Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen bei bevorstehender Abschiebung 1996
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In den Jahren 1993 bis 1995 haben - einer Übersicht aus acht Bundesländern zufolge - mindestens 13 abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber aus Angst vor drohender Abschiebung ihrem Leben ein Ende gesetzt. 31 weitere Personen brachten sich in diesem Zeitraum - allein in diesen acht Bundesländern - angesichts der bevorstehenden Abschiebung körperliche Verletzungen bei oder versuchten, sich umzubringen. (Drucksache 13/3802)
Nach Erkenntnissen der Berliner „Antirassistischen Initiative" haben 1996 Menschen in folgenden Fällen aus Angst vor Abschiebung versucht, sich zu töten oder ihrem Leben tatsächlich ein Ende gesetzt:
- Am 25. Januar 1996 erhängt sich in Delmenhorst ein 45jähriger Kurde wenige Tage vor seiner geplanten Abschiebung.
- Am 30. Januar 1996, dem Tag seiner geplanten Abschiebung, zieht sich ein 25jähriger pakistanischer Staatsangehöriger beim Sprung aus dem zweiten Stock der Freiburger Vauban-Kaserne schwerste Verletzungen zu.
- Am 8. Februar 1996 springt ein abgelehnter algerischer Asylbewerber, um seine drohende Abschiebung zu verhindern, im Korbacher Amtsgericht aus dem Gerichtssaal über ein Treppengeländer und verletzt sich hierbei schwer.
- Am 22. Februar 1996, dem Tag seiner geplanten Abschiebung, stirbt J.-P. M., ein Staatsangehöriger der Elfenbeinküste, indem er sich in der Nähe von Waiblingen von einem Zug überfahren läßt.
- Am 25. April 1996 erhängt sich der togoische Staatsangehörige A. L.-G. in Landshut, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden ist.
- Am 25. Juni 1996 ertränkt sich der 27jährige nigerianische Staatsangehörige V. O. H. in der Havel in Berlin, als ihm nach Ablehnung seines Asylantrags die Abschiebung angedroht wird.
- Am 4. November 1996 erhängt sich der bosnische Flüchtling, S. B., als vom Landeseinwohnermeldeamt Berlin aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Selbsttötungen bzw. Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen nach der Einleitung konkreter aufenthaltsbeendender Maßnahmen bzw. Vorbereitungshandlungen (wie z. B. die zwangsweise Vorführung von Flüchtlingen vor Konsulatsbeamte ihrer Herkunftsländer oder beschleunigte Abschiebeverfahren; bitte mit Namensinitialen, Alter, Ort und Datum des Todes/ Selbsttötungsversuches, Herkunftsland, sowie die Umstände angeben)?
In welchen Fällen stand nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Selbsttötung bzw. des Selbsttötungsversuchs die endgültige Abschiebung des Flüchtlings unmittelbar bevor (bitte mit Namensinitialen, Alter, Ort und Datum des Todes/ Selbsttötungsversuches sowie die Umstände angeben)?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dieser Fülle von Selbsttötungen bzw. Selbsttötungsversuchen abzuschiebender Flüchtlinge ziehen, und mit welchen Verbesserungsvorschlägen gedenkt sie nunmehr eine Verbesserung der Situation im Zusammenwirken mit den Bundesländern herbeizuführen?