Der „Freiheitliche Volksblock"
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Taz berichtet in ihrer Ausgabe vom 15./16. Februar 1997 über die neofaschistische Kleinorganisation „Freiheitlicher Volksblock" (FVB) und bezeichnet sie als „Nachfolgeorganisation" der am 14. Juli 1993 vom baden-württembergischen Innenministerium verbotenen „Heimattreuen Vereinigung Deutschlands" (HVD).
Im Sommer des vergangenen Jahres wurden mehrere Mitglieder des FVB in Lichtenstein (Kreis Reutlingen) polizeilich kontrolliert. In Lichtenstein war bis zum Verbot das Hauptquartier der HVD untergebracht.
Der FVB nahm am 1. März 1997 an dem genehmigten Nazi-Aufmarsch in München teil, zu dem die NPD-Jugendorganisation, „Junge Nationaldemokraten" (JN), mobilisiert hatte. Unter dem Motto „Unsere Großväter waren keine Verbrecher! " richtete sich dieser Aufmarsch gegen die Ausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944 ". Der FVB nahm an diesem Aufmarsch mit einem eigenen, rund 80 Personen umfassenden Block teil, von dem zahlreiche Fahnen mitgeführt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine Fortführung von Aktivitäten der verbotenen und zuletzt in Baden-Württemberg und Bayern aktiven HVD, insbesondere durch den seit 1996 aktiven FVB vor?
Wann wurde der FVB gegründet?
Welche politischen Schwerpunkte verfolgt der FVB seit seinem Bestehen?
Wie viele Mitglieder hat der FVB?
In welchen Bundesländern unterhält der FVB formale Strukturen, und wie viele Personen sind dem FVB in den jeweiligen Bundesländern zuzurechnen?
Welchen Organisationen gehörten Mitglieder und Aktivisten der FVB in der Vergangenheit bereits an?
Gehörten sie auch den mittlerweile verbotenen Organisationen HVD oder der „Nationalistischen Front" an?
Welche Verbindungen gibt es vom FVB zu anderen in- und ausländischen neofaschistischen und/oder rechtsextremen Organisationen?
Wie viele verfassungsschutzrelevante Straftaten (tatsächliche oder mutmaßliche) wurden von Mitgliedern und Aktivisten des FVB seit dessen Bestehen begangen?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten des FVB vor?