung des BMI vom 6. November 1996).

Bemerkenswert ist hieran u. a., daß Dr. Kurt Schelter auch „autonome Gruppierungen", die sich (ggf. auch militant) mit Fragen der Atomkraft, der Abschiebung von Ausländerinnen und Ausländern, mit Stadtsanierung sowie der Bio- und Gentechnologie beschäftigen, in den Kontext des „Terrorismus" stellt (vgl. a. a. O. S. 2).

Dr. Kurt Schelter kündigte eine Ausweitung des sog. Konzepts 106 der AG Kripo an. Mit dieser polizeilichen Konzeption sollen Erkenntnisse über das Umfeld etwaiger Attentatsopfer gewonnen werden. Diese Erkenntnisse sollen zu Fahndungsansätzen und ggf. zu Festnahmemöglichkeiten führen. Geplant sei, so Dr. Kurt Schelter, dieses „Konzept 106" „auch in anderen Bereichen zur Bekämpfung von politisch motivierter Gewalt einzusetzen".

Staatssekretär Dr. Kurt Schelter erwähnte diesbezüglich ein Treffen „von Fachleuten aus dem polizeilichen Bereich" im Oktober 1996 in Paris. Dabei soll über „praktische Fragen einer noch intensiveren Zusammenarbeit" hinsichtlich „anti-terroristischer" Maßnahmen gesprochen worden sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß und in welcher Weise „Terroristen" das Asylrecht „mißbrauchen " ?

2

Durch welche asyl- oder ausländerrechtlichen bzw. völkerrechtlichen Maßnahmen (z. B. im Hinblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention) hält die Bundesregierung Regelungen gemäß Punkt 13 der Pariser Erklärung vom 30. Juli 1996 für erforderlich?

3

Welche Konventionen und Protokolle zur Bekämpfung des „Terrorismus" sind in Punkt 14 des Pariser Maßnahmenkatalogs gemeint?

a) Welche dieser Konventionen und Protokolle hat die Bundesregierung aus welchen Gründen noch nicht unterschrieben oder in nationales Recht umgesetzt?

b) Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Konventionen und Protokolle aus welchen Gründen noch nicht unterschrieben oder in nationales Recht umgesetzt?

c) Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Vorbehaltserklärungen zu welchen dieser Konventionen und Protokolle erklärt (bitte aufschlüsseln)?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Pariser „Anti-Terror-Gipfel" vom 30. Juli 1996 zur Umsetzung des Pariser Maßnahmenkatalogs vorbereitet, geplant oder initiiert?

5

Gegenüber welchen Staaten glaubt die Bundesregierung, daß im Hinblick auf den Informationsaustausch zum Zwecke der „Terrorismus-Bekämpfung" Vorbehalte „überwunden" werden müssen?

a) Welche „Vorbehalte" sollen nach Meinung der Bundesregierung diesbezüglich durch welche Maßnahmen „überwunden" werden?

6

Wann ist das „Konzept 106" von der AG Kripo beschlossen worden, und wann ist es in Kraft getreten?

7

Werden die Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen ausschließlich von Polizeibehörden oder aber auch von Nachrichtendiensten ergriffen?

8

Mit welchen (polizeilichen und/oder nachrichtendienstlichen) Mitteln wird das Umfeld etwaiger Attentatsopfer aufgeklärt bzw. überwacht?

9

Werden die gemäß des „Konzepts 106" überwachten Personen über diese Aufklärungsmaßnahmen informiert?

10

Werden auf der Grundlage des „Konzepts 106" auch etwaige Opfer rassistischen oder antisemitischen Terrors überwacht?

a) Wenn ja, welche Institutionen, Personen bzw. Personengruppen werden in dieser Hinsicht polizeilich aufgeklärt und/oder überwacht (z. B. Asylbewerberheime, Synagogen, Verbände von Opfern des Faschismus)?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Im Hinblick auf welche „anderen Bereiche politisch motivierter Gewalt" soll das „Konzept 106" ausgeweitet werden?

12

Soll — die Zahl der im Rahmen des „Konzepts 106" zu überwachenden, — der Umfang des aufzuklärenden Umfeldes und/oder — die Art und Häufigkeit der zur Überwachung durchgeführten Maßnahmen ausgeweitet werden?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind im einzelnen geplant?

13

Aus welcher Lagebeurteilung heraus hält es die Bundesregierung für erforderlich, den Kreis von Personen, die auf Grundlage des „Konzepts 106" überwacht werden, „auszuweiten" - vor dem Hintergrund — der bis heute eingehaltenen Zusicherung der Roten Armee Fraktion (RAF) (vom April 1992), Angriffe auf Personen einzustellen, — der Festnahme mutmaßlicher Mitglieder der sog. Antiimperialistischen Zellen und — fehlender Attentate auf Personen aus dem sog. autonomen Spektrum?

14

Vertreterinnen und Vertreter welcher Staaten und welcher Polizeibehörden haben sich im Oktober 1996 in Paris getroffen?

a) Über welche „praktischen Fragen einer noch intensiveren Zusammenarbeit" wurde auf diesem Treffen gesprochen?

b) Welche Maßnahmen „einer noch intensiveren Zusammenarbeit" wurden auf diesem Treffen vereinbart?

c) Wurde auf diesem Pariser Treffen auch über Fragen der Bekämpfung des Staatsterrorismus (wie z. B. in der Türkei, dem Iran und dem Sudan) gesprochen; und wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 28. November 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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