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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Vergabe von Studienkrediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (G-SIG: 16010525)

Fehlberatung von Studierenden, Vergabekriterien für Studienkredite, Vertriebspartner für Studienkredite, Studienkredite und BAföG-Leistungen, Auswirkungen bei niedrigen sozialen Schichten, Höhe der Zinsen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.05.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/126520. 04. 2006

Vergabe von Studienkrediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. April 2006 können Studierende an bundesdeutschen Hochschulen auf so genannte Studienkredite zurückgreifen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach einem entsprechenden Auftrag der Bundesregierung angeboten werden. Eingebunden in den Prozess sind so genannte Vertriebspartner, die die Kredite an die Studierenden vermitteln sollen.

Es steht zu befürchten, dass sich die Art und Weise der Vergabe dieser Kredite besonders nachteilig für Studierende und Studieninteressierte aus schwachen sozialen Schichten auswirken wird. Zudem bestehen in Bezug auf die Vergabekriterien einige offene Fragen. Da die Bundesregierung den Auftrag für die Kredite erteilt hat, gehen wir davon aus, dass zuvor eine intensive Prüfung dieser Punkte erfolgt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

a) Wie bewertet die Bundesregierung die in § 2 Abs. I der Akkreditierungsbedingungen für Vertriebspartner der KfW festgelegte Bedingung, dass eine „Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes […] nicht zu den Aufgaben des Vertriebspartners [gehört]“ vor dem Hintergrund, dass damit Studierende im Fall einer Fehlberatung den Vetriebspartner nicht haftbar machen können?

2

b) Welche finanziellen Auswirkungen für die Studierenden erwartet die Bundesregierung von dieser Regelung im Fall einer solchen Fehlberatung?

3

c) Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um Studierende im Fall der Fehlberatung rechtlich und finanziell abzusichern?

4

d) Inwiefern sollen die Auswirkungen von Fehlberatungen evaluiert und überprüft werden, und welche konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?

5

e) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Fehlberatungen durch die Vertriebspartner, wie sie beispielsweise schon bei Ämtern für Ausbildungsförderung in Bezug auf BAföG-Beratung häufig vorgekommen sind, zu vermeiden?

6

Seit wann liegen der Bundesregierung die genauen Vergabekriterien und Konditionen für das Studienkreditmodell der KfW Bankengruppe vor?

7

In welcher Form und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung geprüft, ob sie den Auftrag für das Kreditmodell erteilt?

8

In welcher Form wurden dabei Studierendenorganisationen (etwa der freie zusammenschluss von studentInnenschaften als bundesweite Interessenvertretung der Studierenden) einbezogen?

9

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Andreas Storm, in der Fragestunde vom 8. Februar 2006 (Plenarprotokoll 16/15), dass bezüglich der Vergabekriterien und Konditionen das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei und sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung „in einer Phase [befindet], in der noch weitere Prüfungen in Bezug auf die genauen Vergabekriterien und Konditionen stattfinden“, vor dem Hintergrund, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, am folgenden Tag der KfW den Auftrag erteilte, Studienkredite anzubieten?

10

b) Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs und der Auftragserteilung der Bundesministerin?

11

Welche Rolle soll den Ämtern für Ausbildungsförderung zukünftig zukommen angesichts der Tatsache, dass sich mehrere Ämter darauf vorbereiten, als Vertriebspartner der Studienkredite aktiv zu werden?

12

Welche weiteren Institutionen sind der Bundesregierung als geplante Vertriebspartner der KfW bekannt?

13

Inwiefern sollen nach Ansicht der Bundesregierung die KfW-Studienkredite gezielt darauf hinwirken, die Ämter für Ausbildungsförderung über die in § 3 der Vergabekriterien genannte, von den Studierenden an die Vertriebspartner zu zahlende einmalige Bruttoaufwandsentschädigung von 232 Euro ganz oder teilweise in privatwirtschaftliche Institutionen umzuwandeln?

14

Inwiefern erwartet die Bundesregierung angesichts der Möglichkeit für BAföG-Ämter, über diese einmalige Bruttoaufwandsentschädigung Geld zu verdienen, eine Änderung der Vergabeprioritäten der Ämter bei den Leistungen nach dem BAföG?

15

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einführung der KfW-Kredite den Ländern die Einführung von allgemeinen Studiengebühren erleichtert?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

16

a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass trotz der Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Studienkredites die Leistungen des BAföG ausgebaut werden müssen, und wenn ja, gibt es hierzu konkrete Pläne und welche?

17

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass auf Grund der Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Studienkredites die Leistungen des BAföG eingeschränkt werden können, und wenn ja, gibt es hierzu konkrete Pläne und welche?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit bestehende Diskrepanz zwischen dem Höchstsatz nach dem BAföG und der maximalen Höhe des Studienkredites?

19

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das Angebot der Studienkredite auf die Studierneigung von Interessierten aus niedrigen sozialen Schichten (gemäß der Definition der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes)?

20

Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung geschlechtsspezifische Unterschiede in der Belastung und Rückzahlungszeit nach Inanspruchnahme eines Studienkredites zu erwarten, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

21

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verschuldung durch die KfW-Kredite und deren Folgen evaluieren zu lassen?

22

a) Warum hat die Bundesregierung nicht darauf hingewirkt, dass die Kriterien zur Verschuldungsdeckelung beim BAföG auch für die KfW-Studienkredite gelten?

23

b) Wie begründet die Bundesregierung das Nichtvorhandensein einer Schuldendeckelung der Studienkredite in Anbetracht einer möglichen Höchstverschuldung von 54 600 Euro plus Zinsen (zurzeit 5,1 Prozent p. a. nom.)?

24

c) Inwiefern stellt sich die soziale Situation für Studierende aus einkommensschwachen Familien im Hinblick auf Studienkredite der KfW Förderbank aus Sicht der Bundesregierung anders dar als im Hinblick auf die Förderung nach dem BAföG (siehe Plenarprotokoll 14/140 vom 7. Dezember 2000 zur Begründung der Deckelung des BAföG auf damals 20 000 DM: „Wir tun dies, weil wir nicht wollen, dass gerade die Jugendlichen aus den einkommensschwächsten Familien am Ende ihres Studiums mit dem größten Schuldenberg dastehen. […] Es ist für sie [die Studierenden] kalkulierbar. Sie können einschätzen, wie viel Schulden sie am Ende haben werden, wenn sie Mittel in Anspruch nehmen.“)?

25

a) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik des neuen Präsidenten der Universität Lüneburg, Sascha Spoun, dass die Zinshöhe bei den KfW-Krediten im internationalen Vergleich zu hoch sei?

26

b) Inwieweit wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf eine niedrigere Zinshöhe oder eine allgemeine Begrenzung der Zinshöhe hinwirken?

Berlin, den 20. April 2006

Cornelia Hirsch Dr. Petra Sitte Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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