Umwandlung der Hilfeart Eingliederungshilfe in Hilfe zur Pflege
der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heidi Knake-Werner, Heidemarie Lüth und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im Bericht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung „zum Stand der Umsetzung der Pflegeversicherung" vom 7. März 1997 wird unter Punkt 3.3 ausgeführt: „Der Bundesregierung sind Bestrebungen, wonach Sozialhilfeträger Menschen mit geistiger Behinderung, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder der Pflegestufe III zugeordnet sind, von der Eingliederungshilfe für Behinderte auf die Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umstellen, nicht bekannt." Nach Ausführungen von Einrichtungsträgern entspricht eine derartige Vorgehensweise jedoch gängiger Praxis. Auch die Zeitung der Lebenshilfe weist in ihrer Juni Ausgabe eindringlich auf wachsende Tendenzen der Umwandlung der Hilfearten hin. Es ist, darauf haben die Abgeordneten der PDS mehrfach hingewiesen, zu befürchten, daß mit diesem Vorgehen der Sozialhilfeträger der ganzheitliche Betreuungsansatz der Eingliederungshilfe, der gerade für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine umfassende und individuell ausgerichtete Hilfe ermöglicht, schrittweise auf ein vorwiegend pflegerisch-verwahrendes Niveau reduziert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hält die Bundesregierung die im Bericht vom 7. März 1997 gegebenen Aussagen zum Problem aufrecht, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Umfang der Umwandlung der Eingliederungshilfe in Hilfe zur Pflege nach dem BSHG?
Welche Begründungen werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seitens der Sozialhilfeträger für die Umwandlung der Eingliederungshilfe in Hilfe zur Pflege nach dem BSHG angeführt, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der Sozialhilfeträger?
Welche Veränderungen und Konsequenzen sind aus der Sicht der Bundesregierung mit der Umwandlung der Hilfeart für das Leben geistig behinderter Menschen verbunden?
Welche Möglichkeiten und Erfordernisse sieht die Bundesregierung, derartiges Vorgehen der Sozialhilfeträger zu verhindern, und ist sie bereit, ggf. kurzfristig, entsprechende rechtliche Grundlagen zu schaffen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der ganzheitliche Betreuungsansatz, wie er in der Eingliederungshilfe praktiziert wird, unter allen Umständen zu erhalten ist, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu seiner Sicherung und Erhaltung einzuleiten?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Lebenshilfe-Zeitung dargestellte Auffassung, daß ab 1999 schwerstbehinderte Menschen, ob jung oder alt, nur noch „grundversorgt" werden können und keine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mehr bekommen?
Wie hat die Bundesregierung gesichert, daß schwerstbehinderte Menschen auch über das Jahr 1999 hinaus unzweifelhaft einen Rechtsanspruch auf individuell und pädagogisch ausgerichtete Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben und umsetzen können?