Lagerung und Einsatz von Uranmunition und die Auswirkungen für die Bevölkerung
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Hakki Keskin, Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Abgereichertes Uran (Depleted Uranium/DU) wird zur Herstellung von panzerbrechender Munition verwendet. Das abgereicherte Uran wird aus abgebrannten Brennelementen gewonnen und enthält etwa 60 Prozent der Radioaktivität des natürlichen Urans. Darüber hinaus kann es auch Spuren von Plutonium-239 enthalten. DU gilt als schwach radioaktives Material und muss unter den entsprechenden Auflagen entsorgt oder kostspielig gelagert werden. Wird abgereichertes Uran als Munition eingesetzt, entstehen aufgrund der radioaktiven und chemotoxischen Wirkungen von DU eine Reihe von zusätzlichen Gefährdungsquellen für die Soldatinnen und Soldaten und die Bevölkerung insgesamt. Trifft Uranmunition auf ein Ziel, entsteht aufgrund der hohen Energie unter anderem Uranstaub, der sich entzündet und den Zerstörungseffekt des Geschosses verstärkt. Durch das Schmelzen, Zerstäuben und Entzünden des Urans entstehen extrem winzige Uranpartikel und Uranoxide, die als Schwebeteilchen und Stäube in die Umgebungsluft gelangen können (und sich ablagern). Diese Staubpartikel können infolge ihrer sehr geringen Größe (Mikro- bzw. Nanobereich) durch Inhalation oder durch die Haut als Aerosol oder Uranoxid in den Körper gelangen. Abhängig von der Größe der Teilchen kann Uranoxid in die Lunge gelangen und dort für mehrere Jahre verbleiben bzw. durch das Lungengewebe ins Blut gelangen – abhängig von der Wasserlöslichkeit der Partikel. Es kann, wie neuere Untersuchungen von Prof. Randall Parrish zeigen, bis zu 20 Jahre dauern, bis das DU wieder aus dem Körper ausgeschieden ist (Parrish et al.: „Depleted uranium contamination by inhalation exposure and its detection after ~20 years: Implications for human health assessment“, in Science Total Environment, 2007). Hauptbetroffene Organe sind die Lunge und die Niere. Auch wenn die genauen Auswirkungen von DU auf den menschlichen Körper noch nicht befriedigend aufgeklärt sind, so weisen insbesondere neue zellbiologische Studien darauf hin, dass DU karzinogene, mutagene und genotoxische Effekte besitzt.
Seit Anfang der 90er Jahre wurde Uranmunition vor allem von den Streitkräften der USA und Großbritanniens eingesetzt, unter anderem im Zweiten Golfkrieg 1991, beim Angriff auf Jugoslawien 1999 und beim Angriff auf den Irak im Jahr 2003. Sowohl bei den dort eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wie auch bei Teilen der dortigen Bevölkerung kam es zu unerklärbaren Häufungen von Erkrankungen. Zum Beispiel konnte in einigen der 1991 betroffenen Regionen im Irak, in denen Uranmunition eingesetzt wurde, insbesondere in der Provinz Basra eine deutliche Zunahme von Krebserkrankungen und neonatalen Missbildungen bei Kindern beobachtet werden.
Über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen der Verwendung von Uranmunition gibt es allerdings noch keine ausreichend medizinischwissenschaftlich gesicherten und belastbaren Erkenntnisse. Einzelne Studien und Gutachten, wie z. B. der Weltgesundheitsorganisation oder der US- Streitkräfte, bezogen sich weniger auf Vorortproben und Analysen denn auf wissenschaftliche Sekundärliteratur. Langzeitstudien an der betroffenen Bevölkerung, vor allem im Irak, Bosnien und im Kosovo wurden bislang nicht in Auftrag gegeben. Die Nationen, die DU bei ihren Kriegshandlungen eingesetzt haben, verweigern teilweise die Auskunft darüber, wo und wie viele DU-Geschosse eingesetzt wurden. Viele Wirkungsprozesse, wie z. B. die Schädigung des Erbguts, sind nach wie vor unbekannt bzw. nicht abzuschätzen.
Trotz des Risikopotentials der Uranmunition gibt es bislang im Humanitären Völkerrecht keine Bestimmungen, die generell den Einsatz von Uranmunition verbietet. Die Bundesregierung und die internationale Staatengemeinschaft tun sich schwer damit, eine medizinisch-wissenschaftliche Aufklärung voranzutreiben und sich bis dahin für ein Moratorium für den Einsatz von Uranmunition einzusetzen. Jetzt, da die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2007 den Generalsekretär gebeten hat, die Auffassung der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen zu den Auswirkungen von Uranmunition einzuholen und bei der nächsten Sitzung der Generalversammlung 2008 einen Bericht vorzulegen, ist es wichtig, dass auch die Bundesregierung ihre Position zur Verwendung von Uranmunition darstellt und begründen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Staaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Uranmunition?
In welchen internationalen und innerstaatlichen Konflikten seit 1980 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Uranmunition eingesetzt, und in welcher Größenordnung?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Uranmunition seit 2001 in Afghanistan eingesetzt?
Und wenn ja, wann, wie viel, und von wem?
Wird die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr über die Verwendung von Uranmunition durch andere NATO-Mitgliedstaaten im Rahmen von gemeinsamen militärischen Einsätzen informiert?
Wenn ja, wie?
Wenn nicht, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es im Interesse der Bundeswehrsoldaten und der Bevölkerung in den Einsatzgebieten liegt, über den Einsatz von Uranmunition rechtzeitig unterrichtet zu werden?
Wenn ja, wie wird dies nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet?
Welche Staaten lagern derzeit Uranmunition in Deutschland?
Unter welchen Auflagen und Bedingungen darf Uranmunition in Deutschland gelagert und eingesetzt werden?
Welche Streitkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung auf Truppenübungsplätzen in Deutschland Uranmunition eingesetzt, und wurde die Bundesregierung jeweils vorher informiert (bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Zeit und Menge der eingesetzten Munition)?
Welche deutschen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung an der Erforschung, Entwicklung und Erprobung gearbeitet und/oder tun dies heute noch?
Welche deutschen Unternehmen waren entweder direkt oder über Tochtergesellschaften und Joint Ventures an der Erforschung, Entwicklung, Erprobung und Herstellung von Uranmunition im Ausland beteiligt und/oder sind dies heute noch?
Wie viel Geld hat die Bundesregierung in der Vergangenheit für die Erforschung, Entwicklung, Erprobung, Herstellung und den Erwerb von Uranmunition ausgegeben (nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Uranmunition nach dem Auftreffen auf ein Objekt Uranoxid freisetzen kann, und wenn ja, kann dann ausgeschlossen werden, dass das Uranoxid durch Inhalation, durch Nahrungsaufnahme oder durch die Haut von Menschen aufgenommen werden kann?
Ab welcher Menge stellt die Auf- bzw. Einnahme von Uranoxid ein gesundheitliches Risiko für den Menschen dar?
Welche Untersuchungen und Studien zu den Folgen des Einsatzes von Uranmunition für die Menschen und die Umwelt im Irak 1991/1992 und 2003 sowie in Jugoslawien 1995/1996 und 1999 haben die Bundesregierung und ihr untergeordnete Behörden durchgeführt bzw. finanziert?
Welche weiteren Studien, Untersuchungen und Gutachten zu Uranmunition wurden seit 1970 von der Bundesregierung in Auftrag gegeben bzw. eigenständig durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und zuständigen Ministerien)?
Welche Studien und Gutachten zu den gesundheitlichen und ökologischen Folgen des Einsatzes von Uranmunition sind der Bundesregierung bekannt?
Betrachtet die Bundesregierung diese als ausreichend für eine abschließende Klärung der Folgen?
Wenn nicht, was hat die Bundesregierung unternommen, um die offenen Fragen aufzuklären?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für weitere Forschungsvorhaben zu den Konsequenzen des Einsatzes von Uranmunition für Menschen und Umwelt?
Wenn ja, zu welchen Aspekten?
Wenn nicht, warum nicht?
Wie viele aktive und ehemalige Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten haben bislang gegenüber der Bundeswehr bzw. den Versorgungsbehörden eine Dienstbeschädigung aufgrund von radioaktiver Kontamination im Zusammenhang mit Uranmunition geltend machen wollen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
In wie vielen Fällen wurde solchen Anträgen stattgegeben?
Werden Langzeituntersuchungen über den Gesundheitszustand der im Kosovo eingesetzten Bundeswehrsoldaten durchgeführt, und wenn ja, seit wann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch hinsichtlich der Verwendung von Uranmunition das Vorsorgeprinzip (Prinzip Nr. 15) der Rio- Deklaration von 1992 („Umwelt und Entwicklung“) Anwendung finden muss?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um dies zu gewährleisten?
Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen ein Verbot der Produktion, der Lagerung und des Einsatzes von Uranmunition?
Setzt sich die Bundesregierung für eine international völkerrechtlich verbindliche Regelung hinsichtlich der Produktion, der Lagerung und des Einsatzes von Uranmunition ein?
Wenn ja, mit welcher Zielsetzung, und durch welche Initiativen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die auch im Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 16. November 2007 erhobene Forderung, den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 3 des CCW-Übereinkommens (so genanntes Übereinkommen über unmenschliche Waffen) über Brandwaffen dahingehend auszuweiten, um den Einsatz von Uransprengköpfen zu beenden?
Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung bislang innerhalb der Europäischen Union unternommen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung der Bitte des UN-Generalsekretärs nachkommen und ihm ihre Auffassung hinsichtlich der Auswirkungen von Uranmunition darlegen?
Wenn ja, aufgrund welcher empirischen Quellenlage wird dies erfolgen, und werden hierfür weitere Forschungsvorhaben und Gutachten veranlasst?
Wenn nein, warum nicht?