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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Klimawandel und internationale Sicherheit

<span>EU-Bericht zum Risikopotenzial des Klimawandels, Folgen für die internationale Sicherheit und die Interessen der EU, Europäische Sicherheitsstrategie (ESS), Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutzinstrumente, regionale Sicherheitsszenarien, neue Proliferationsbemühungen; Auswirkungen des Abschmelzens der Poleiskappen in der Arktis, Sicherung der EU-Handels- und Ressourceninteressen; Klimawandel bedingter Migrationsdruck auf die EU, Migrationsmanagement-Systeme; Trinkwasserzugang in Entwicklungsländern</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/880410. 04. 2008

Klimawandel und internationale Sicherheit

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Monika Knoche, Dr. Lothar Bisky, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Michael Leutert, Dr. Hakki Keskin, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Außenkommissarin der EU, Benita Ferrero-Waldner, sowie der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union und Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, haben dem Rat der Europäischen Union am 13./14. März 2008 den Bericht Klimawandel und internationale Sicherheit vorgelegt (KOM 7249/08).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass der Klimawandel politische und Sicherheitsrisiken beinhaltet, die europäische Interessen unmittelbar berühren (vgl. KOM 7249/08, S. 3)?

Wenn ja:

a) Welche sicherheitspolitischen Risiken stehen nach Auffassung der Bundesregierung dabei im Vordergrund?

b) Um welche europäischen Interessen handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung?

c) Wodurch werden europäische Interessen nach Auffassung der Bundesregierung unmittelbar berührt?

Wenn nein:

d) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 1 zitierten Einschätzung des Berichts?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass die zu erwartenden klimatischen Veränderungen zu Grenzkonflikten und innerstaatlichen Spannungen in den im Bericht aufgeführten Regionen führen werden (vgl. KOM 7249/08, S. 3 bis 9)?

Wenn ja:

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass in derartigen Fällen das gesamte Spektrum der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)/Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zum Einsatz erwogen werden sollte (vgl. KOM 7249/08, S. 3)?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 2 zitierten Einschätzung des Berichts?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass ein zusätzliches Konfliktpotential durch den Klimawandel in Zentralasien sich ebenso wie zunehmende transregionale Herausforderungen direkt oder indirekt auf die Interessen der Europäischen Union auswirken (vgl. KOM 7249/08, S. 8)?

Wenn ja:

a) In welchem Zusammenhang werden die Interessen der Europäischen Union nach Auffassung der Bundesregierung durch das Engagement Russlands, die türkische Regierung zu einer Begrenzung der Durchleitung von zentralasiatischen Gasvorkommen auf die „Blue-Stream-Trasse“ zu bewegen, beeinflusst?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 3 zitierten Einschätzung des Berichts?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass die Unfähigkeit von Regierungen, den Bedürfnissen ihrer gesamten Bevölkerung nachzukommen oder bei klimabedingten Notlagen Schutz zu bieten, zu Frustration, Spannungen zwischen unterschiedlichen ethnischen und religiösen Gruppen innerhalb von Staaten und zu politischer Radikalisierung führen kann (vgl. KOM 7249/08, S. 6)?

Wenn ja:

a) Welche sicherheitspolitischen Maßnahmen im Rahmen der GASP/ESVP hält die Bundesregierung zur Bearbeitung derartiger Probleme sowie aus ihnen resultierender etwaiger Sicherheitsbedrohungen für angemessen und zielführend?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 4 zitierten Einschätzung des Berichts?

5

Welche polizeilichen, militärischen oder anderen Maßnahmen hält die Bundesregierung zu der im Bericht empfohlenen Vorbeugung und Entschärfung des prognostizierten steigenden Migrationsdrucks auf das Gebiet der Europäischen Union für angemessen und zielführend (vgl. KOM 7249/08, S. 5)?

6

Erwartet die Bundesregierung unter gleichbleibenden Umständen der Grenzsicherung und bei steigendem Migrationsdruck eine Erhöhung der Opferzahlen ertrinkender Flüchtlinge vor den europäischen Außengrenzen (vgl. KOM 7249/08, S. 5)?

Wenn ja:

a) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Rahmen der operativen Zusammenarbeit an den europäischen Außengrenzen, um die in Frage 6 beschriebene Entwicklung abzuwenden?

Wenn nein:

b) Auf welcher Grundlage gelangt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

7

In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Migrationsbewegungen innerhalb Afrikas und Asiens zum Migrationsdruck auf die europäischen Außengrenzen?

8

Welche Maßnahmen bereitet die Bundesregierung vor, um dem Ersuchen der Afrikanischen Union nach Unterstützung beim Aufbau regionaler Migrationsmanagement-Systeme zu entsprechen?

9

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Verbesserung des Trinkwasserzugangs in Entwicklungsländern sowie dem Aufbau eines transnationalen Managements von Wassereinzugsgebieten zur Verringerung des Migrationsdrucks zu?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung angesichts eines bereits gefährdeten Nichtverbreitungsregimes neue Proliferationsbefürchtungen hervorrufen könnte (vgl. KOM 7249/08, S. 6)?

Wenn ja:

a) Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Stärkung des Nichtverbreitungsregimes die durch die früheren US-Außenminister Madelaine Albright sowie Colin Powell unterstützten Vorschläge führender Persönlichkeiten des politischen Lebens in den USA, Henry A. Kissinger, George P. Shultz, William J. Perry sowie Sam Nunn, zur Verwirklichung einer atomwaffenfreien Welt („A World Free of Nuclear Weapons“, Wall Street Journal, 4. Januar 2007, S. A 15)?

b) Welchen Beitrag zur Gefährdung des Nichtverbreitungsregimes leistet nach Einschätzung der Bundesregierung die Haltung der US-amerikanischen sowie der russischen Regierung gegenüber der durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag im Auftrag der Vereinten Nationen in einem Rechtsgutachten vom 8. Juli 1996 bestätigten Verpflichtung gemäß Artikel VI des Vertrages über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (im Folgenden: NPT), in redlicher Absicht Verhandlungen mit dem Ziel des vollständigen Abbaus von Atomwaffen aufzunehmen?

c) Welchen Beitrag zur Gefährdung des Nichtverbreitungsregimes leistet nach Einschätzung der Bundesregierung die nukleare Teilhabe angesichts der Einlagerung von atomaren Sprengkörpern durch US-Streitkräfte auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?

d) Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die in Frage 10c beschriebene Einlagerung von Atomwaffen mit der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland aus Artikel II der NPT sowie dem 2+4-Vertrag (BGBl. 1990 II, S. 1318 ff), auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen zu verzichten?

e) Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die in Frage 7 wiedergegebene Einschätzung des Berichts mit den Festlegungen zur Fortwirkung des EURATOM-Vertrages in Protokoll 2 des zu ratifizierenden Vertrages von Lissabon (Bundestagsdrucksache 16/8300)?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die am 17. März 2008 durch Vertreter Litauens im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe COEST getätigte Aussage eine Zustimmung zum EU-Russland Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von der Billigung längerer Laufzeiten des AKW Ignalina abhängig zu machen?

Wenn nein:

g) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 10 zitierten Einschätzung des Berichts?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass ein Abschmelzen der Poleiskappen neue Wasserwege und internationale Handelsrouten in der Arktis eröffne (vgl. KOM 7249/08, S. 9)?

Wenn ja:

a) Welche Staaten und Regionen werden davon nach Einschätzung der Bundesregierung besonders profitieren?

b) Welche Auswirkungen hat dies nach Auffassung der Bundesregierung auf europäische Handelsinteressen?

Wenn nein:

c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 11 zitierten Einschätzung des Berichts?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass die erhöhte Zugänglichkeit der Kohlenwasserstoffressourcen in der Arktis die geostrategische Dynamik dieser Region sowie die internationale Stabilität und die europäischen Sicherheitsinteressen beeinträchtigt (vgl. KOM 7249/08, S. 9)?

Wenn ja:

a) In welcher Form werden nach Auffassung der Bundesregierung die geostrategische Dynamik der Arktis, die internationale Stabilität sowie europäische Sicherheitsinteressen durch die erhöhte Zugänglichkeit der Kohlenwasserstoffressourcen beeinträchtigt?

b) Um welche europäischen Sicherheitsinteressen handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung hierbei?

Wenn nein:

c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 12 zitierten Einschätzung des Berichts?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass sich die Europäische Union mit der an Breite gewinnenden Diskussion über Gebietsansprüche und den Zugang zu neuen Handelsrouten seitens verschiedener Länder befassen sollte (vgl. KOM 7249/08, S. 9)?

Wenn ja:

a) Strebt die Bundesregierung eine multilaterale Verwaltung der Arktisregion und des Zugangs zu neuen Handelsrouten an?

b) Unterstützt die Bundesregierung etwaige Gebietsansprüche bzw. die Ausübung der Kontrolle über den Zugang zu neuen Handelsrouten durch die Europäische Union bzw. Mitgliedsländer der Europäischen Union?

Wenn nein:

c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 13 zitierten Einschätzung des Berichts?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass durch die in Frage 11 bis 13 beschriebenen Entwicklungen in der Arktis, die Fähigkeiten der Europäischen Union ihre Handels- und Ressourceninteressen in der Region wirksam zu sichern sowie die Beziehungen Europas zu seinen wichtigsten Partnern beeinträchtigt werden könnten (vgl. KOM 7249/08, S. 9)?

Wenn ja:

a) Um welche Handels- und Ressourceninteressen in der Arktis handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung?

b) Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Fähigkeit der Sicherung von Handels- und Ressourceninteressen auch durch militärische Kapazitäten beeinflusst?

c) Um welche wichtigsten Partner Europas handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung?

d) Wie könnten nach Auffassung der Bundesregierung in dem in Frage 14 geschilderten Zusammenhang die Beziehungen zu diesen Partnern beeinträchtigt werden?

Wenn nein:

e) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 14 zitierten Einschätzung des Berichts?

15

Teilt die Bundesregierung die im Bericht formulierte Empfehlung, dass bei der anstehenden Prüfung der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) sowie etwaiger Vorschläge zu ihrer Ergänzung der Sicherheitsdimension des Klimawandels Rechnung getragen werden sollte (vgl. KOM 7249/08, S. 10)?

Wenn ja:

a) In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung eine besondere Notwendigkeit der Überarbeitung bzw. Ergänzung der ESS?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 15 zitierten Empfehlung des Berichts?

16

Teilt die Bundesregierung die am 31. März 2008 im Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments durch die Europäische Kommission formulierte Einschätzung, dass „soziale Unruhen in einzelnen Staaten, die auch auf die Nachbarländer übergreifen könnten“ eine Überarbeitung der ESS erfordere?

Wenn ja:

a) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Vorbeugung sozialer Unruhen für erforderlich, welche bislang noch nicht von der ESS abgedeckt werden?

Wenn nein:

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Einschätzung?

17

Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung des Berichts, den Ausbau der Planungskapazitäten und Fähigkeiten auf Unions- und einzelstaatlicher Ebene unter Einbeziehung des Bevölkerungsschutzes und Anwendung ziviler und militärischer Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutzinstrumente, zur Reaktion auf die durch den Klimawandel hervorgerufenen Sicherheitsrisiken, voranzubringen (vgl. KOM 7249/08, S. 11)?

Wenn ja:

a) Um welche zivilen und insbesondere militärischen Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutzinstrumente handelt es sich hierbei nach Vorstellung der Bundesregierung?

b) Schließt die Bundesregierung den Einsatz der EU-Battle-Groups im Rahmen der militärischen Krisenbewältigungsinstrumente aus?

c) In welcher Höhe werden nach Auffassung der Bundesregierung zusätzliche finanzielle Mittel für den Ausbau der in Frage 17 beschriebenen Kapazitäten erforderlich?

d) Welchen finanziellen Beitrag der Europäischen Union veranschlagt die Bundesregierung, um die veröffentlichten Dringlichkeitsmaßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels im Rahmen der Nationalen Anpassungsaktionsprogramme (NAPA) der Entwicklungsländer zu finanzieren?

e) Hält die Bundesregierung die bislang im Rahmen der öffentlichen Haushalte der Europäischen Union mobilisierten Mittel zur Verlangsamung sowie Bewältigung des Klimawandel für ausreichend?

Wenn nein:

f) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von der in Frage 17 zitierten Empfehlung des Berichts?

18

Teilt die Bundesregierung die am 31. März 2008 im Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments durch den Ausschussvorsitzenden MdEP Karl von Wogau vorgenommene Einschätzung, dass es hinsichtlich der veränderten Sicherheitslage durch den Klimawandel zu einem Ausbau der EU-Kapazitäten im Krisenmanagement, insbesondere im Bereich der Transportkapazitäten und der satellitengestützten Aufklärung, kommen müsse?

Wenn ja:

a) Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass die EU ihre Kapazitäten insbesondere im Bereich des Transportes sowie der satellitengestützten Aufklärung ausweitet?

b) Sollen die in Frage 18 angesprochenen Kapazitäten nach Auffassung der Bundesregierung auch militärische Aufgaben unterstützen?

Wenn nein:

c) Wie unterscheidet sich die Auffassung der Bundesregierung von der in Frage 18 zitierten Einschätzung des Ausschussvorsitzenden des Europäischen Parlaments MdEP Karl von Wogau?

19

Schließt die Bundesregierung den Einsatz der Bundespolizei im Rahmen der in Antwort zu Frage 17a erläuterten militärischen Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutzinstrumente aus?

Wenn ja:

a) Schließt die Bundesregierung weiterhin eine Beteiligung der Bundespolizei an der European Gendarmerie Force (EGF) aus?

b) Wie verträgt sich diese Festlegung nach Auffassung der Bundesregierung mit der Planung von Ausbildungseinsätzen der Bundespolizei im nationalen Trainingszentrum der französischen Gendarmerie in Saint Astier (Dordogne)?

20

Plant die Bundesregierung Einfluss auf die im Bericht empfohlene Erstellung regionaler Sicherheitsszenarien zu nehmen (vgl. KOM 7249/08, S. 11)?

Wenn ja:

a) In welcher Form plant die Bundesregierung die Entwicklung derartiger Szenarien zu beeinflussen?

b) Welche spezifische Rolle sieht die Bundesregierung für militärische Verbände der EU-Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung der im Bericht prognostizierten Konflikte und Spannungen?

Berlin, den 8. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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