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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Privatfinanzierung nach Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (G-SIG: 13012644)

Vorgesehene Projekte, Baukosten, Mauthöhen, Einsparungen für den Bundeshaushalt

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

18.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/812726. 06.97

Privatfinanzierung nach Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz

der Abgeordneten Klaus Barthel, Lilo Blunck, Annette Faße, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Monika Ganseforth, Günter Graf (Friesoythe), Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hasenfratz, Reinhold Hiller (Lübeck), Ingrid Holzhüter, Lothar Ibrügger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Thomas Krüger, Eckart Kuhlwein, Konrad Kunick, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Volker Neumann (Bramsche), Günter Oesinghaus, Manfred Opel, Dr. Martin Pfaff, Karin Rehbock-Zureich, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Horst Schild, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Jörg-Otto Spiller, Antje-Marie Steen, Uta Titze-Stecher, Franz Thönnes, Gunter Weißgerber, Berthold Wittich, Dr. Wolfgang Wodarg, Verena Wohlleben

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Verkehr hat im Februar 1997 17 Bundesfernstraßenprojekte benannt, die als Betreibermodell finanziert werden sollen. Für diese Projekte stellte er eine Anschubfinanzierung von bis zu 20 % in Aussicht. Bei der Konzessionsvergabe soll die Minimierung des öffentlichen Baukostenzuschusses Vergabekriterium sein. Allerdings soll es für die Anschubfinanzierung keine zusätzlichen Mittel geben; für die Inanspruchnahme dieser Mittel müßten deshalb innerhalb der jeweiligen Landesquotenmittel aus anderen - bisher für prioritär gehaltenen - Projekten umgeschichtet werden.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen15

1

Für welche Projekte liegt die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung vor?

2

Für welche Projekte gibt es Verhandlungen mit den Ländern über die Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahme?

3

Für welche Projekte liegen Machbarkeitsstudien vor?

4

Für welche Projekte liegen bereits verkehrliche und wirtschaftliche Untersuchungen vor?

5

Für welche Projekte ist in absehbarer Zeit Baureife zu erlangen?

6

Auf welchen Preisstand (welches Jahr) beziehen sich die Angaben über die Baukosten bei den verschiedenen Projekten (bei unterschiedlichem Preisstand bitte einzeln angeben)?

Um wieviel erhöhen sich die Baukosten bei den einzelnen Projekten durch die Finanzierungs- und Refinanzierungskosten?

Woran mißt sich die „Anschubfinanzierung" in Höhe von höchstens 20 % - an den Bau- oder an den Finanzierungskosten?

7

Wie ist die Auswahl der 17 Projekte zustande gekommen?

Hat es hierüber vorab Absprachen mit den Ländern gegeben?

Welche Kriterien (erwartetes Verkehrsaufkommen, fehlende Umfahrungsmöglichkeiten, erwartete hohe Mauteinnahmen etc.) haben zu dieser Auswahl geführt?

8

Wann wird die erste Konzessionsausschreibung zur Minimierung der Anschubfinanzierung sein?

9

Mit welchen Mauthöhen rechnet die Bundesregierung bei den einzelnen Projekten?

10

Wie hoch ist die Maut für die Warnow-Querung in Rostock veranschlagt?

11

Wann ist der Baubeginn für die Warnow-Querung vorgesehen?

12

Rechnet die Bundesregierung bei der Realisierung der 17 Projekte mit ähnlichen Schwierigkeiten bezüglich der Mauthöhe u. a., wie sie beim Projekt Warnow-Querung aufgetreten sind?

13

Bei welchen Projekten plant die Bundesregierung eine Veränderung der Baulast?

14

Welche Einsparungen erwartet die Bundesregierung bei den einzelnen Projekten für den Bundeshaushalt?

15

Wie steht die Bundesregierung zu Plänen von Kommunen und/oder Ländern, Straßenprojekte über Maut finanzieren zu lassen, obwohl das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz diese Art der Finanzierung ausschließlich Bundesfernstraßen vorbehält?

Bonn, den 26. Juni 1997

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