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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rückführungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Libanon (G-SIG: 13012611)

Abschluß eines Rückübernahmeabkommens mit dem Libanon, Behandlung staatenloser Palästinenser

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/801320. 06. 97

Rückführungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Libanon

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Willibald Jacob und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Aus Presseberichten (taz 11. Juni 1997) geht hervor, daß die Bundesregierung beabsichtigt, mit der libanesischen Regierung ein Abkommen zur Rückübernahme hier lebender, aus dem Libanon gekommener Flüchtlinge zu vereinbaren. Der Libanon selbst scheint jedoch bemüht zu sein, dort lebende palästinensische Flüchtlinge aus dem Land zu vertreiben.

Während des libanesischen Bürgerkriegs sind rd. 30 000 palästinensische Flüchtlinge, die in dortigen Flüchtlingslagern Unterkunft hatten, aus dem Libanon geflohen. 1995 führte der Libanon die Visumspflicht für rückkehrende Palästinenserinnen und Palästinenser ein, die nicht im Besitz der libanesischen Staatsangehörigkeit sind. Als Libyen 1995 Tausende von Palästinensern auswies, erklärte ein libanesischer Parlamentsabgeordneter Recherchen des „Informationsprojekts Naher und Mittlerer Osten e.V." (Berlin) zufolge, der Libanon dürfe keine „Halde für Menschenmüll" werden (vgl. auch taz vom 11. Juni 1997). Unter den im Libanon lebenden etwa 400 000 Palästinensern herrschen akute soziale Not und hohe Arbeitslosigkeit, sie werden von der Sozialversicherung ausgeschlossen, die Gesundheitsversorgung ist sehr prekär, Palästinenser gelten allgemein als unerwünscht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, mit der libanesischen Regierung ein Rückübernahmeabkommen zu schließen?

Wenn ja, wann ist mit der Vertragsunterzeichnung und dem Inkraftsetzen des Abkommens zu rechnen?

Gibt es zusätzliche Regelungen in Zusatzprotokollen?

Sind mit dem Abschluß des Abkommens finanzielle Leistungen der Bundesregierung für den Libanon verknüpft, wenn ja, in welcher Höhe und zu welchen Zwecken?

2

Auf welche Personengruppen wird das Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland ab wann Anwendung finden?

Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland bereits eine Namensliste zurückzuführender Personen zusammengestellt wurde und der libanesischen Regierung übergeben wurde?

Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde die Liste erstellt?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, staatenlose Palästinenserinnen und Palästinenser, die vor dem libanesischen Bürgerkrieg dort in Flüchtlingslagern untergebracht waren, in den Libanon zurückzuschicken?

Wenn ja, wie viele Personen wird dies in der Bundesrepublik Deutschland betreffen?

Wie viele Kinder sollen zurückgeführt werden?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die Lebensbedingungen und die politische Situation der palästinensischen Flüchtlinge gegenwärtig ein?

5

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die Ausländerbehörden zum Beispiel in Berlin bereits jetzt mit Verweis auf das geplante Rückführungsabkommen angewiesen wurden, Palästinenserinnen und Palästinensern sowie ihren Familien nur noch - letztmalig - dreimonatige Duldungen zu gewähren?

Welche Innenminister der Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausländerbehörden ihrer Länder entsprechend angewiesen?

6

Führt die Bundesregierung auch Gespräche mit der libanesischen Regierung und den palästinensischen Autonomiebehörden über mögliche Schritte zur Lösung des Flüchtlingsproblems im Libanon?

7

Inwieweit sind Beiträge zur Lösung des Flüchtlingsproblems der Palästinenser Bestandteile von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den palästinensischen Autonomiegebieten, dem Libanon und weiteren Staaten der Nahostregion (bitte einzeln benennen)?

8

Welche Beiträge leistet die Bundesregierung derzeit für die Flüchtlingshilfe für Palästinenser,

die in die palästinensischen Autonomiegebiete zurückgekehrt sind,

die in die palästinensischen Autonomiegebiete zurückkehren wollen,

die sich in anderen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens weiter ohne gesicherten Status in Flüchtlingslagern aufhalten müssen?

Bonn, den 12. Juni 1997

Ulla Jelpke Dr. Willibald Jacob Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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