Auswirkungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf die Befristung von Arbeitsverträgen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Cornelia Hirsch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist am 18. April 2007 in Kraft getreten. Es ermöglicht die Befristung von Arbeitsverhältnissen von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal (außer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern) an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf Grund von Drittmittelfinanzierung und schreibt die 2002 eingeführte Möglichkeit der Befristung in der Qualifikationsphase fort. Eine umfassende Evaluation des Gesetzes wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsparteien vereinbart. Das Gesetz ist bereits zur Anwendung gekommen, siehe etwa die „Vereinbarung zur qualifizierten Unterstützung der Hochschulen bei der Absicherung befristeter Lehrverpflichtungen auf Grund des doppelten Abiturjahrganges“ zwischen dem Kultusministerium und den Hochschulrektoren des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Juli 2007 über „die (befristete) Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“. Eine Überprüfung der Auswirkungen des WissZeitVG auf die Befristungspraxis von Arbeitsverträgen ist dringend geboten. Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. beim Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dem Planungsstand der Evaluation bekam diese die telefonische Auskunft, die Evaluation sei bereits in Planung, über den Zeitpunkt des Beginns der Evaluation erhielt sie nur vage Informationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
a) Wie viele Beschäftigte an Hochschulen befinden sich nach neuesten Daten in befristeter Beschäftigung (bitte aufschlüsseln nach sachgrundloser Befristung in der Qualifikationsphase, Drittmittelbefristung oder Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz, nach Hochschulart, Geschlecht und Art der Beschäftigung (Lehre, Technik, Verwaltung)? Wie hoch ist der Anteil befristet Beschäftigter an der Gesamtzahl der Beschäftigten der Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschulart, Geschlecht und Art der Beschäftigung)? Wie viele Beschäftigte befinden sich in Teilzeitbeschäftigung? Wie hoch ist der Anteil Teilzeitbeschäftigter an der Gesamtzahl der Beschäftigten?
b) Wie viele Beschäftigte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen befinden sich in befristeter Beschäftigung (bitte aufschlüsseln nach Drittmittelbefristung, Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz, Geschlecht und Art der Beschäftigung)? Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten der Forschungseinrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Art der Beschäftigung)? Wie viele Beschäftigte befinden sich in Teilzeitbeschäftigung?
a) Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen von Beschäftigten an Hochschulen, die sich in befristeter Beschäftigung befinden, im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten (bitte aufschlüsseln nach sachgrundloser Befristung in der Qualifikationsphase, Drittmittelbefristung oder Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz, nach Hochschulart, Geschlecht und Art der Beschäftigung (Lehre, Technik, Verwaltung)?
b) Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen von Beschäftigten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die sich in befristeter Beschäftigung befinden, im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten (bitte aufschlüsseln nach Drittmittelbefristung, Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz, Geschlecht und Art der Beschäftigung)? Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten der Forschungseinrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Art der Beschäftigung)?
a) Wie haben sich die Höhe der Drittmittelfinanzierung und die Anzahl von Drittmittelprojekten an den Hochschulen in den letzten Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulart)? Wie viele befristet Beschäftigte arbeiten in Drittmittelprojekten, wie viele zu über 50 Prozent in Drittmittelprojekten?
b) Inwiefern unterscheidet sich statistisch das Einkommen von Beschäftigten, die überwiegend und teilweise aus Drittmitteln finanziert werden, von Beschäftigten, die nicht aus Drittmitteln beschäftigt werden?
a) Welche Maßnahmen haben die Länderministerien anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes ergriffen, welche Maßnahmen gibt es zur Umsetzung des Gesetzes an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
b) Hat seit Inkrafttreten des Gesetzes die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugenommen (absolut und relativ, bitte aufschlüsseln nach Art der Beschäftigung)? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Zunahme? Auf welchen statistischen Erhebungen beruht die Antwort?
c) Inwiefern wird das Gesetz auch auf Personal angewandt, bei dem der Tatbestand der Drittmittelbefristung oder der Qualifikationsphase nicht zutrifft?
a) Wie lange ist die durchschnittliche Laufzeit von befristeten Arbeitsverträgen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Hochschulart, Geschlecht und Art der Beschäftigung)?
b) Hat sich die durchschnittliche Laufzeit der befristeten Beschäftigungsverhältnisse seit Inkrafttreten des Gesetzes verändert? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Veränderung?
a) Wie hoch ist die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge, die wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laufe des Berufslebens durchschnittlich eingehen (bitte nach Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufschlüsseln)? Wie hoch ist die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge, die wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laufe des Berufslebens durchschnittlich bis zur Habilitation eingehen? Wie hoch ist die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge, die wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laufe des Berufslebens durchschnittlich bis zur Berufung eingehen?
b) Gibt es Prognosen, inwiefern das Gesetz die durchschnittliche Anzahl von befristeten Verträgen im Laufe des Berufslebens von Personal von Hochschulen und Forschungseinrichtungen verändern wird?
c) Gibt es eine Evaluation der Auswirkungen der Regelung von 2002 über die befristete Beschäftigung in der Qualifikationsphase? Wenn ja, wer ist hierfür verantwortlich, welche Ergebnisse liegen vor bzw. wann werden Ergebnisse vorgelegt? Gibt es Erkenntnisse über die Laufzeit von Verträgen in der Promotionsphase und der Post-Doc-Phase?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Daten des Statistischen Bundesamtes zum Personal an Hochschulen von 2006 die große Mehrheit der männlichen und weiblichen vollzeitbeschäftigten Assistenten befristet beschäftigt sind?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Daten des Statistischen Bundesamtes zum Personal an Hochschulen von 2006 die große Mehrheit der männlichen und weiblichen vollzeitbeschäftigten Hochschuldozenten befristet beschäftigt sind?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Daten des Statistischen Bundesamtes zum Personal an Hochschulen von 2006 die große Mehrheit der männlichen und weiblichen wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter befristet beschäftigt sind?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich nach Daten des Statistischen Bundesamtes von 2006 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen, Dozentinnen und Assistentinnen unterproportional in unbefristeter Beschäftigung und Vollzeitbeschäftigung befinden?
a) Wie viele Beschäftigte haben Gebrauch gemacht von der Möglichkeit der Verlängerung der Befristung wegen Betreuung eines Kindes unter 18 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?
b) Wie viele Beschäftigte haben von der Vertragsunterbrechung aufgrund von Erziehung gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG Gebrauch gemacht (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?
c) Gibt es Unterschiede bei den Geburtenraten bei befristet beschäftigten im Vergleich zu unbefristet beschäftigten Eltern? Inwiefern liegen die Geburtenraten höher oder niedriger als in anderen Branchen? Inwiefern gibt es Anzeichen für eine Verbesserung oder eine Verschlechterung der Familienplanung der Beschäftigten durch das Gesetz? Haben sich die von der Bundesregierung angenommenen positiven Auswirkungen des Gesetzes auf die Familienplanung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestätigt?
Welche Schritte zur Evaluation des Gesetzes plant die Bundesregierung? Welche Fragestellungen werden der Evaluation zu Grunde liegen? Welchen Zeitraum hält die Bundesregierung für mindestens erforderlich, um die Evaluation durchzuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung die Evaluation zu diesem frühesten möglichen Zeitpunkt durchzuführen?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Bildungsforschung die Effekte des Gesetzes langfristig zu beobachten? Wenn ja, in welchem Umfang?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aufgrund dieser Auswirkungen des Gesetzes?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Anwendung des Gesetzes besonders im Hinblick auf ihre Aussage in der Handreichung des Gesetzes, dass „die Befristungsregelungen für die Qualifizierungsphase für eine Beschäftigung von hauptberuflich tätigen Lehrenden, deren Qualifizierungsphase in der Regel abgeschlossen sein dürfte, wenig praxisrelevant“ sei?