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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (G-SIG: 16010539)

Daten zu Gerichtsverfahren vor Sozialgerichten betr. das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch, Umsetzungen von Richtern, Prozesskostenhilfe, Verlängerung von Mutwillenkosten, Haushaltansätze der Sozialversicherungsträger für Prozesskosten und deren Nutzung

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.05.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/136128. 04. 2006

Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

der Abgeordneten Katja Kipping, Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Inge Höger-Neuling, Karin Binder, Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Als Bundestagsdrucksache 16/1028 liegt ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) vor. Mit der Änderung sollen die kostenrechtlichen Vorschriften geändert werden, um die „anwachsende Flut aussichtsloser … aber dennoch angestrengter Gerichtsverfahren“ einzudämmen. Unter anderem sollen auch Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) pauschale Gerichtsgebühren für Sozialgerichtsverfahren entrichten, die allerdings bei Gewährung von Prozesskostenhilfe mit dieser übernommen werden sollen. Prozesskostenhilfe wird nur in den Fällen gewährt, in denen Aussicht auf Erfolg besteht. Nach § 192 SGG können bereits heute überflüssige Klagen durch die so genannten Mutwillenskosten eingedämmt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Zunahme von Verfahren vor den Sozialgerichten der verschiedenen Ebenen gab es mit der Einführung des SGB II und des SGB XII (Stichtag 31. März 2006, bitte getrennt nach SGB II und SGB XII aufführen)?

2

Wie viele Richterinnen und Richter wurden mit Einführung des SGB II und des SGB XII von den Verwaltungsgerichten an die Sozialgerichte versetzt (Stichtag 31. März 2006)?

3

In wie vielen Verfahren nach dem SGB II und dem SGB XII wurde Prozesskostenhilfe bewilligt (Stichtag 31. März 2006, bitte getrennt nach SGB II und SGB XII aufführen)?

4

In wie vielen Verfahren nach dem SGB II und dem SGB XII wurden so genannte Mutwillenskosten nach § 192 SGG verhängt (Stichtag 31. März 2006, bitte getrennt nach SGB II und SGB XII aufführen)?

5

In wie vielen Fällen wurde Prozesskostenhilfe in Verfahren des SGB II und des SGB XII zunächst nicht, sondern erst nach Beschwerde beim übergeordneten Sozialgericht gewährt (Stichtag 31. März 2006, bitte getrennt nach SGB II und SGB XII aufführen)?

6

a) Wie hoch sind die Haushaltsansätze bei der Deutsche Rentenversicherung Bund, bei den Agenturen für Arbeit und bei den Trägern der Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII für Prozesskosten?

b) In welchem Umfang wurden die Mittel in den Jahren 2003, 2004 und 2005 bei den verschiedenen Trägern abgerufen?

Berlin, den 26. April 2006

Katja Kipping Volker Schneider (Saarbrücken) Klaus Ernst Inge Höger-Neuling Karin Binder Dr. Ilja Seifert Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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