Konsequenzen der Bundesregierung aus der Aufforderung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die EU-Kommission
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Sevim Dağdelen, Katja Kipping, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat am 31. Januar 2008 die Bundesregierung förmlich aufgefordert, das nationale Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht nachzubessern (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 31. Januar 2008, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/155&format= HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en und Süddeutsche Zeitung, 11. Februar 2008). Das gültige Recht in Deutschland setze derzeit die Vorgaben des europäischen Antidiskriminierungsrechts nicht vollständig um. Der Brief der Europäischen Kommission stellt die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland dar. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der Kommission zu antworten. Die Europäische Kommission kritisiert insbesondere, dass das nationale Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für im Zusammenhang mit Kündigungen von Arbeitsverhältnissen gilt (§ 2 Abs. 4 AGG) und die Frist für eine Beschwerde mit zwei Monaten zu kurz sei. Außerdem seien Menschen mit Behinderung unzureichend geschützt.
Zu den wichtigsten Punkten der Mahnung aus Brüssel zählt laut eines Berichts der „Süddeutsche Zeitung“ vom 11. Februar 2008 außerdem die Kritik, dass im öffentlichen Dienst insbesondere bei Leistungen wie der Beihilfe, des Familienzuschlags und des Witwen- und Witwergelds zwischen Verheirateten und in einer Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Paaren unterschieden werde.
„Wir gehen davon aus, dass wir die Vorgaben aus Brüssel richtlinienkonform umgesetzt haben und werden das der EU-Kommission so auch mitteilen“, sagte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz nach Informationen der „Süddeutsche Zeitung“. Zunächst müssten aber Innen- und Arbeitsministerium Stellung nehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche konkreten Verstöße gegen welche Richtlinienvorgaben rügt die Europäische Kommission in ihrem Schreiben im Einzelnen?
Welche konkreten Gesetze bzw. Regelungen sind von den jeweiligen Kritikpunkten betroffen?
Wie ist die Position der Bundesregierung zu den jeweiligen Kritikpunkten der Europäischen Kommission, und in welchen Punkten plant sie Änderungen infolge des Schreibens der Kommission?
Plant die Bundesregierung auf das Schreiben der Europäischen Kommission zu antworten und eine richtlinienkonforme Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Aussicht zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung einen Zeitplan für eine eventuelle Reform des AGG, und wann ist mit der parlamentarischen Befassung und dem Inkrafttreten zu rechnen?
Wird die Bundesregierung ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren zum Anlass nehmen, mit den Verbänden im Bereich der Antidiskriminierungspolitik in einen Dialog über die Weiterentwicklung des AGG im Sinne der Betroffenen zu treten
(wenn nein, bitte begründen)?
Mit welchen Sanktionen muss aus Sicht der Bundesregierung für den Fall gerechnet werden, dass keine entsprechende Nachbesserung des AGG erfolgt?