Untersagung der Einreise für ausländische Reisende des „Europäischen Friedenszuges MUSA ANTER" durch den Bundesminister des Innern
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Initiative „Appell von Hannover" , ein Zusammenschluß von über 500 Vertreterinnen und Vertretern von Menschenrechtsorganisationen, Parteien, Gewerkschaften sowie aus dem Bereich Wissenschaft und Kultur, hat sich vor etwa eineinhalb Jahren gegründet. Sie hat sich zur Aufgabe gemacht, „für die Beendigung des Krieges und ein friedliches demokratisches Zusammenleben des kurdischen und türkischen Volkes" einzutreten und den „Prozeß der Demokratisierung in der Türkei und die unverzichtbare Achtung der Menschenrechte durchzusetzen" sowie „einen Beitrag zur Förderung von Vernunft zu leisten, der nicht nur das innenpolitische Klima in Deutschland entspannen sollte, sondern ursächlich sich auch für eine politische Lösung des Krieges in Kurdistan" einsetzen sollte.
Auf dieser Grundlage initiierte der „Appell von Hannover" in Bonn im Juli des vergangenen Jahres die „I. Konferenz für Frieden in Kurdistan" , an der zahlreiche Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland teilnahmen. In den Medien fand diese Konferenz große Beachtung.
In einer Erklärung des „Appells von Hannover" vom Juli 1997 wurde u. a. angekündigt: „Wir Bürgerinnen und Bürger Europas wollen durch die Installation eines großen Friedenszuges unsere Forderung nach einer politischen Lösung ausdrücken. Wir wollen der Regierung der Türkei und gegenüber den Menschen in der Türkei und Kurdistan bekunden, daß wir den Krieg und seine Ausdehnung nicht länger hinnehmen werden. Die Demokratisierung der Türkei geht nicht ohne eine politische Lösung für Kurdistan."
Dieser Friedenszug mit dem Namen des 1992 vermutlich von Todesschwadronen ermordeten kurdischen Dichters MUSA ANTER sollte am 26. August 1997 von Brüssel aus starten, durch etliche europäische Länder in die Türkei führen und am 1. September, dem Antikriegstag, in der kurdischen Stadt Diyarbakir mit einem Friedensfestival enden.
Die Idee dieses Friedenszuges wurde u. a. unterstützt von Bischof Desmond Tutu (Kapstadt), der Stiftung Danielle Mitterrand (Paris), Professor Jean Ziegler (Genf) und Hunderten von bekannten Persönlichkeiten und Organisationen weltweit (Pressemitteilung des „Appells von Hannover" vom 11. August 1997).
Über 300 Menschen, darunter auch etliche prominente Persönlichkeiten aus mehreren europäischen Ländern, hatten sich verbindlich für die Reise nach Kurdistan angemeldet.
Bereits Tage vor dem Abreisedatum wurde in den türkischen Medien mit außergewöhnlicher Schärfe der Friedenszug als „Werbeveranstaltung für die PKK" diffamiert und teilweise auch als „Terror-Zug" bezeichnet. Gleichzeitig verschickte in der Bundesrepublik Deutschland ein „Koordinierungsrat der türkischen Vereine in und um Köln" persönlich adressierte Briefe, in denen nicht nur die Initiatoren, sondern auch diejenigen verleumdet wurden, die beabsichtigten, sich an der Reise zu beteiligen. Der Generalsekretär dieser Organisation schrieb von „zahlreichen PKK-nahen Gruppierungen und sogenannten Intellektuellen" und forderte zum Protest „gegen diese neuerliche Provokation der PKK und ihrer Sympathisanten" und dazu auf, „die Fahrt dieses Zuges der Provokation und Propaganda zu verhindern".
Der türkische Ministerpräsident Mesut Yilmaz hatte angekündigt, alle diplomatischen Schritte zur Verhinderung des Zuges zu unternehmen. Die „tageszeitung" vom 19. August 1997 berichtete u. a. über „eine Intervention des türkischen Botschafters bei der belgischen Bahndirektion zur Verhinderung des Sonderzugs", welche jedoch keinen Erfolg gehabt habe.
Erfolgreicher war die türkische Regierung bzw. der türkische Nationale Sicherheitsrat bei der Bundesregierung. Offenbar auf Druck der Bundesregierung kündigte die Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 22. August 1997 den Chartervertrag mit dem „Appell von Hannover" mit folgender Begründung:
- Die Jugoslawische Staatsbahn (JZ) verweigert die Durchfahrt der beiden Sonderzüge.
- Der Bundesgrenzschutz wird - nach Anweisung des Bundesministeriums des Innern vom 21. August 1997 - die ausländischen Reisenden des Sonderzuges nicht nach Deutschland einreisen lassen.
Der „Appell von Hannover" erklärte zum erstgenannten Absagegrund: „Diese Meldung wurde unsererseits überprüft und von der jugoslawischen Regierung nicht bestätigt." Die Entscheidung des Bundesinnenministers stieß in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland zum Teil auf heftige Proteste und Unverständnis. Das Projekt des „Europäischen Friedenszuges MUSA ANTER" konnte in der ursprünglich geplanten Form nicht durchgeführt werden. Statt dessen nahmen zahlreiche Friedensaktivistinnen und -aktivisten aus der Bundesrepublik Deutschland, europäischen und außereuropäischen Ländern an dem kurzfristig organisierten „Europäischen Friedensflug MUSA ANTER" teil.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis von dem beabsichtigten Europäischen Friedenszug MUSA ANTER?
Wann hat sich die türkische Regierung wegen dieses Projektes des „Appells von Hannover" mit der Bundesregierung in Verbindung gesetzt?
a) Mit welchen Vertretern welcher Bundesressorts fanden telefonische oder persönliche Gespräche wann statt?
b) Wurden bei diesen Gesprächen konkrete Daten über mögliche mitreisende Personen ausgetauscht?
c) War die Deutsche Botschaft in Ankara in diese Kommunikation ebenso einbezogen wie die Türkische Botschaft in Bonn?
d) Wie oft fanden Konsultationen statt (bitte jeweils das Datum angeben)?
e) Welche Vereinbarungen wurden bei all diesen Gesprächen getroffen?
Wann hat die Bundesregierung mit welchem Ziel Kontakte zu jenen europäischen Staaten (z. B. Belgien, Österreich, Ungarn, Jugoslawische Republik, Bulgarien) aufgenommen, durch die der Friedenszug gefahren wäre?
Gab es seit Bekanntwerden des Zugprojekts Zusammentreffen der „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung"?
Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?
Hat sich das Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz oder auch der Bundesnachrichtendienst mit dem Europäischen Friedenszug in die Türkei beschäftigt?
Wenn ja und aus welchen konkreten Anlässen?
Wann genau hat sich der Bundesminister des Innern entschieden, den ausländischen Reisenden die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verwehren?
Mit welchen Ressorts erfolgte eine Absprache im Hinblick auf diese Entscheidung?
Warum erfolgte die Anweisung des Bundesministeriums des Innern an den Bundesgrenzschutz erst wenige Tage vor der geplanten Abfahrt des Zuges am 26. August 1997?
Worin sah das Bundesministerium des Innern belegbar den Verdacht, die Aktion hätte eine „Werbeveranstaltung" für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK werden sollen?
a) Welche bundesdeutschen Personen und/oder Organisationen haben seiner Meinung nach diesen Verdacht nahegelegt?
b) Welche mitreisenden Personen aus dem europäischen Ausland, die der BGS nicht nach Deutschland hätte einreisen lassen dürfen, haben den Verdacht des Bundesministers des Innern erhärtet?
War die Bundesregierung darüber unterrichtet, welche Personen sowohl aus der Bundesrepublik Deutschland als auch aus den verschiedenen europäischen Ländern mit dem Friedenszug fahren wollten?
a) Wenn ja, woher hatte sie diese Kenntnis?
b) Haben bundesdeutsche Behörden ggf. die Namen ihr bekannter Mitreisender an türkische Behörden weitergeleitet, und wenn ja, welche?
Wie begründet die Bundesregierung im einzelnen ihre Anweisung an den Bundesgrenzschutz, ausländischen Mitfahrenden des Friedenszuges die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verwehren?
a) Inwieweit hat es sich hier um eine Sicherheitsmaßnahme gehandelt?
b) Wodurch wäre die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet gewesen?
Ist der Bundesregierung bekannt gewesen, welche namhaften Persönlichkeiten weltweit den Europäischen Friedenszug unterstützt haben?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß sie mit dem Einreiseverbot und insbesondere der hinter dem Zugprojekt stehenden friedensstiftenden Idee international auf Unverständnis und heftige Kritik gestoßen ist?
Teilt sie darüber hinaus die Einschätzung, daß sie mit ihrer Haltung einerseits ein Desinteresse an einer Beendigung des Krieges in Kurdistan dokumentiert und andererseits die unversöhnliche und versteinerte Politik sowohl des Nationalen Sicherheitsrates als auch der türkischen Regierung im Hinblick auf eine politische Lösung des Kurdenkonfliktes unterstützt?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die an ihr geübte Kritik von Personen und Organisationen aus verschiedenen Ländern Europas und anderen Staaten?
Sieht sie sich dazu veranlaßt, sich für ihr Verhalten bei den Initiatoren des Friedenszuges, den Unterstützerinnen und Unterstützern sowie den potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Friedenszuges zu entschuldigen?