Novellierung der Landeplatz-Verordnung
der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, Wolfgang Behrendt, Rudolf Bindig, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Annette Faße, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hemker, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Stephan Hilsberg, Lothar Ibrügger, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Konrad Kunick, Klaus Lennartz, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Leyla Onur, Dr. Eckhart Pick, Karin Rehbock-Zureich, Bernd Reuter, Siegfried Scheffler, Otto Schily, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Hanna Wolf (München), Uta Zapf
Vorbemerkung
Die längst überfällige, 1992 durch Bundesratsbeschluß geforderte Novellierung der Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen (Landeplatz-Verordnung) von 1976 steht immer noch aus. Dabei sind gerade Verbesserungen des Lärmschutzes für die Bevölkerung, insbesondere für die Anwohner und Anwohnerinnen von Flugplätzen, dringend geboten. Im Jahr 1993 wurden im Verfahren der Novellierung Ausschüsse, Verbände und Nutzer gehört. Trotzdem liegt die Novelle der Landeplatz-Verordnung bis heute noch nicht vor.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen14
Aus welchen Gründen wurde die Novellierung in den vergangenen drei Jahren nicht abgeschlossen?
Wie ist der Stand der Novellierung der Landeplatz-Verordnung?
Wie ist der Stand der Abstimmung des novellierten Verordnungs-Entwurfs zwischen den Bundesressorts, mit den Ländern und Verbänden?
Welche Probleme gab und gibt es bei der Abstimmung?
Wann soll die novellierte Landeplatz-Verordnung vorliegen?
Wurden seit der Anhörung 1993 Gespräche über die Novelle mit Verbänden geführt?
Mit welchen Verbänden (Naturschutzverbände, Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., Nutzer)?
Welche Änderungen gegenüber der bisherigen Landeplatz-Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung in den novellierten Verordnungs-Entwurf aufzunehmen?
Welche Änderungen plant die Bundesregierung, insbesondere
a) beim erhöhten Schallschutz,
b) in bezug auf den Geltungsbereich für Flugzeuge bis 9 t Höchstabflugmasse,
c) zur Einbezieung der gewerblichen Luftfahrt,
d) zu Startverbotzeiten bzw. Ausnahmen davon,
e) zu Platzrunden und Lokalflügen?
Ist beabsichtigt, Flugbeschränkungen auszuweiten - etwa durch Verbot von Platzrunden und Lokalflügen unter 60 Minuten Dauer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen?
Ist vorgesehen, an Wochenenden und Feiertagen Segelflugzeuge auf Windenstarts zu beschränken und die lärmintensiven Schleppstarts durch Motorflugzeuge zu untersagen?
Welche Möglichkeiten für die Verschärfung der Landeplatz-Verordnung durch die Bundesländer sind vorgesehen?
Sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Landeplätze mit weniger als 20 000 Bewegungen in die geplante Verordnung einzubeziehen?
Wie viele Flugzeuge (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Flugzeugtypen) würden nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten Regelungen z. B. für den erhöhten Schallschutz schon jetzt erfüllen?
Wie hoch ist der Anteil, der nachgerüstet werden muß?
Für wie viele Flugplätze (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) würde die geplante Novellierung der Landeplatz-Verordnung gelten?
Wie viele Flugplätze werden nicht berührt?
Welche Daten über die Lärmminderungspotentiale der in Deutschland registrierten Flugzeuge liegen der Bundesregierung bisher von der Untersuchung des Luftfahrt-Bundesamtes vor?
Mit welchen Maßnahmen sind sie zu erreichen?
Sind Regelungen vorgesehen, zukünftig nur noch Maschinen in der allgemeinen Luftfahrt zuzulassen bzw. in Betrieb zu belassen, die über erhöhten Schallschutz verfügen?
Ist beabsichtigt, die Bestimmungen der Landeplatz-Verordnung auch für die allgemeine Luftfahrt auf Verkehrsflughäfen anzuwenden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Streichung der Mittel für die Förderung des Luftsports durch die bayerische Staatsregierung?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Abschaffung der seit 1977 bestehenden Steuervergünstigungen für den Motorflugsport, der wegen „der Förderung gemeinnütziger Zwecke" von der Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögensteuer befreit ist und steuerlich absetzbare Spendenquittungen vergeben kann?
Welche Beiträge könnten so eingespart werden?
Aus welchem Grund gilt das Steuern eines motorisierten Flugzeuges von A nach B als Sportausübung und nicht als Verkehr?
Wie viele - über die 157 genehmigten Landeplätze des allgemeinen Verkehrs (Verkehrslandeplätze) hinausgehende - zusätzliche Sonderlandeplätze, an denen ebenfalls allgemeiner Verkehr stattfindet, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und unter Namensangabe der einzelnen Flugpätze)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Flugbetrieb auf weiteren Ländeplätzen über die Einschränkung der Landeplatz-Verordnung hinaus einzuschränken?
Um welche Landeplätze handelt es sich?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß die Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch machen, in lärmsensiblen Gebieten zusätzliche Landeplätze den Bedingungen der Landeplatz-Verordnung zu unterwerfen?
Um welche Landeplätze handelt es sich?
Was versteht die Bundesregierung unter lärmsensiblen Gebieten?