Fünf Jahre nach Rio: Bilanz der VN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung" 1992 aus entwicklungspolitischer Sicht
der Abgeordneten Dr. Mathias Schubert, Adelheid Tröscher, Michael Müller (Düsseldorf), Matthias Weisheit, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Wolfgang Behrendt, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Dr. Eberhard Brecht, Ursula Burchardt, Marion Caspers -Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hemker, Dr. Barbara Hendricks, Uwe Hiksch, Ingrid Holzhüter, Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Reinhold Robbe, Dr. Hermann Scheer, Günter Schluckebier, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Gisela Schröter, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall -Düren, Wolfgang Spanier, Dr. Bodo Teichmann, Ute Vogt (Pforzheim), Gert Weisskirchen (Wiesloch), Heidemarie Wieczorek-Zeul
Vorbemerkung
Die Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro hat Umwelt und Entwicklung in einen engen Zusammenhang gestellt. Entwicklungspolitik soll dabei einen wesentlichen Beitrag leisten zu einer sozial gerechten, wirtschaftlich produktiven, ökologisch verträglichen und menschenwürdigen Entwicklung.
Selbsthilfeorientierte Armutsbekämpfung, präventive Friedensförderung, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Verwirklichung der Menschenrechte sind gemäß der Deklaration von Rio und der Agenda 21 vorrangige Ziele einer solchen Entwicklungspolitik.
Fünf Jahre nach der VN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung" in Rio de Janeiro 1992 wird im Juni 1997 die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen den bisherigen Rio-Prozeß überprüfen. Die Bundesregierung hat in Rio de Janeiro und im Verlaufe des Rio-Prozesses eine Reihe von Erklärungen abgegeben und Absichten bekundet, die sich vor allem auf die entwicklungspolitischen Aspekte des Themas „Umwelt und Entwicklung" beziehen. Die VN-Sondergeneralversammlung im Juni dieses Jahres ist Anlaß, Bilanz zu ziehen.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen34
Wie beurteilt die Bundesregierung aufgrund der Erklärung des Bundeskanzlers vor dem Deutschen Bundestag vom 20. Mai 1992 und der Rede des Bundeskanzlers auf der VN-Konferenz in Rio vom 12. Juni 1992 die Tatsache, daß die ODA-Quote (ODA: Official Development Assistance) in der Bundesrepublik Deutschland seit 1986 mit wenigen Ausnahmen relativ, seit 1992 auch absolut sinkt und 1997 die 0,3-Prozent-Marke unterschritten hat?
Sieht die Bundesregierung dabei insbesondere einen Widerspruch zwischen der Forderung des Bundeskanzlers nach „eine(r) weltumspannenden Umwelt- und Entwicklungspartnerschaft" und den jährlichen Kürzungen im Einzelplan 23? Wann wird die Ankündigung der Bundesregierung, die öffentliche Entwicklungshilfe finanziell zu verstärken, eingelöst werden? Wann beabsichtigt die Bundesregierung die finanziellen Kürzungen im Einzelplan 23 zu stoppen, und welche konkreten Absichten verfolgt die Bundesregierung, um das 0,7-Prozent-Ziel zu erreichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das internationale politische Gewicht der Bundesrepublik Deutschland in der Entwicklungszusammenarbeit, wenn fünf Jahre nach den Erklärungen des Bundeskanzlers in Rio und vor dem Deutschen Bundestag die ODA-Quote, statt sich dem 0,7-Prozent-Ziel zu nähern, unter 0,3 Prozent gesunken ist? Welche Möglichkeiten nimmt die Bundesregierung wahr, um sich international dafür einzusetzen, daß die Industriestaaten insgesamt in absehbarer Zeit das von ihnen vereinbarte 0,7-Prozent-Ziel erreichen werden?
Wie hoch ist der finanzielle Anteil der Bundesrepublik Deutschland an der Verpflichtung der Industriestaaten in Rio, im Rahmen der Agenda 21 jährlich 125 Mrd. US-$ für Entwicklungszusammenarbeit aufzubringen und damit die gegenwärtige weltweite öffentliche Entwicklungshilfe zu verdoppeln, aufgeschlüsselt auf die Jahre 1993 bis 1997, und wie sehen die mittelfristigen Finanzplanungen der Bundesregierung aus, um den Anteil der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig zu stabilisieren bzw. zur vollen Höhe aufzustocken?
Welche Vorstellungen und Ziele verfolgt die Bundesregierung, um das internationale Wirtschafts- und Finanzsystem so zu reformieren und weiterzuentwickeln, daß insbesondere für die Entwicklungsländer faire Wettbewerbsbedingungen, Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und des menschlichen Lebens weltweit gewährleistet werden?
Strebt die Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene Reformen in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern an, um den Entwicklungsländern faire Chancen der Beteiligung am Welthandel für Industrieprodukte, Agrarprodukte und Dienstleistungen zu eröffnen und dabei vorrangig den Abbau protektionistischer Maßnahmen der Industrieländer zu fördern?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um ihre Außenwirtschaftspolitik mit dem Ziel der Armutsbekämpfung zu verbinden? Welche konkreten Maßnahmen hat sie dazu bisher eingeleitet und gedenkt sie in Zukunft einzuleiten? Wie unterstützt sie die in die Agenda 21 aufgenommene Forderung nach einem verbindlich geregelten Zugang der Entwicklungsländer zu modernen, umweltschonenden und energiesparenden Technologien?
Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um technologisch führende und besonders innovative einheimische Firmen im Energie- und Umweltbereich zu unterstützen, die beabsichtigen, ihre umweltschonenden und energiesparenden, mithin nachhaltig wirkenden Technologien Entwicklungsländern anzubieten?
Welche Vorstellungen gibt es seitens der Bundesregierung für den Aufbau eines Steuersystems, bei dem umweltschädliche, unsoziale und nicht-nachhaltige Produktions- und Konsumweisen stärker als bisher belastet, umweltfreundliche, soziale und nachhaltige, d. h. auch solidarisch mit den Entwicklungsländern wirkende, Produktions- und Konsumweisen entlastet werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung mancher Nichtregierungsorganisationen, Regelungen für eine erweiterte Produzentenhaftung und für einen Verhaltenskodex für transnationale Konzerne zu entwickeln und als verbindliches Völkerrecht zu vereinbaren?
Welche konkreten Absichten und Ziele einschließlich der Bereitschaft für ein stärkeres finanzielles Engagement verfolgt die Bundesregierung, um Strategien einer ökologisch tragfähigen Agrarentwicklung in den Entwicklungsländern (Kapitel 14 und 32 der Agenda 21) zu fördern und bereits vorhandene Ansätze in die Projekt- und Programmplanung einzubinden, vor allem
für die Durchführung und wissenschaftliche Begleitforschung von Projekten, die sich mit Permakultur, Agroforesting und dem ökologischen Landbau befassen; für die Mobilisierung indigenen Wissens, ohne die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Rechte der indigenen Völker zu beeinträchtigen,
für ein Ressourcenmanagement in der ländlichen Regionalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität,
zum Aufbau eines Agrarinformationssystems in Entwicklungsländern?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Agrarforschung im Rahmen der CGIAR, wobei das Schwergewicht auf biologische Vielfalt, die regionale Eigenversorgung und Kenntnisse alter Sorten und Lagermethoden gelegt werden muß?
Welche Konzepte hat die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit entwickelt, damit die neuen Kommunikationsformen der „globalen Informationsgesellschaft" für einen effizienten Wissenstransfer genutzt werden können?
Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung ihre Handels-, Finanz-, Agrar-, Wirtschafts- und Verkehrspolitik kohärent zu gestalten, auf Umwelt- und Entwicklungsverträglichkeit in allen Ressorts zu achten und Entwicklungspolitik als Querschnittsaufgabe zu implementieren? Wie können nach Auffassung der Bundesregierung bei politischen Entscheidungen der Europäischen Union die Interessen der Entwicklungsländer entsprechend dem Kohärenzgebot in Artikel 130 des EG-Vertrages von Maastricht berücksichtigt werden?
Was hat die Bundesregierung unternommen, und was gedenkt sie fernerhin zu unternehmen, um die multikausale Zusammenhänge zwischen Umwelt und Entwicklung, wie sie in Rio und im Rio-Folgeprozeß festgestellt wurden, in ressortübergreifenden Entscheidungen zu berücksichtigen? Welche gemeinsamen Aktivitäten sind dabei insbesondere zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Kooperation mit Entwicklungsländern ins Auge gefaßt? Wie ist beabsichtigt, Nichtregierungsorganisationen in diese Aktivitäten einzubeziehen?
Ist die Bundesregierung bereit, die finanziellen und personellen Kapazitäten des Umweltbundesamtes zu erweitern, um stärker die Wechselwirkungen zwischen Umwelt-, Sozial- und Entwicklungspolitik erforschen zu können?
Ist die Bundesregierung bereit, einen flexiblen Fonds einzurichten, um daraus Entwicklungsländern bei
Inventarisierung der Biodiversität,
dem Ausbau des Naturschutzmanagements,
der Kontrolle und Nutzung der einheimischen genetischen Ressourcen finanziell zu unterstützen?
Wie bewertet die Bundesregierung die am 7. März 1997 ohne konkrete Beschlüsse zu Ende gegangene Konferenz des VN-Klimasekretariats in Bonn im Hinblick auf die Möglichkeiten, im Rahmen der VN-Klimakonferenz im Dezember 1997 in Kyoto zu konkreten und international verbindlichen Beschlüssen über die Reduzierung des weltweiten Ausstoßes von Treibhausgasen zu kommen?
Was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um in absehbarer Zeit international die in Rio beschlossene, bis heute jedoch nicht realisie rte Konvention zum Schutze der Wälder verabschieden zu können?
Wie ist der Stand der Erarbeitung der in Rio beschlossenen Erd-Charta der Grundprinzipien einer globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik, und welche Initiativen hat die Bundesregierung diesbezüglich ergriffen bzw. welche beabsichtigt sie zu ergreifen?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die durch das Ende des Ost-West-Konfliktes in Aussicht gestellte „Friedensdividende" entwicklungspolitisch nicht eingelöst worden ist, wie die negative Entwicklung des Einzelplanes 23 seit 1991 zeigt?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Meinung ist, die Sparmaßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit der deutschen Wiedervereinigung seien den Transferleistungen in die neuen Länder geschuldet?
Falls Frage 22 mit Ja beantwortet wird: Was hat die Bundesregierung getan, um bei den Empfängerländern um Verständnis für Finanzkürzungen aufgrund der deutschen Wiedervereinigung zu werben, und was hat die Bundesregierung getan, um bei der Bevölkerung in den neuen Ländern, insbesondere bei den do rt arbeitenden entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen, diesen Zusammenhang öffentlich darzustellen?
Was tut die Bundesregierung, um in der Bevölkerung durch entwicklungspolitische Bildungsarbeit die Kenntnisse über Inhalte und Ziele des Rio-Prozesses und insbesondere der Vereinbarungen im Rahmen der lokalen Agenda 21 zu erweitern?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus den von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Leitlinien zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit an Schulen?
Welche Rolle und Bedeutung mißt die Bundesregierung den Nichtregierungsorganisationen bei der Rea lisierung der Agenda 21 und im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit bei?
Was gedenkt die Bundesregierung unmittelbar, mittelfristig und langfristig zu tun, um die entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen finanziell so auszustatten, daß sie ihrer entwicklungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit auch angemessen gerecht werden können?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur öffentlichen Kritik an ihrem finanziellen Engagement in der Fernsehserie „Klinik unter Palmen"? Sieht die Bundesregierung ihr Ziel, mit Hilfe dieser Fernsehserie entwicklungspolitische Ziele und Inhalte breiten Teilen der Bevölkerung näher zu bringen, als erreicht an?
Welche öffentlichen Wirkungen hätte es nach Ansicht der Bundesregierung gehabt, wenn sie die finanziellen Mittel anstatt für die Fernsehserie für die bildungspolitische Arbeit von Nichtregierungsorganisationen bereitgestellt hätte?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Mittel für die Nichtregierungsorganisationen im Einzelplan 23 des laufenden Haushaltes zu kürzen? Wenn ja, um welche Summe handelt es sich, und welche Auswirkungen hat diese Mittelkürzung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen, und wie bewertet die Bundesregierung die Mittelkürzung politisch, insbesondere angesichts der von der Bundesregierung und vielen Entwicklungsländern anerkannten Wichtigkeit der Arbeit der Nichtregierungsorganisationen?
Auf welche Weise und mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung Organisierungsprozesse von Frauen in Entwicklungsländern mit besonderer Priorität unterstützt und in der Entwicklungszusammenarbeit die Verbesserung des Zugangs zu Bildung von Frauen und Mädchen, die Verbesserung der Gesundheitsdienste und die Verbesserung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Frauen (mit unbürokratischem Zugang zu Kapitalhilfen und mit Recht auf Eigentum an Grund und Boden) gefördert und gewährleistet?
Wie hat die Bundesregierung zum Rückgang der Geburtenraten im Sinne der Feststellungen von Rio beigetragen, und wo hat sie konkret mehr Mittel für Familienplanung bereitgestellt und gewährleistet, daß Frauen freien Zugang zu den Methoden der Geburtenkontrolle ihrer Wahl haben, und dafür Sorge getragen, daß Männer und männliche Jugendliche in den Familienplanungs- und Aufklärungsprozeß einbezogen werden?
In welcher Weise ist die Bundesregierung nach der UNCED-Konferenz auf internationaler Ebene dafür eingetreten, die Strukturanpassungsmaßnahmen von internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank sozialverträglich und nachhaltig zu gestalten und die besondere Situation der Frauen zu berücksichtigen; welches Ergebnis hatten die Initiativen der Bundesregierung?
Wo hat die Bundesregierung auf Regierungs- und Nichtregierungsebene Maßnahmen ergriffen, um in der Entwicklungszusammenarbeit Frauen dort, wo sie Verantwortung und Mehrarbeit im Sinne der Bewältigung ökologischer Krisensituationen übernehmen, dafür entsprechende Entscheidungsmacht und Verfügungsrechte über Ressourcen zu geben?