Zwei Todesopfer bei Messerstecherei unter Neofaschisten in Berlin
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Am 17. April 1997 wurden Olaf Sch. und Chris D., der eine Führer der rechtsextremen ,Kameradschaft Wittenberg', der andere Wittenberger ,Kameradschaft'-Mitglied, nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der Polizei von Gesinnungsgenossen durch Messerstiche umgebracht. Gegen die beiden mutmaßlichen Täter, Detlef Nolde, ehemals Cholewa, und Lutz Schillock, hat die Staatsanwaltschaft Berlin (...) Anklage wegen gemeinschaftlichen zweifachen Mordes erhoben" (taz, 19. April 1997).
Über die beiden mutmaßlichen Täter schreibt die „taz", daß es sich bei ihnen um keine Unbekannten in der rechtsextremen Szene handele: „Nolde, ehemals Schulungsleiter der inzwischen verbotenen ,Freiheitlichen Arbeiterpartei' (FAP) und führender rechtsextremer Kader in Berlin, gehört zum Umfeld von Kai Diesner. Diesner, Mitglied des ,Weißen Arischen Widerstands' (WAW), ist wegen des Mordes an einem Polizisten in Schleswig-Holstein im vergangenen Februar angeklagt. Zuvor hatte er einen der PDS nahestehenden Buchhändler durch Schüsse aus einer Schrotflinte schwer verletzt. Cholewa wurde gemeinsam mit Diesner im August 1994 im Haus des ehemaligen Berliner Neonaziführers Arnulf Priem verhaftet und wegen Bildung eines ,bewaffneten Haufens' angeklagt. Schillock war nach Informationen des Antifaschistischen Infoblattes Berlin ebenfalls bei der FAP und hält Kontakte zu dänischen Neonazis" (taz, 19. April 1997).
In den Medien tauchten Gerüchte auf, nach denen es sich bei der Tat um Feme-Morde gehandelt haben soll, und die beiden Ermordeten V-Leute von Sicherheitsbehörden gewesen sein sollen (vgl. taz, 19. April 1997, Bild-Zeitung 15. April 1997, FR 19. April 1997).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wird die Ermordung der beiden Rechtsextremisten durch mutmaßliche Gesinnungsgenossen von der Bundesregierung als Straftat mit einem tatsächlichen oder zu vermutenden rechtsextremen Hintergrund eingestuft?
Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Wurde das Bundeskriminalamt in die Ermittlungen einbezogen oder mit den Ermittlungen betraut? a) Wenn ja: — Wann und ggf. wie lange? — Mit wie vielen Beamten aus welchen Abteilungen? b) Wenn nein, warum nicht?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den mutmaßlichen Täter Detlef Nolde, ehemals Cholewa? Welche Kenntnisse hat sie a) über seine Tätigkeit in rechtsterroristischen Zusammenhängen, b) über seine Verbindungen zu Kai Diesner, c) über seine Verbindungen zu Arnulf Priem, d) über seine Vorstrafen, e) über seine damalige Rolle in der mittlerweile verbotenen FAP, f) über seine Aktivitäten für „Die Nationalen", g) über seine Aktivitäten für die NPD?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den mutmaßlichen Täter Lutz Schillock?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtsterroristische Berliner Szene und ihr Zusammenwirken mit anderen rechtsterroristischen Organisationen aus dem Bundesgebiet?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindungen der mutmaßlichen Täter zu ausländischen rechtsextremen Einzelpersonen bzw. Gruppierungen?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung zwischen den mutmaßlichen Tätern und der „Kameradschaft Wittenberg"?
Haben die beiden Opfer des Tötungsdelikts in irgendeiner Form (entweder als V-Männer, Under-Cover-Agents, Informanten etc.) mit bundesdeutschen Behörden zusammengearbeitet? Wenn ja, mit welchen?
Hat sich die Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte (IGR; vgl. hierzu: Drucksache 13/1117) mit diesen rechtsextremen Tötungsdelikten befaßt? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden innerhalb der IGR aus diesen rechtsextremen Tötungsdelikten gezogen?
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung diese Tötungsdelikte zum Anlaß genommen, um in öffentlichen Stellungnahmen auf die Bedrohung durch den Rechtsextremismus hinzuweisen (bitte einzeln auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese aktuelle Gewaltbereitschaft im rechtsextremen Spektrum, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hiergegen bereits ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen?