Verhandlungen mit dem Libanon über die Rückübernahme und die Abschiebung von Flüchtlingen und Hilfe für palästinensische Flüchtlinge
der Abgeordneten Steffen Tippach, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung verhandelt seit längerem mit dem Libanon über die Rückübernahme bzw. die Abschiebung von Flüchtlingen. Bei Expertengesprächen im Dezember 1996 hat sie der libanesischen Seite einen Entwurf für ein Rückübernahmeprotokoll übergeben, in dem es ausdrücklich auch um die Rückführung von Palästinensern und anderen Flüchtlingen ungeklärter Staatsangehörigkeit geht, die nicht palästinensischer Volkszugehörigkeit sind. Sie hat die Innenbehörden der Länder darüber informiert und gleichzeitig angekündigt, daß bis voraussichtlich Ende Juni 1997 mit der Unterzeichnung eines verbindlichen Rückführungsprotokolls zu rechnen sei. Daraufhin wurde in einigen Bundesländern, vor allem in Berlin, wo ein großer Teil der Flüchtlinge aus dem Libanon lebt, palästinensischen und anderen Flüchtlingen aus dem Libanon unter Hinweis auf die bevorstehende Unterzeichnung des Protokolls die letztmalige Erteilung einer Duldung angekündigt bzw. Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt. Von den Flüchtlingen wurde verlangt, sich zwecks Beschaffung von Ersatzpapieren für die Rückkehr in den Libanon an die libanesische Botschaft zu wenden.
Diese Schritte lösten unter Palästinensern und Libanesen in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Unruhe und Verunsicherung aus. Mitte August protestierten sechs bundesdeutsche Menschenrechts- und Flüchtlingshilfsorganisationen gegen die erneute Entwurzelung dieser seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen und gegen ihre Abschiebung in den Libanon, wobei sie auf die dort herrschende militärische Konfliktsituation - erst kürzlich wurden sechs Zivilisten bei der Beschießung der Hafenstadt Sidon getötet - und auf die aussichtslose Lage in palästinensischen Flüchtlingslagern hinwiesen (Frankfurter Rundschau, 15. August 1997).
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe der PDS (Antwort-Drucksache 13/8192, S. 3) zwar eingestanden, daß sie die Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern unter Hinweis auf die hohe Arbeitslosigkeit und das niedrige Durchschnittseinkommen, die Gesundheitsversorgung und die Unterkunft als insgesamt schlecht beurteilt. Auch UNRWA-Generalsekretär Hansen sprach in seiner Rede am 15. Mai 1997 vor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Bonn davon, daß sich die Palästina-Flüchtlinge in der gegenwärtigen Periode „einem enormen Elend ausgesetzt" sehen und daß im Libanon „akute Verzweiflung" unter den Flüchtlingen herrscht.
Trotzdem bekräftigt die Bundesregierung ihre Absicht, ein Rückübernahmeabkommen mit dem Libanon auszuhandeln. Der Bundesminister des Äußeren, Dr. Klaus Kinkel, drohte gar am 17. August 1997 Entwicklungsländern Sanktionen an, die die Wiederaufnahme abgelehnter Asylbewerber verweigern (Frankfurter Rundschau, 18. August 1997), und machte damit erneut die Verknüpfung von wirtschaftlicher Hilfe und der Rückübernahme von Flüchtlingen deutlich, die wohl auch im Fall vom Libanon Anwendung findet. Diese Ankündigung wurde von den Menschenrechtsorganisationen PRO ASYL und Amnesty International als „bedenklich" bis „ungeheuerlich" kritisiert, weil damit ein zwischenstaatliches Recht geschaffen werde, um das internationale Flüchtlingsrecht zu umgehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
a) Wie beurteilt die Bundesregierung, die bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, daß sie die im multilateralen Teil des nahöstlichen Friedensprozesses eingerichtete Arbeitsgruppe Flüchtlinge (Refugee Working Group) aktiv unterstützt bzw. „in diesem Rahmen zusammen mit den anderen EU-Partnern sehr engagiert" ist (Drucksache 13/8192, Antwort auf Frage 6), die Äußerung des Leiters (gavel holder) der Refugee Working Group, des kanadischen Diplomaten Andrew Robinson, auf einer Konferenz der Oxford-University im September 1996 zum Thema Palästinenser im Libanon: „Ich muß betonen, daß in der internationalen Gemeinschaft eine merkliche Unzufriedenheit über die Behandlung der palästinensichen Flüchtlinge herrscht, besonders darüber, daß der Libanon, was die Situation der Flüchtlinge angeht, die internationalen Menschenrechtsstandards nicht einhält"?
b) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Abschiebung von Tausenden von palästinensischen Flüchtlingen in den Libanon ein geeigneter Weg ist, den Libanon bei der Suche nach Wegen aus dieser Situation zu unterstützen?
Treffen die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium des Innern, Eduard Lintner, vom 11. Juni 1997 im Deutschen Bundestag zu, daß „etwa 9 600 ausreisepflichtige Palästinenser im Lande" seien (Plenarprotokoll 13/180, S. 16194 A)?
a) Wenn ja, auf welchen Daten bzw. Quellen beruhen diese Angaben?
b) Wenn nein, wie hoch ist die tatsächliche Zahl der ausreisepflichtigen Palästinenser aus dem Libanon in der Bundesrepublik Deutschland?
c) Beziehen sich diese Angaben vom Parlamentarischen Staatssekretär Eduard Lintner ausschließlich auf Palästinenser aus dem Libanon?
Wenn nein, betreffen sie auch Libanesen oder Staatenlose bzw. Personen ungeklärter Staatszugehörigkeit, die nicht palästinensischer Volkszugehörigkeit sind?
Wie viele Palästinenser aus dem Libanon sind vollziehbar ausreisepflichtig? Wie viele Libanesen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, sind vollziehbar ausreisepflichtig?
Wie viele Staatenlose bzw. Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon, die nicht palästinensischer Volkszugehörigkeit sind, leben in der Bundesrepublik Deutschland? Wie viele von ihnen sind vollziehbar ausreisepflichtig, wie viele von ihnen haben eine Duldung?
Wie groß ist die Anzahl der Personen, welche die Bundesregierung im Rahmen des von ihr angestrebten Rückübernahmeprotokolls bzw. -abkommens mit der libanesischen Regierung in den Libanon abzuschieben bzw. zurückzuführen gedenkt, bezogen auf
a) Palästinenser,
b) Libanesen,
c) Staatenlose bzw. Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit, die nicht palästinensischer Volkszugehörigkeit sind,
d) gesamt?
Wie viele Namen waren auf den Listen enthalten, die nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs Eduard Lintner der libanesischen Regierung übergeben wurden, weil diese sich vorbehalten habe, „zur Ausstellung von Paßersatzpapieren entsprechende Überprüfungen vorzunehmen (...)" (Plenarprotokoll 13/180, S. 16195 A)?
a) Handelt es sich bei diesen Namen ausschließlich um Palästinenser?
b) Wenn nein, aus welchen anderen Personengruppen wurden den libanesischen Behörden Namen zur Überprüfung übergeben und zu welchem Zweck?
c) Wurden den libanesischen Behörden auch Namen von Libanesen und von Staatenlosen bzw. Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit übergeben, die nicht palästinensischer Volkszugehörigkeit sind?
Wie viele Menschen wurden seit dem Dezember 1996 in den Libanon abgeschoben (bitte nach Bundesländern aufführen)?
Hat die Bundesregierung inzwischen mit der libanesischen Regierung Verhandlungstermine über den von ihr vorgelegten Entwurf für ein Rückführungsprotokoll ausgehandelt?
a) Wenn ja, für welchen Zeitpunkt?
b) Hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit bereits weitere Verhandlungen über die Frage der Rückführung bzw. Abschiebung von Flüchtlingen mit dem Libanon geführt?
c) Hat die Bundesregierung sich in einer anderen Form mit den libanesischen Behörden auf die Modalitäten für die Rückführung bzw. Abschiebung von Flüchtlingen bzw. ausreisepflichtigen Personen in den Libanon geeinigt?
Zu welchen Zeitpunkten wurde in der Vergangenheit mit dem Libanon über die Rückübernahme von Flüchtlingen verhandelt (bitte einzeln aufführen)?
Hat die Bundesregierung Ende Juni 1997 einen Delegierten der libanesischen Regierung empfangen, um über die humanitäre Dimension der Flüchtlingsrückführung zu verhandeln, wie es die in London erscheinende arabische Tageszeitung Al-Hayat vermeldet hat? Wenn ja, worüber wurde gesprochen, und welche Ergebnisse wurden erzielt?
Teilt die Bundesregierung die in dem Schreiben des Berliner Innensenators vom 24. Juli 1997 an den Berliner Flüchtlingsrat geäußerte Rechtsauffassung des Berliner Senats, wonach „für die Rückführung von Personen in den Libanon ein solches Abkommen (...) nicht erforderlich" ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Rückführung bzw. Abschiebung von Flüchtlingen bzw. ausreisepflichtigen Personen in den Libanon ohne die Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommens oder -protokolls durchzuführen? Hat die Bundesregierung sich in dieser Hinsicht, evtl. auch in nichtschriftlicher Form, mit der libanesischen Regierung geeinigt?
Wann besuchte der libanesische Minister Fuad Siniora die Bundesrepublik Deutschland und wurden die beiden Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen und über das Verbot der Doppelbesteuerung mit dem Libanon unterzeichnet?
a) Wurden neben diesen beiden Abkommen weitere Vereinbarungen mit dem Libanon geschlossen oder dem Libanon Zusagen über finanzielle bzw. technische Zusammenarbeit oder anderweitige Hilfe gemacht?
b) Wurde in diesem Rahmen auch über die Rückführung von Flüchtlingen gesprochen?
c) War die Bundesrepublik Deutschland an der Aushandlung der am 27. Mai 1997 unterzeichnen 250-Mio.-DM-Festzinsanleihe eines Bankenkonsortiums unter der Federführung einer deutschen Großbank für die Republik Libanon beteiligt?
Wie hoch sind nach Schätzung der Bundesregierung die Kosten zum Aufbau einer Existenz im Libanon in Berufen, in denen Palästinenser trotz der bestehenden Restriktionen bezüglich ihrer Berufstätigkeit tätig sein können?
In welcher Höhe können Flüchtlinge im Fall ihrer Rückkehr oder Abschiebung in den Libanon Reise- und Startbeihilfen aus den Programmen REAG (Reintegration and Emigration Programmes for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme) in Anspruch nehmen, und wie gestaltet sich das Verfahren der Beantragung bzw. Bewilligung?
a) Sind aus diesen Töpfen kollektive Hilfen für eine ganze Gruppe von Flüchtlingen möglich?
b) Waren die Hilfen aus diesen Programmen Gegenstand der bisherigen Verhandlungen über die Rückführung von Flüchtlingen mit den libanesischen Behörden, und wenn ja, in welcher Form?
c) Ist mit dem Libanon für den Fall der Rückkehr einer größeren Personenzahl über Leistungen für diese Rückkehrer, z. B. für den Bau von Wohnungen, verhandelt worden, und sind in diesem Bereich der libanesischen Regierung Zusagen gemacht oder Hilfen in Aussicht gestellt worden, und wenn ja, welche und in welchem Umfang?
In welchem Umfang und nach welchem Antrags- und Bewilligungsmodus stehen Palästinensern, die in den Libanon zurückkehren oder dorthin abgeschoben werden, Mittel aus dem Reintegrationsprogramm des Centrums für Internationale Migration und Entwicklung zur Verfügung? Wird dieses Programm mit bundesdeutschen Mitteln gefördert?
Können in den Libanon zurückkehrende bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland dorthin abgeschobene Palästinenser die „besonderen Maßnahmen für berufliche Qualifikation (in Höhe von 6,35 Mio. DM)" und „besonderen Maßnahmen zur Unterstützung der Existenzgründung von palästinensischen Rückkehrern aus Deutschland (in Höhe von 10 Mio. DM)" in Anspruch nehmen, welche die Bundesregierung 1995 angekündigt hat (Drucksache 13/2982, S. 60)?
a) Wenn ja, ist darüber bereits mit der libanesischen Regierung bzw. mit libanesischen Stellen verhandelt worden?
b) Wie viele der Mittel für die genannten Maßnahmen sind bereits abgerufen worden (bitte nach Programmen aufschlüsseln)?
Für welche Projekte wurden die 2 039 180 DM verwendet, die das Auswärtige Amt 1995 für humanitäre Hilfe für palästinensische Flüchtlinge im Libanon zur Verfügung gestellt hat (Drucksache 13/3486, S. 3)?
a) In welche Projekte flossen die 2 976 000 DM, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 1995 für humanitäre Hilfe für palästinensische Flüchtlinge im Libanon bereitgestellt hat?
b) Wieviel Geld wurde 1996 und 1997 aus den Mitteln des Auswärtigen Amts und des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an humanitärer Hilfe für palästinensische Flüchtlinge im Libanon bereitgestellt, und für welche Projekte wurde es eingesetzt?
Sind die von der Bundesregierung 1996 (6,4 Mio. DM) und 1997 (6,8 Mio. DM) geleisteten Zahlungen zur „Linderung der Flüchtlingsnot im Nahen Osten in Zusammenarbeit mit der UNRWA" (s. Haushaltspläne 1996 und 1997) in den allgemeinen Haushalt der UNRWA oder in einen ihrer Sonderhaushalte wie z. B. das Peace Implementation Program (PIP) geflossen?
a) Für welche Projekte bzw. Leistungen in welchen Operationsgebieten der UNRWA wurden diese Gelder verwendet?
Welche Treuhandprojekte der UNRWA in welchen Projektgebieten des Hilfswerks hat die Bundesregierung 1996 und 1997 mit jeweils 4,6 Mio. DM gefördert?