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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Fünf Jahre nach Rio: Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda 21 (G-SIG: 13012527)

Nationale Umsetzung der Agenda 21, Strategie für nachhaltige Entwicklung, Praxis der Stadtentwicklung, Verbesserung der Entwicklungszusammenarbeit, Charta von Berlin, Energiebesteuerung, Klimaschutz u.a.m.

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

02.06.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/771513. 05. 97

Fünf Jahre nach Rio: Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda 21

der Abgeordneten Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), Adelheid Tröscher, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Susanne Kastner, Ernst Schwanhold, Matthias Weisheit, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Wolfgang Behrendt, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Marliese Dobberthien, Gabriele Fograscher, Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hemker, Dr. Barbara Hendricks, Uwe Hiksch, Ingrid Holzhüter, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Reinhold Robbe, Dr. Hermann Scheer, Günter Schluckebier, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Gisela Schröter, Dr. Mathias Schubert, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Wolfgang Spanier, Dr. Bodo Teichmann, Ute Vogt (Pforzheim), Gert Weisskirchen (Wiesloch), Heidemarie Wieczorek-Zeul

Vorbemerkung

Die Konferenz der Vereinten Nationen Umwelt und Entwicklung von 1992 hat eine dauerhaft sozial- und umweltgerechte Entwicklung zur zentralen Zukunftsaufgabe sowohl für unsere Gesellschaften als auch die internationale Staatengemeinschaft erklärt.

Durch dieses Treffen von über 170 Staaten wurde ein Prozeß in Gang gesetzt, der von allen Ebenen, den Kommunen bis zur internationalen Zusammenarbeit, auf eine aktive Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft abstellt.

Mit dem bereits im Brundtland-Bericht von 1987 formulierten Prinzip der dauerhaft sozial- und umweltgerechten Entwicklung wurde eine zunächst abstrakte Formel gefunden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden konnte.

Danach bedeutet „Sustainable Development" eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der gegenwärtig lebenden Menschen gerecht wird, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

Ein Kernstück der Konferenz in Rio war die Agenda 21, ein globales Aktionsprogramm für den Übergang in das 21. Jahrhundert.

Sie enthält wichtige Festlegungen in nahezu allen Bereichen, um drängende Probleme zu entschärfen. Die Agenda 21 bezieht sich u. a. auf die Armutsbekämpfung, die Emanzipation der Frauen, die Förderung der Bildung, auf Fragen von Wirtschaft und Handel, auf Umwelt, Klimaschutz und Energieversorgung, die Zukunft der Verkehrssysteme, Abfallwirtschaft und den Umgang mit toxischen und radioaktiven Stoffen, die Zukunft der Städte, Menschenrechte und Demokratie, auf eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie auf die finanzielle und technologische Zusammenarbeit zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern.

Die Umsetzung der Agenda 21 muß auf allen staatlichen Ebenen und unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen erfolgen.

Die Gestaltung dieses Prozesses ist eine Querschnittsaufgabe für das gesamte politische und öffentliche Handeln.

Auf der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen vom 23. bis 27. Juni 1997 müssen die einzelnen Länder über die bisherige Umsetzung der Agenda 21 berichten. Die Bundesregierung hat dazu den Bericht „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland" vorgelegt, der allerdings viele Fragen offen läßt.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen18

1

Beabsichtigt die Bundesregierung die Aufstellung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda 21?

Wenn ja, wann, in welcher Weise und mit welcher Beteiligung soll eine derartige Strategie erstellt werden?

2

Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung eine integrierte Nachhaltigkeitspolitik, insbesondere zur Verbesserung der von Innovations- und Investitionsbedingungen?

3

Gibt es eine systematische Auswertung der Bundesregierung in bezug auf die Umweltpläne anderer OECD-Staaten?

Welche Anregungen wird die Regierung daraus entnehmen?

4

Welche institutionellen Innovationen plant die Bundesregierung für eine Strategie der nachhaltigen Entwicklung?

In welcher Form will sie der Forderung nach einer Beteiligung (über die sechs Arbeitsgruppen im Umweltministerium hinaus) aller gesellschaftlichen Gruppen an Planungsprozessen Rechnung tragen?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung die vergleichsweise geringe Beteiligung deutscher Kommunen an der Lokalen Agenda 21?

Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Lokalen Agenda 21?

Welche faktischen Konsequenzen haben die Ergebnisse der Konferenzen von Rio und HABITAT II für die Städtebaupolitik des Bundes?

Wird die Bundesregierung die Stadtebaufördermittel erhöhen und verstetigen?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie „Nachhaltige Stadtentwicklung" in bezug auf die Ausrichtung ihrer eigenen Förderpolitik (Wohnungsbauförderung, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderungspolitik)?

7

Teilt die Bundesregierung die Kritik, daß häufig fälschlicherweise die derzeitige Praxis der Stadtentwicklungsplanung mit der Lokalen Agenda 21 gleichgesetzt wird?

Ist die Lokale Agenda 21 zuerst ein Steuerungs- und Konsensmodell, wie bei abflachendem Wirtschaftswachstum und der Erkenntnis von der Endlichkeit der Ressourcen die Städte gestaltet werden müssen?

8

Wie will die Bundesregierung erreichen, daß es in Konsequenz der Agenda 21 zu einer spürbaren Reduzierung des Flächenverbrauchs kommt?

Welche Instrumente will sie über das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz hinaus einsetzen, um der Zersiedelung der Landschaft entgegenzuwirken, den Trend einer immer höheren Flächeninanspruchnahme als Siedlungs- und Verkehrsfläche zu stoppen und Boden für seine natürlichen Funktionen zurückzugewinnen?

9

Wird die Bundesregierung eine institutionalisierte Kooperation von Bundesregierung und Bundesländern zur Förderung einer nachhaltigen Regional- und Stadtentwicklung sowie zur Förderung Lokaler Agenda 21-Prozesse anregen?

10

Welche Initiativen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die kommunale Nord-Süd-Arbeit im Rahmen der Agenda 21 zu stärken und die Charta von Berlin umzusetzen?

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Regelung von Nordrhein-Westfalen auch auf das gesamte Bundesgebiet auszuweiten und allen Kommunen einen Pro-Kopf-Betrag für die kommunale Nord-Süd-Arbeit zur Verfügung zu stellen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Welche Rahmenbedingungen will die Bundesregierung schaffen, um im Rahmen der Nord-Süd-Zusammenarbeit „fair gehandelten" Produkten bessere Wettbewerbschancen zu geben?

Will die Bundesregierung mit ihren Auftragsvergaben hierbei eine Vorbildrolle einnehmen?

12

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die internationale Regelung für Gefahrstoffe und radioaktiven Abfall aussehen?

Wird sie sich dafür einsetzen, daß derartige Abfälle generell national entsorgt werden müssen?

13

Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung eine wirksame Energiebesteuerung für eine nationale und internationale Nachhaltigkeitsstrategie?

Welche Pläne hat die Bundesregierung, und wann soll eine Energiebesteuerung eingeführt werden?

Wie bewertet die Bundesregierung unter diesen Gesichtspunkten die vorgelegte Energierechtsnovelle?

14

Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der EU eingeleitet, um die Steuerbefreiung von Flugbenzin aufzuheben?

Welche internationalen Regelungen strebt sie in welchem Zeitrahmen an?

15

Plant die Bundesregierung, der Automobilindustrie Flottenverbrauchsregelungen vorzuschreiben?

Wie bewertet sie die Tatsache, daß der spezifische Energieverbrauch im Verkehrsbereich im Gegensatz zu sonstigen Sektoren weiterhin zugenommen hat?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Wiener Abkommens und der entsprechenden Protokolle zum Schutz der Ozonschicht?

Reichen die bisherigen Maßnahmen aus?

Wie hoch ist der Anteil von Importen von ozonzerstörenden Chemikalien in die EU und nach Deutschland?

Wann sollen weitere ozonzerstörende Chemikalien in die internationalen Protokolle aufgenommen werden?

Plant die Bundesregierung entsprechende Initiativen in der EU und bei den Vereinten Nationen?

17

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Hinblick auf eine weitere Verringerung der Vorläufersubstanzen von bodennahem Ozon?

Welche Vorschriften sind für Dieselfahrzeuge vorgesehen, um bereits zur Verfügung stehende Technologien zur Stickstoffreduktion zu nutzen?

Soll auch für Lastkraftwagen und Flugzeuge eine Katalysatorpflicht eingeführt werden?

18

In welchem Umfang setzt die Bundesregierung in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich schadstofffreie Produkte (Baustoffe) ein?

Bonn, den 12. Mai 1997

Ursula Burchardt Marion Caspers -Merk Michael Müller (Düsseldorf) Adelheid Tröscher Elke Ferner Monika Ganseforth Susanne Kastner Ernst Schwanhold Matthias Weisheit Brigitte Adler Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig Dr. Eberhard Brecht Dr. Marliese Dobberthien Gabriele Fograscher Dr. Liesel Hartenstein Reinhold Hemker Dr. Barbara Hendricks Uwe Hiksch Ingrid Holzhüter Horst Kubatschka Klaus Lennartz Christoph Matschie Markus Meckel Ulrike Mehl Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Jutta Müller (Völklingen) Günter Oesinghaus Georg Pfannenstein Karin Rehbock-Zureich Reinhold Robbe Dr. Hermann Scheer Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg) Dagmar Schmidt (Meschede) Regina Schmidt-Zadel Heinz Schmitt (Berg) Gisela Schröter Dr. Mathias Schubert Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. R. Werner Schuster Dr. Angelica Schwall-Düren Wolfgang Spanier Dr. Bodo Teichmann Ute Vogt (Pforzheim) Gert Weisskirchen (Wiesloch) Heidemarie Wieczorek-Zeul

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