Bekämpfung des Frauenhandels in der EU
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christina Schenk und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Sozial- und Innenminister der EU haben Ende April in Den Haag einen Aktionsplan zur Bekämpfung des internationalen Frauenhandels verabschiedet.
In der EU werden polizeilich aufgegriffene ausländische Prostituierte ohne gültigen Aufenthaltstitel - und damit potentielle Klägerinnen und Zeuginnen von Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des internationalen Frauenhandels - häufig umgehend abgeschoben. Diese Praxis erleichtert das Geschäft der Schlepper und Zuhälter und erschwert die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden: „Nur selten kommt es zur Verurteilung der Täter", stellt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" resignierend fest (28. April 1997).
Im Vorfeld der Ministertagung in Den Haag hatte die „International Organization for Migration" (IOM) ein Modell für den Schutz und die Betreuung von Opfern des internationalen Frauenhandels präsentiert. Demzufolge soll den zur Prostitution gezwungenen Frauen - wie in Belgien - 45 Tage Bedenkzeit eingeräumt werden, sich den Strafverfolgungsbehörden als Klägerin oder Zeugin gegen ihre Schlepper oder Zuhälter zur Verfügung zu stellen. In dieser Zeit werden sie in geschützten Wohnungen untergebracht, erhalten Sozialhilfe, ärztlichen Beistand und juristische Betreuung. Für den Fall, daß sich die Frauen entscheiden, als Klägerin bzw. Zeugin aufzutreten, könnte ihnen ggf. auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel zuerkannt werden (taz, 26. April 1997).
Die Ministerinnen und Minister der EU-Staaten konnten sich in Den Haag jedoch nur auf die unverbindliche Absichtserklärung einigen, daß zur Prostitution gezwungene ausländische Frauen für die Dauer des Prozesses gegen ihre Schlepper und Zuhälter eine aufenthaltsrechtliche Duldung erhalten sollen.
Die EU-Ministerinnen und EU-Minister verständigten sich zudem darauf, die Rolle der EUROPOL-Drogenbekämpfungsbehörde (EDU) bei der Bekämpfung des internationalen Frauenhandels zu stärken. Erst im Dezember 1996 war das Mandat der EDU um den Bereich des Menschenhandels erweitert worden. Im Vorfeld dessen hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) deutlich gemacht, daß es alles daran setzen würde, den etwaigen „Mißbrauch" von Zeugenschutzmaßnahmen durch die weiblichen Tatopfer „auszuschließen" (Bericht des BMI vom 1. Oktober 1996 über das informelle Ratstreffen Justiz/Inneres vom 26./27. September 1996, S. 3).
Nunmehr soll jedes EU-Land einen Berichterstatter für Frauenhandel bei der EU ernennen. Die EDU wiederum ist bemüht, diesbezüglich eine zentrale europäische Datenbank mit Informationen über Täter und Opfer des Frauenhandels aufzubauen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Durchführungsbestimmungen für die geplanten EUROPOL-Analysedateien vorsehen, daß dort auch Daten über „sexuelle Neigungen" - nicht nur von Tätern, Tatverdächtigen, sondern auch von sog. Kontaktpersonen, Zeuginnen, Tatopfern, ja selbst von potentiellen Opfern - erhoben, gespeichert und verarbeitet werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 1995 und 1996 in der Bundesrepublik Deutschland wegen des Verdachts des Frauen- bzw. der verschiedenen Stufen des Menschenhandels eingeleitet?
a) In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
b) Wie viele dieser Strafverfahren mußten nach einer Abschiebung der ausländischen Prostituierten wegen Beweismangel eingestellt bzw. mit Freispruch beendet werden?
Wie viele als Prostituierte arbeitende ausländische Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1995 und 1996 ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen?
a) Welche Staatsangehörigkeiten hatten diese Frauen (bitte aufschlüsseln)?
b) Bei wie vielen handelte es sich um Kinder bzw. Heranwachsende?
c) Wie viele der aufgegriffenen Personen wurden in Abschiebehaft genommen?
d) Wurden diesbezüglich auch Kinder und Heranwachsende in Haft genommen?
e) Wie lange dauerte deren Abschiebehaft durchschnittlich?
f) Wie viele dieser Frauen wurden schließlich abgeschoben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gegenwärtige bundesdeutsche Rechtslage bezüglich ausländischer Prostituierter ohne gültigen Aufenthaltstitel die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Schleppern und Zuhältern erschwert?
Wenn nein, warum nicht?
a) Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zudem die Auffassung, daß ausländische Opfer des internationalen Frauenhandels ohne gültigen Aufenthaltstitel insbesondere infolge der Strafbewehrung der illegalen Einreise mit entsprechenden Strafverfahren, Abschiebehaft und Abschiebung rechnen müssen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Teilt die Bundesregierung des weiteren die Einschätzung, daß sich z. B. für Thailänderinnen die Situation für Schlepper und Zuhälter insofern verbessert hat, als sich durch die 1989 eingeführte Visumspflicht gestiegenen „Kosten" für die Schleusung längere bzw. ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Prostituierte aus diesen Ländern erzwingen lassen?
Und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um diese unbefriedigende Situation zu verbessern (z. B. aufenthaltsrechtliche Maßnahmen, finanzielle Absicherung, medizinische, psycho-soziale und juristische Betreuung der potentiellen Klägerinnen bzw. Zeuginnen sowie für deren Familienangehörige)? Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Frauen, die sich entscheiden, in einem Verfahren gegen den internationalen Frauenhandel als Klägerin bzw. Zeugin aufzutreten (sowie für deren Familienangehörige), ggf. auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel zuzuerkennen, um diese Menschen vor nichtstaatlichen Bestrafungsaktionen in ihrem Herkunftsstaat zu schützen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung willens, die von der IOM vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen für Opfer des internationalen Frauenhandels innerstaatlich umzusetzen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Vorschläge des Ministertreffens von Den Haag für die aufenthaltsrechtliche Absicherung ausländischer Opfer des internationalen Frauenhandels innerstaatlich umgesetzt werden?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
In wie vielen Fällen wurde es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1995 und 1996 Frauen aufenthaltsrechtlich ermöglicht, sich in einem Strafverfahren gegen ihre Schlepper oder Zuhälter als Klägerin bzw. Zeugin zur Verfügung zu stellen?
a) In wie vielen Fällen haben diese Frauen anschließend versucht, ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu verfestigen?
b) Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, weibliche Opfer des internationalen Frauenhandels könnten zukünftige Zeugenschutzmaßnahmen „mißbrauchen"?
c) Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung diese von ihr gehegten Befürchtungen - wie angekündigt - „auszuschließen"?
Welche Daten sollen nach den Planungen der Bundesregierung bzw. der EU bei den ausländischen Tatopfern des Frauenhandels erhoben werden? Inwiefern bzw. welche Aspekte des beruflichen Handels ausländischer Prostituierter soll unter dem Kriterium der „sexuellen Neigungen" bei der EDU bzw. EUROPOL erhoben, gespeichert und analysiert werden?