Errichtung einer Abteilung „Sicherheit von verbrauchernahen Produkten“ (Abteilung 7) des Bundesinstituts für Risikobewertung
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf die schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 16/6572 nach dem Arbeitsstand der Errichtung der Abteilung 7 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) der Abgeordneten Karin Binder vom 24. September 2007 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, am 28. September 2007: „Die fachliche und inhaltliche Detailplanung wird zurzeit vom BfR erarbeitet und in Kürze mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgestimmt.“
Auf eine weitere schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann zum Thema vom 4. Dezember 2007 (Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 16/7572) antwortete der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Gerd Müller, am 10. Dezember 2007: „Für die am Standort Neuruppin geplante Errichtung der Abteilung 7 … werden zurzeit die für die baufachliche Umsetzung erforderlichen Unterlagen erarbeitet. Dabei wird unverändert von einer Zielgröße von insgesamt ca. 70 Planstellen/Stellen/Mittel für befristet Beschäftigte ausgegangen, deren Raumbedarf durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu decken sein wird.“
Seitdem gab es weitere Anlässe für intensive Diskussionen über Risiken in Verbindung mit verbrauchernahen Produkten, die auch zu einer sehr intensiven öffentlichen Nachfrage zur Verfügbarkeit wissenschaftlicher Ressourcen zur Politikberatung der Bundesregierung auf diesem Gebiet führten. Daher scheint die Errichtung dieser Abteilung 7 des BfR dringender denn je.
In der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 18. Januar 2008 wird folgende Aussage zitiert: „Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Ernst Bahr laufen derzeit die Vorbereitungen für den Umzug eines Teils des Bundesinstituts für Risikoforschung nach Neuruppin.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welchen aktuellen Arbeitsstand hat die inhaltliche und fachliche Detailplanung für die Abteilung 7, die Ende September 2007 angekündigt war, und welche konkreten Arbeitsschwerpunkte sollen dieser Abteilung 7 am Standort Neuruppin zugeordnet werden?
Welche fachliche Expertise wird konkret und im Einzelnen von den zukünftig 70 Beschäftigten am Standort Neuruppin erwartet?
Wie viele derzeit bereits in der Abteilung 7 (oder in einem so genannten Aufbaustab für diese Abteilung) Beschäftigte haben in ihrem Arbeitsvertrag als zukünftigen Arbeitsort Neuruppin stehen?
Welche „Teile“ des Bundesinstituts für Risikobewertung sollen wann und in welche Liegenschaft nach Neuruppin umziehen?
Wie viele Stellen sind von diesem Umzug betroffen?
Wie viele der geplanten 70 Arbeitsplätze der Abteilung 7 werden befristet sein, mit welchen Vertragslaufzeiten und welchen Befristungsgründen?
Wie viele der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 werden Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse sein?
Wie viele der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 setzen einen akademischen Abschluss voraus, und in welchen Fachrichtungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Anzahl)?
Wie viele der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 werden eine abgeschlossene Fachschulausbildung voraussetzen, und in welchen Fachrichtungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Anzahl)?
Wie viele der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 werden eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung voraussetzen, und in welchen Fachrichtungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Anzahl)?
Wie viele und welche der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 sind aktuell bereits besetzt, und seit wann?
Wie wurden diese Stellen besetzt?
Wie viele und welche Planstellen/Stellen/befristete Stellen sollen wann konkret am Standort Neuruppin neu oder erstmalig ausgeschrieben werden (bitte getrennt ausweisen)?
Welche Büro- und Laborkapazitäten sind für die Abteilung 7 am Standort Neuruppin erforderlich (bitte getrennt angeben), und welche dieser erforderlichen Kapazitäten müssen in Neuruppin neu geschaffen werden?
Mit welchen Zeitplänen sollen die erforderlichen Büro- bzw. Laborkapazitäten verfügbar gemacht werden?
Mit welchen Kosten zur Herrichtung dieser räumlichen Erfordernisse rechnet die Bundesregierung?
Wie viele Personen, die aktuell am Institut für Epidemiologie des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) beschäftigt sind, werden bei einer Aufgabe des Standortes Wusterhausen in das BfR übernommen werde und mit welcher Qualifikation?
Wurde eine gemeinsame Ansiedlung der Abteilung 7 des BfR und des Instituts für Epidemiologie des FLI vor dem Hintergrund geprüft, dass beide Einrichtungen mit der politischen Beratung der Bundesregierung im Zusammenhang mit Risikobewertungen beauftragt sind?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?