Fünf Jahre nach Rio: Anspruch und Wirklichkeit
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Adelheid Tröscher, Ursula Burchardt, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Susanne Kastner, Ernst Schwanhold, Matthias Weisheit, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Wolfgang Behrendt, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Dr. Eberhard Brecht, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Gabriele Fograscher, Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hemker, Dr. Barbara Hendricks, Uwe Hiksch, Ingrid Holzhüter, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Reinhold Robbe, Dr. Hermann Scheer, Günter Schluckebier, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Gisela Schröter, Dr. Mathias Schubert, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Wolfgang Spanier, Dr. Bodo Teichmann, Ute Vogt (Pforzheim), Gert Weisskirchen (Wiesloch), Heidemarie Wieczorek-Zeul
Vorbemerkung
Unsere Zeit ist von globalen Herausforderungen geprägt: Tiefgreifende Veränderungen in Nord und Süd, aber auch innerhalb der Gesellschaften nehmen die Unterschiede zwischen arm und reich und in der Verteilung der Lebenschancen zu. Die Umweltzerstörung breitet sich weiter aus. Massenarbeitslosigkeit verfestigt sich auf einem hohen Niveau. Deshalb war es ein Zeichen der Hoffnung, als sich im Juni 1992 die Staatengemeinschaft auf dem Erdgipfel Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro verpflichtete, eine dauerhaft sozial- und umweltgerechte Entwicklung zum neuen Leitziel für Wirtschaft und Gesellschaft sowie für die internationale Zusammenarbeit zu machen.
Die Industriestaaten sind die Hauptverursacher der globalen Umweltzerstörung, besonders betroffen sind allerdings die armen Länder. Deshalb hob Rio die besondere Verantwortung der Industriestaaten hervor. Umweltprobleme und Entwicklungsfragen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie können nur gemeinsam oder gar nicht gelöst werden. Wo die sozialen Probleme besonders groß sind, wächst auch der Druck auf die Ausbeutung der Natur. Wo die Folgen der Umweltzerstörung besonders gravierend sind, nimmt auch die Armut zu.
Der Schlüssel für eine friedliche Zukunft liegt in der Neuordnung der Weltwirtschaft, einer globalen ökologischen Partnerschaft sowie in der gerechteren Verteilung von Einkommen und Lebenschancen. Die Industriestaaten sind gefordert, durch wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformen voranzugehen hin zu einer dauerhaft sozial- und umweltgerechten Entwicklung.
Vom 23. bis 27. Juni 1997 wird sich die Sondergeneralversammlung mit einer ersten Bewertung der Umsetzung der Rio-Beschlüsse beschäftigen. Auch die Bundesrepublik Deutschland wird ihren Bericht abgeben. Die Anfrage „Fünf Jahre nach Rio: Anspruch und Wirklichkeit" dient auch dazu, den Deutschen Bundestag in die Vorbereitung dieser Konferenz einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Initiativen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren national, der EU, den G 7-Staaten und in den VN eingeleitet, um zu einer Reform der Weltwirtschaft, einer fairen Partnerschaft zwischen Nord und Süd, mehr sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Nachhaltigkeit zu kommen? Teilt sie die Auffassung, daß es seit Rio mehr Rückschritte als Fortschritte gegeben hat? Warum finden heute insbesondere die ökologischen Ziele weniger Aufmerksamkeit als 1992?
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der Rio-Dokumente — Artenschutz-Konvention zum Schutz der Tiere und Pflanzen, — Klimaschutz-Konvention, — Walderklärung, — Wüsten-Deklaration, — Rio-Deklaration mit allgemeinen Prinzipien für die internationale Staatengemeinschaft und Agenda 21, die „Tagesordnung für das 21. Jahrhundert" , mit deren Hilfe eine dauerhaft sozial- und umweltgerechte Entwicklung ermöglicht werden soll? Wie erklärt sie sich, daß es bisher kaum zu Vereinbarungen gekommen ist?
Welchen Stellenwert haben aus der Sicht der Bundesregierung die Beschlüsse von Rio für eine stabile und gerechte Weltordnung? Welche vorhandenen bzw. neu zu schaffenden Institutionen der VN sind in der Lage, die Ergebnisse von Rio umzusetzen? Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre", einen ständigen Rat für Umwelt und Entwicklung bei den VN einzurichten, der ähnlich weitreichende Kompetenzen wie der Sicherheitsrat bekommen sollte?
Wie soll nach Vorstellungen der Bundesregierung der Rio-Prozeß nach der Sondergeneralversammlung der VN im Juni 1997 fortgeführt werden? Wie ist der Stand der Überlegungen, ein „Agenda 21"-Gütesiegel oder -Audit vorzuschlagen?
Warum hat die Bundesregierung aus der Vorgabe der Rio-Beschlüsse, in der Bevölkerung das Bewußtsein für die Eine-Welt zu fördern, keine Konsequenzen gezogen, da die Entwicklungszusammenarbeit noch immer nur sektoral organisiert ist und eine Koordination der Entwicklungspolitik mit anderen Politikbereichen nicht stattfindet?
Warum hat die Bundesregierung das 0,7-Prozent-Ziel in der Entwicklungszusammenarbeit faktisch aufgegeben, obwohl sich der Bundeskanzler auf dem Rio-Gipfel zur Einhaltung verpflichtet hat? Welche Erklärung hat sie dafür, daß die öffentlichen Mittel für die Entwicklungshilfe immer weiter absinken?
Welche Vorschläge wird die Bundesregierung für die Fortsetzung der Arbeit der „Kommission für eine dauerhaft sozial- und umweltgerechte Entwicklung" in New York vorlegen? Hat sie Konzepte entwickelt, wie Schuldenerlasse oder Finanztransfers mit der Umsetzung der Rio-Ziele verbunden werden können? Soll es dabei auch zu einer konzeptionellen Verbindung zwischen dem UN-System und den Bretton-Woods-Institutionen kommen?
Sieht die Bundesregierung in der Demokratisierung der Wirtschaft und Ausweitung der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger eine Grundbedingung für eine dauerhaft sozial- und umweltgerechte Entwicklung? Was ist aus ihrer Sicht notwendig, um den in Rio geforderten Wertewandel zu neuen Wohlstandsformen zu erreichen?
Welche Bedeutung haben nach Auffassung der Bundesregierung die Nichtregierungsorganisationen? Ist die Bundesregierung bereit, sich international für eine Stärkung der Mitberatungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Nichtregierungsorganisationen einzusetzen?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, die Verbindung von Sozialstaat, Umweltschutz und Recht auf wirtschaftliche Entwicklung zur Leitlinie für die internationale Wirtschaftspolitik zu machen? Warum gibt es bislang keine Initiativen, die dauerhaft sozial- und umweltgerechte Entwicklung zum Leitziel der EU-Integration zu machen? Mit welchen Vorschlägen geht die Bundesregierung in die Maastrichter Revisionsverhandlungen?
Wie sieht aus Sicht der Bundesregierung das Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit aus? Muß Wachstum aus ökologischer Notwendigkeit begrenzt werden? Ist die heutige Marktwirtschaft, die auf ständige Verwertung ausgerichtet ist, mit ökologischen Zielen vereinbar? Welche Steuerungsinstrumente sind notwendig, um zu einem ökologisch ausgerichteten Strukturwandel zu kommen?
Wie definiert die Bundesregierung sozial-ökologische Marktwirtschaft, und welche Rahmensetzungen sind für sie notwendig? Wie will die Bundesregierung die Verzahnung zwischen Sozial-, Wirtschafts-, Finanz- und Umweltpolitik erreichen?
Warum ist es bisher nicht zu der mehrfach angekündigten „umfassenden Einbeziehung des Umweltschutzes in alle Politikbereiche" gekommen? Welchen Stellenwert hat hierbei die umweltökonomische Gesamtrechnung bzw. ein „Ökosozialprodukt"? Warum ist es bisher nicht zur Einführung einer ökologischen Steuerreform gekommen, obwohl es dafür in Bundestag und Bundesrat eine breite Mehrheit geben könnte?
Wie bewertet die Bundesregierung das Leitbild der dauerhaft sozial- und umweltgerechten Entwicklung wonach, — die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen ihre Regenerationsrate nicht übersteigen darf, — nicht-erneuerbare Ressourcen nur in dem Umfang genutzt werden dürfen, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der erneuerbaren bzw. nicht-erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird, Stoffeinträge in die Umwelt sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien orientieren müssen, — das Zeitmaß anthropogener Einträge und Eingriffe in die Umwelt in einem ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der Regenerationsfähigkeit der Öko-Systeme stehen muß?
Welche Umsetzungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Forderung, daß beim Umgang mit der Natur die menschliche Zeitorganisation mit den natürlichen Zeitmaßstäben in Einklang gebracht werden müssen? Falls sie diese, auch von der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt" des Deutschen Bundestages aufgestellte Forderung nicht teilt, was ist daran falsch?
Sieht die Bundesregierung in der vom Erdgipfel geforderten „grünen Revolution" eine Aufforderung zur Reform und Neuordnung ihrer Landwirtschaftspolitik? Wird sie in der EU Vorschläge machen, wie nach den Rio-Zielen die Landwirtschaftspolitik reformiert werden soll?
Was versteht die Bundesregierung unter „Zukunftsfähigkeit"? Wie bewertet sie die Studie „Zukunftsfähiges Deutschland", die im Auftrag von Miserior und BUND erstellt wurde? Welche der dort gemachten Empfehlungen will sie übernehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Konzepte — Festlegung eines pro-Kopf-Umweltraums, wie es in „Sustainable Netherlands" niedergelegt ist, — ökologische Fußstapfen, um länder- und sozialspezifisch Reduktionsanforderungen festzulegen, — der Gruppe von Lissabon, globale Verträge zu vereinbaren? Welche Vorschläge will die Bundesregierung aufgreifen?
Was versteht die Bundesregierung unter „Effizienzrevolution" bei der Nutzung von Energie und Ressourcen? Wie weit muß die Entkoppelung zwischen Energie-/Ressourcenverbrauch einerseits und Wirtschaftswachstum andererseits gehen, damit erreichte Reduktionserfolge nicht mittelfristig durch das Mengenwachstum kompensiert werden? Reicht eine Effizienzrevolution für die Umsetzung der ökologischen Ziele des Erdgipfels aus? Sind darüber hinaus auch Suffizienzmaßnahmen, d. h. Beschränkung und Verzicht, notwendig und wenn ja, wie sollen sie aussehen und durchgesetzt werden?
Welche Reduktionsziele im Stoff- und Energieumsatz strebt die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland an bei — Verringerung von Emissionen und Reststoffen; — Energieeinsatz; — Transportleistungen; — Wasser- und Flächenverbrauch?
Denkt die Bundesregierung daran, ein Forschungsprogramm für eine zukunftsverträgliche Gestaltung der Industriegesellschaft aufzulegen, um die Ökologisierung der Wirtschaft voranzutreiben?