Mögliche Verbindungen türkischer Amtsträgerinnen und Amtsträger zum Drogenhandel
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In einem Urteil der 17. Strafkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt/M. vom 21. Januar 1997 heißt es: „Aufgrund umfangreicher polizeilicher Ermittlungen liegt der illegale Drogenhandel in der Türkei in den Händen der Familien Senoglu und Baybasin. Sie versorgen von Istanbul aus den europäischen Drogenmarkt vornehmlich mit Heroin. Beiden Rauschgifthändlerfamilien wird großer Einfluß sowohl auf türkische Regierungskreise bis hin zu der türkischen Außenministerin Tansu Ciller als auch auf die kommunistische PKK zugeschrieben."
Die Europol-Drogenbekämpfungsbehörde (EDU) hat sich mehrfach mit dem Einfluß türkischer Familien auf den illegalen Handel mit harten Drogen beschäftigt:
- So wurde am 12. Dezember 1995 in Madrid der Aktionsplan „CORDROGUE 69" verabschiedet und als Ergebnis wurde in Zusammenarbeit mit Interpol und der Welt-Zoll-Vereinigung (WCO) der Entwurf einer strategischen Analyse „Drug Trafficing Activities by Turkish Criminal Organisation from an EU Perspective" erarbeitet (EDU-Jahresbericht 1996, S. 6 [File Nr. 1423-11r2]).
- Die EDU traf sich diesbezüglich auch am 14. März 1996. Hierbei wurde zweierlei beschlossen:
- die Durchführung eines zweitägigen Expertentreffens über „Drogenhandel türkischer krimineller Vereinigungen" in der ersten Jahreshälfte 1997 (vgl. EDU-Arbeitsplan 1997, S. 7 [File Nr. 1422-13r2]);
- ein zu entwickelndes „operationelles Projekt" über „Aktivitäten türkischer krimineller Familien im Bereich des Drogenhandels". Ziel dieses Projektes sei es, eine „spezifische Gruppe zu identifizieren", auf die sich die Aktivitäten der EDU konzentrieren sollten (ebd. S. 3). Diese Arbeiten zu diesem „operationellen Projekt" sollen von einem EU-Mitgliedstaat geführt und von den anderen Mitgliedstaaten unterstützt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, das Bundeskriminalamt (BKA) bzw. der Bundesnachrichtendienst über kriminelle Aktivitäten türkischer Familien im Bereich des internationalen Drogenhandels im allgemeinen und der beiden türkischen Familien Senoglu (Canoglu) und Baybasin im besonderen?
Welche staatlichen Funktionen übten oder üben direkte oder angeheiratete Mitglieder der beiden türkischen Familien Senoglu (Canoglu) und Baybasin - nach Kenntnis der Bundesregierung - seit dem Putsch 1980 in der Türkei aus?
Welche konkretisierten Formen des Einflusses auf türkische Politikerinnen und Politiker bzw. auf türkische Regierungskreise wird nach den Erkenntnissen der Bundesregierung den beiden Familien in dem Urteil des Frankfurter LG zugeschrieben?
a) Welche deutschen Polizeibehörden waren nach Kenntnis der Bundesregierung an den „umfangreichen Ermittlungen" beteiligt, auf die sich das Frankfurter LG stützt? Waren hieran auch das BKA, die Verbindungsbeamten des BKA in der Türkei und/oder die EDU beteiligt? Wenn nein, warum nicht?
b) Treffen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die o. g. tatsächlichen Feststellungen des Frankfurter LG zu, und wenn nein, welche anderen diesbezüglichen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung?
Wann ist die von der EDU, Interpol und der WCO erarbeitete strategische Analyse „Drug Trafficing Activities by Turkish Criminal Organisations from an EU Perspective" fertiggestellt worden?
a) Waren deutsche Behörden an diesen Arbeiten beteiligt? Wenn ja, welche deutschen Behörden in welcher Weise?
b) Ist diese Analyse dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gebracht worden und wenn nein, warum nicht?
c) Welche Feststellungen sind in dieser strategischen Analyse bezüglich türkischer Familien (z. B. der beiden türkischen Familien Senoglu [Canoglu] und Baybasin) sowie im Hinblick auf deren formellen, (oder informellen) Einfluß auf türkische Politikerinnen und Politiker bzw. türkische Regierungskreise getroffen worden?
Hat das Treffen der EDU über „Drogenhandel türkischer krimineller Vereinigungen " stattgefunden?
a) Welche deutschen und nichtdeutschen Expertinnen und Experten aus welchen Bereichen bzw. Behörden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu eingeladen (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche Erkenntnisse bezüglich türkischer Familien (z. B. der beiden türkischen Familien Senoglu und Baybasin) sowie im Hinblick auf deren formellen (oder informellen) Einfluß auf türkische Politikerinnen und Politiker bzw. türkische Regierungskreise wurden hierbei zusammengetragen?
Hat die EDU mit den Arbeiten zu ihrem „operationellen Projekt" über „Aktivitäten türkischer krimineller Familien im Bereich des Drogenhandels" begonnen?
a) Welcher EU-Mitgliedstaat soll die Projektarbeiten der EDU führen?
Ist die mögliche formelle (oder auch nur informelle) Einflußnahme dieser „türkischen kriminellen Familien" auf türkische Politikerinnen und Politiker bzw. türkische Regierungskreise ebenfalls Teil des operationellen EDU-Projekts, und wenn nein, warum nicht?
d) Werden die Ergebnisse des operationellen EDU-Projekts den Mitgliedern des Bundestags zur Kenntnis gebracht werden, und wenn nein, warum nicht?