BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bundesstraße 58 neu, Ortsumfahrung Südumgehung Wesel (Bundesverkehrswegeplan Nr. NW 5512)

<span>Ergebnisse betr. Überprüfung der Planung aus den 1960er Jahren im Zuge des Bundeverkehrswegeplanes 2003, Verkehrsaufkommen, Entlastungswirkung, alternative Trassenführungen, Mautausweichverkehr, Umweltverträglichkeit, Zeitplan und Kosten, Ausführung in ÖPP</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/880810. 04. 2008

Bundesstraße 58 neu, Ortsumfahrung Südumgehung Wesel (Bundesverkehrswegeplan Nr. NW 5512)

der Abgeordneten Katrin Kunert, Sevim Dağdelen, Lutz Heilmann, Dorothee Menzner, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesstraße (B) 58 neu unterteilt sich in drei Abschnitte: Nordumfahrung des linksrheinischen Büderich, Neubau einer vierstreifigen Rheinquerung, Südumfahrung des rechtsrheinischen Wesel. Während die Nordumfahrung und die neue Rheinquerung eine Verbesserung der Verkehrssituation darstellen, ist die seit den 1960er Jahren geplante Südumfahrung nicht mehr den jetzigen innerstädtischen Entwicklungen angepasst. Hinzu kommen Ausweisungen von Naturschutzräumen und FFH-Gebieten, die von einer Südumfahrung erheblich tangiert würden. Insbesondere ist die Führung der B 58 neu über die Lippeauen aufgrund massiver ökologischer Eingriffe abzulehnen.

Außerdem ist der Verkehrsbedarf für eine Südumfahrung fraglich. Die jetzige Ortsdurchfahrt mit derzeit 18 000 KFZ pro Tag wird von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen als verträglich angesehen. Da für 2015 lediglich 19 000 KFZ prognostiziert sind, wird Bedarf für die Südumfahrung als nicht gegeben angesehen, insbesondere da der Durchgangsverkehr laut Verkehrsentwicklungsplan von 1997 nur zehn Prozent ausmacht. Vom Bundesverkehrsministerium wurde zudem die städtebauliche Entlastungswirkung als „nicht nennenswert“ eingestuft; auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten wurde das Vorhaben mit 0 Punkten bewertet. Der Bau der Südumfahrung der B 58 neu würde somit voraussichtlich keine verkehrlichen und damit auch keine städtebaulichen Entlastungen zur Folge haben, während erhebliche ökologische Eingriffe unvermeidbar erscheinen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Ergebnisse hatten die Untersuchungen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2003 für die noch aus den 1960er Jahren stammenden Planungen der Südumfahrung der B 50 neu bezüglich des a) Nutzen-Kosten-Verhältnisses, b) der Umweltrisikoeinschätzung, c) der Raumwirksamkeitsanalyse, dabei insbesondere die städtebauliche Entlastungswirkung?

2

Welche Erhebungsergebnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des Durchgangs- und Quell-/Zielverkehrs auf der geplanten Südumfahrung B 58 neu?

3

Inwieweit würde die Innenstadt von Wesel durch die Südumfahrung entlastet (Angabe in DTV und Prozent vom jetzigen Durchgangsverkehr)?

4

Welche Alternativen zur jetzigen Planung B 58 neu Südumfahrung liegen der Bundesregierung, unter Berücksichtigung des massiven Eingriffs in die Lippeauen, vor?

5

Welche Maßnahmen werden getroffen, um den mautbelasteten LKW-Verkehr, der die vierstreifige B 58 neu zur Abkürzung zur BAB 2 bzw. BAB 42 nutzt, entscheidend einzuschränken, z. B. sind Fahrverbote für Transitverkehr geplant?

6

Werden bei der Planung zur B 58 neu Südumfahrung die traditionellen Lippeüberschwemmungsgebiete sowie die prekären Grundwasserverhältnisse berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Art und Weise?

7

Sind im Baugebiet Südumfahrung B 58 neu Bodenproben hinsichtlich der Festigkeit des Bau-Untergrunds genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

8

Entstehen durch die seit den 1960er Jahren veränderten städtebaulichen Entwicklungen, die die geplante Südumfahrung dicht an Wohngebieten vorbeiführen, auch Kosten für den Lärmschutz, und sind diese eingeplant worden?

9

Trifft die Gesamtkostensumme von 150 Mio. Euro (siehe Faltblatt B 58 neu Ortsumgehung Wesel, 2006) unter Einrechnung von Preissteigerungen, Inflationsrate und Mehrwertsteuererhöhung auch zum heutigen Zeitpunkt noch zu?

10

In welcher Höhe bezuschusst der Bund das Bauvorhaben?

11

Werden Modelle über Public Private Partnership (PPP) zur Finanzierung des Bauvorhabens einbezogen?

12

Mit welcher Bauzeit rechnet die Bundesregierung für die insgesamt drei Bauabschnitte, bzw. in welchem Jahr ist die Eröffnung der B 58 neu Südumfahrung geplant?

13

Wird die B 58 neu im Zuge der Bedarfsplanfortschreibung 2009 erneut auf ihren Bedarf und ihre möglichen Alternativen überprüft?

Berlin, den 8. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen