Untauglichkeit von Ein-Euro-Jobs
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat im Februar 2008 eine Wirkungsanalyse über Ein-Euro-Jobs vorgelegt (IAB Kurzbericht 2/2008). Demnach seien Zusatzjobs als arbeitsmarktpolitisches Instrument weitgehend wirkungslos, da sie Beschäftigungschancen von Langzeiterwerbslosen nicht erhöhen. Vielmehr werden Integrationschancen gemindert, da während der Zeit der Zusatzjobs weniger Übergänge in den Arbeitsmarkt stattfinden, als es ohne Zusatzjobs der Fall ist. Ein-Euro-Jobs führen zusätzlich zur Stigmatisierung von Personengruppen.
Obwohl der Zusatzjob im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als nachrangiges Instrument verankert ist, wird es in der Praxis als häufigstes Instrument der Arbeitsmarktpolitik eingesetzt. Ein-Euro-Jobs sollten auf besondere Problemgruppen konzentriert werden. Auch diese Zielvorgabe wird nicht eingehalten. Mehrheitlich werden Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in Ein-Euro-Jobs beschäftigt. Die Struktur der Teilnehmer korrespondiert nicht mit der Struktur der Erwerbslosen. So findet eine Konzentration auf Jugendliche statt; die Maßnahmen sind jedoch für sie ineffektiv. Trotz einer weit höheren Erwerbslosenquote ist der Anteil von Älteren und Migrantinnen/Migranten weitaus niedriger.
So stellt sich insgesamt die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Fortführung eines massiv eingesetzten Instruments für Erwerbslose im SGB II, das keine arbeitsmarktpolitische Funktionalität hat, sondern primär zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit eingesetzt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch ist der Anteil des Eingliederungstitels im SGB II, der von 2005 bis 2007 für Arbeitsgelegenheiten ausgegeben wird (bitte separat für Varianten Mehraufwandsentschädigung und Entgeltvariante)?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Personen, die an Ein-Euro-Jobs teilgenommen haben, im Vergleich zur Gesamtsumme der Erwerbslosen im SGB II?
Wie hoch ist der Anteil des Eingliederungstitels im SGB II, der für andere arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausgegeben wird (Anteile separat nach Maßnahmenart ausweisen)?
Welche konkreten Maßnahmen werden seit 2005 mit welchem Volumen für SGB-II-Beziehende finanziert?
Wie viele Erwerbslose im SGB II haben seit 2005 diese Maßnahmen durchlaufen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Arbeitsgelegenheiten das bevorzugte Instrument der örtlichen Träger des SGB II sind, obwohl dieses Instrument lediglich nachrangig eingesetzt werden soll („ultima ratio“)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die grundsätzliche Nachrangigkeit von Arbeitsgelegenheiten in der Arbeitsmarktpolitik durchzusetzen bzw. welche Maßnahmen plant sie?
a) Wie wird sichergestellt, dass die Wünsche der SGB-II Beziehenden vor einer Zuweisung zu einem Ein-Euro-Job berücksichtigt werden?
b) Wie hoch ist der Anteil der Ein-Euro-Jobber, die vor einer Zuweisung eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben?
c) In wie vielen Fällen haben davon die SGB-II-Beziehenden einen Wunsch nach einem Ein-Euro-Job in eine Eingliederungsvereinbarung eingebracht?
d) In wie vielen Fällen haben SGB-II-Beziehende gegen eine Zuweisung in einen Ein-Euro-Job Widerspruch eingelegt, und in wie vielen Fällen wurde dem Widerspruch stattgegeben?
e) In wie vielen Fällen haben SGB-II-Beziehende gegen eine Zuweisung in einen Ein-Euro-Job vor dem Sozialgericht geklagt, und in wie vielen Fällen wurde den Klägern Recht gegeben?
f) In wie vielen Fällen wurden Sanktionen (in welcher Höhe) wegen einer Ablehnung von Ein-Euro-Jobs verhangen?
Teilt die Bundesregierung, in Kenntnis der IAB-Wirkungsanalyse, die Auffassung, dass ein Förderinstrument für Langzeiterwerbslose nicht zielführend ist, mit dem gleichzeitig arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgt und die Arbeitsbereitschaft überprüft werden soll?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Wirkungsanalyse des IAB für den Einsatz von Ein-Euro-Jobs?
b) Sieht die Bundesregierung Anlass zum Nachdenken darüber, dass das Konzept des Forderns und Förderns in der Praxis für Langzeiterwerbslose arbeitsmarktpolitisch ineffektiv ist und damit als gescheitert angesehen werden muss?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass arbeitsmarktpolitische Förderprogramme, die auf Motivationsanreize statt Sanktionsandrohungen setzen, eine höhere Effizienz und Integrationswirkung aufweisen als Maßnahmen zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zuweisung von Personen mit Berufsabschlüssen in Ein-Euro-Jobs, und befürchtet die Bundesregierung nicht, dass die Berufsqualifikation dieses Personenkreises über Ein-Euro-Jobs entwertet wird?
Wie bewertet die Bundesregierung den von der IAB kritisch angemerken Mitnahmeeffekt durch die Zuweisung qualifizierter Personen in diese Programme?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Kriterien „keine Wettbewerbsverzerrung“ sowie „keine Verdrängung regulärer Beschäftigung“ („Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten“) bei dem Einsatz von Ein-Euro-Jobs vor Ort eingehalten werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Vermeidung der Verdrängung von regulärer Beschäftigung bislang nicht ausreichend gewährleistet ist – wie die Studie des IAB (Forschungsbericht 2/2007) belegt?
Bei wie vielen örtlichen Trägern des SGB II wurde ein Beirat mit der expliziten Aufgabe der Kontrolle der örtlichen Arbeitsmarktpolitik eingerichtet, und welche Gruppen sind hier eingebunden?
a) Bestätigt die Bundesregierung den Befund des IAB, dass Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche negative Effekte haben?
b) Wie verträgt sich die Tatsache, dass Jugendliche in der Teilnehmerstruktur von Arbeitsgelegenheiten überrepräsentiert sind, mit der durch Gesetz und die „Arbeitshilfe AGH“ für die Altersgruppe besonders betonten Nachrangigkeit dieses Instruments?
c) Wie erklärt die Bundesregierung diesen Widerspruch und welche Aktivitäten plant sie, um Jugendlichen flächendeckend sinnvolle Angebote der Ausbildung und Qualifizierung zu unterbreiten?
d) Durch welche Maßnahmen und Aktivitäten jenseits des Hinweises in der „Arbeitshilfe AGH“ gewährleistet die Bundesregierung den prinzipiellen Vorrang des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) gegenüber dem SGB II?