Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
der Abgeordneten Jochen Welt, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Peter Kemper, Fritz Rudolf Körper, Thomas Krüger, Dorle Marx, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Otto Schily, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Uta Titze-Stecher, Dr. Peter Struck, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Dieter Wiefelspütz, Ingrid Becker-Inglau, Hans Büttner (Ingolstadt), Dieter Maaß (Herne), Dr. Hansjörg Schäfer, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Wieland Sorge, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit dem Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz vom 21. Februar 1985 hat der Bundesgesetzgeber insbesondere die entgeltlichen Nebentätigkeiten angesichts der Arbeitsmarkt- und Wettbewerbssituation im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen eingeschränkt. Nebentätigkeiten unterliegen einem grundsätzlichen Verbot mit konkretem Erlaubnisvorbehalt. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn anzunehmen ist, daß durch die Nebentätigkeiten dienstliche Interessen beeinträchtigt sind.
Bei Verabschiedung des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag die folgende Entschließung angenommen: „Der Deutsche Bundestag sieht in dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf unter anderem einen arbeitsmarktpolitischen Beitrag des öffentlichen Dienstes. Damit sollen angesichts hoher Arbeitslosenzahlen vor allem zusätzliche Erwerbstätigkeiten von Beamten, die dabei in einen Wettbewerb mit Angehörigen anderer Berufe treten, eingeschränkt werden. Der Deutsche Bundestag fordert alle Beteiligten auf, diesem wichtigen Ziel des Gesetzes durch eine restriktive Anwendung der gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen. " (Drucksache 10/2542)
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung den arbeitsmarktpolitischen Effekt einer restriktiven Genehmigung von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst?
Welche Maßnahmen wurden in Bund und Ländern zur Durchsetzung einer restriktiven Praxis getroffen?
In welchem Zeitablauf konnten und können die Maßnahmen umgesetzt werden, und wo gibt es nach Meinung der Bundesregierung noch Handlungsbedarf?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang — genehmigungspflichtige, — anzeigepflichtige Nebentätigkeiten — im öffentlichen Dienst allgemein, — im Bundesdienst speziell ausgeübt werden?
Sind Nebentätigkeiten gleichmäßig auf das Bundesgebiet verteilt, oder gibt es Regionen, z. B. städtische Ballungsräume, in denen Nebentätigkeiten überproportional oft ausgeführt werden?
Gibt es bestimmte Genehmigungsorte, bei denen Nebentätigkeiten überdurchschnittlich häufig ausgeführt werden?
In welchen Berufsgruppen werden Nebentätigkeiten überwiegend ausgeübt?
Welche Tätigkeiten werden im Rahmen von Nebentätigkeiten konkret ausgeübt?
In welchen Besoldungsgruppen werden Nebentätigkeiten überwiegend ausgeübt?
Gibt es Erkenntnisse darüber, wie hoch die Einkommen aus Nebentätigkeiten sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit in den Bundesländern die mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption angestrebten Änderungen bereits praktiziert werden?
Inwieweit fließen die Erfahrungen aus diesen Bundesländern in den Gesetzentwurf ein?
Inwieweit bezieht die Bundesregierung die kommunalen Spitzenverbände in die Diskussion ein?
Gibt es im Bereich der Nebentätigkeiten unterschiedliche Regelungen zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeitsverträgen?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Initiative zur Schaffung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen im öffentlichen Dienst eine großzügigere Regelung für die Genehmigung und Abwicklung von Nebentätigkeiten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen systematisch besser zu erfassen?