Rechenfehler im EU-Ratsdokument 5212/06
der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das EU-Ratsdokument 5212/06 (EU-Vorlage) vom 11. Januar 2006 befasst sich mit einem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2005 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den zehn neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Monaten nach Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind.“
Im Finanzbogen auf Seite 17 der EU-Vorlage sind unter 4.1 als „vorläufiger Betrag der Ist-Ausgaben für 2005“ 134 500 000 Euro (134,5 Mio. Euro) genannt. Diese werden in „1 120 833,33 Euro pro Monat“ (gerundet 1,12 Mio. Euro) umgerechnet. Hier hat sich der Rat der Europäischen Union um eine Zehnerstelle verrechnet, da 134 500 000 Euro geteilt durch 12 den Betrag 11 208 333 Euro (gerundet 11,2 Mio. Euro) ergibt. Der unrichtige Monatsbetrag fließt in die Berechnung der „Auswirkungen gegenüber dem vorläufigen Betrag der Ist-Ausgaben“ ein (Punkt 4.4 auf Seite 17 der EU-Vorlage).
In der Sitzung des Unterausschusses EU des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vom 10. März 2006 teilte das Bundesministerium der Finanzen mit, der Rat der Europäischen Union habe bestätigt, dass es sich in der EU-Vorlage tatsächlich um einen Rechenfehler handele. Der Rat werde den Fehler korrigieren. Dies könne jedoch eine Weile dauern, da es sich bei der EU-Vorlage um ein offiziell bestätigtes, abschließendes Dokument handle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
In welcher Weise hat die Bundesregierung den Rat der Europäischen Union veranlasst, den beschriebenen Rechenfehler zu berichtigen?
In welcher Weise ist die Berichtigung erfolgt?
Welche Auswirkungen hatte der Rechenfehler?