Fortführung der Braunkohle-Sanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in den Jahren 2008 bis 2012
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Monika Knoche, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Petra Sitte, Dr. Lothar Bisky, Eva Bulling-Schröter, Diana Golze, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert, Michael Leutert, Kersten Naumann, Bodo Ramelow, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den Jahren 2008 bis 2012 werden erhebliche Haushaltsmittel des Bundes sowie der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zur Sanierung der Braunkohlealtlasten in den genannten neuen Ländern aufgewendet. Das im Jahr 2007 geschlossene Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 umfasst einen Finanzrahmen von insgesamt 1 025,6 Mio. Euro. An der Finanzierung bis 2012 sind – neben dem Bund – auch die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen beteiligt, davon sollen rund 630 Mio. Euro für die Grundsanierung der Tagebaue inklusive der wasserwirtschaftlichen Aufgaben und für die Sanierung von Flächen, auf denen Anlagen der Braunkohleindustrie standen, verwendet werden. Der Bund übernimmt hier einen Anteil von 75 Prozent, die restlichen 25 Prozent tragen die Länder. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der bergrechtlichen Verpflichtungen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) durchgeführt. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Braunkohlesanierung, die nicht unter das Bergrecht fallen, werden 262 Mio. Euro bereitgestellt, die sich Bund und Länder je zur Hälfte teilen. Dazu gehört z. B. die Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem wieder ansteigenden Grundwasser. Weitere 100 Mio. Euro steuern die Länder zur Verbesserung und Erweiterung der Infrastruktur bei, indem u. a. Rad- und Wanderwege und Kanäle für den Schiffsverkehr angelegt sowie Strandbereiche in den neuen Tagebauseen gestaltet werden (vgl. Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium der Finanzen, Nr. 198/07 vom 13. Juli 2007).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Gesamtaufwendungen entstehen dem Bund aus dem Abkommen zur Braunkohlesanierung in den Haushaltsjahren 2008 bis 2012 (bitte aufgeschlüsselt auf das jeweilige Jahr)?
Sind für die sich aus dem Abkommen ergebenden finanziellen Verpflichtungen des Bundes bereits entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012 erteilt worden?
Wie entwickeln sich – vorausgesetzt, das Sanierungsabkommen wird wie vereinbart von 2008 bis 2012 umgesetzt – die Gesamtkosten für die Sanierung, die der Bund und die betroffenen neuen Länder in diesem Zeitraum aufzubringen haben (bitte in Gesamtzahlen und in Jahresscheiben angeben)?
Welche Mittel fließen den betroffenen Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen aus dem Verwaltungsabkommen für die Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 zu (bitte aufgeschlüsselt für jedes Land in Jahresscheiben angeben)?
Welche eigenen finanziellen Aufwendungen ergeben sich aus dem Sanierungsabkommen 2008 bis 2012 für die betroffenen Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (bitte aufgeschlüsselt für jedes Bundesland und jedes Jahr angeben)?
Wie verhalten sich die jährlichen Gesamtaufwendungen von Bund und Ländern zur Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 zu den vorangegangenen Zeiträumen seit 1990 (bitte in Jahresscheiben jeweils für den Zeitraum 1990 bis 2007 und 2008 bis 2012 angeben)?
Wie haben sich seit 1990 die von Bund und Ländern zur Braunkohlesanierung aufgewandten Finanzmittel entwickelt, bezogen auf die in den Verwaltungsabkommen geregelten einzelnen Aufgabengebiete der
a) Grundsanierung (§ 2),
b) Grundwasseranstieg (§ 3) sowie
c) Erhöhung der Folge- und Nutzungsstandards, Gefahrenabwehr, Altbergbau (§ 4)
(bitte aufgeschlüsselt in Jahresscheiben angeben)?
In welchem Umfang haben sich private Firmen mit Eigenmitteln seit 1990 an der Sanierung der vom Braunkohleabbau betroffenen Gebiete in den neuen Ländern beteiligt (bitte als Gesamtaufwand und in Jahresscheiben seit 1990 angeben)?
Wie viele primäre Arbeitsplätze sind durch die Braunkohlesanierung in den letzten Jahren erhalten bzw. geschaffen worden, beginnend ab dem Jahr 2000 (bitte für das jeweilige Jahr aufschlüsseln nach
– unbefristeten Voll- bzw. Teilzeitstellen,
– Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM),
– Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sowie
– anderen Formen öffentlich geförderter Beschäftigung)?
Welchen Umfang haben die sekundären Arbeitsmarkteffekte durch die Braunkohlesanierung, und wie viele Arbeitsplätze werden dadurch noch immer in den betroffenen Regionen gesichert?
Welchen Anteil haben an den zuletzt zurückgehenden primären wie sekundären Arbeitsmarkteffekten die generell sinkenden Aufwendungen zur Braunkohlesanierung einerseits sowie die veränderten, nicht so arbeitsintensiven Sanierungsaufgaben andererseits?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass durch die Verschiebung der Sanierungsaufgaben – insbesondere hin zur Regulierung des Grundwasseranstiegs – die Arbeitsmarkteffekte für die Regionen offenbar überproportional stark sinken, und sieht die Bundesregierung hier die Pflicht zur Kompensation dieser Nachteile für die Regionen?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber treffen, in welchem Umfang nach dem Jahr 2012 weitere finanzielle Mittel zur Sanierung von Braunkohlealtlasten in den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bereitzustellen sind?
Ergeben aus Sicht der Bundesregierung Gefährdungen aus dem seit einigen Jahren eingeleiteten Wiederanstieg des Grundwassers in den ostdeutschen Regionen mit ehemaligen Braunkohletagebauen?
Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
Wie sind mögliche Schadensersatzpflichten geregelt, wenn in den vom Wiederanstieg des Grundwassers betroffenen Sanierungsregionen Gebäude, die ohne, mit umstrittener oder mit gültiger rechtlicher Genehmigung errichtet wurden, in ihrer Standfestigkeit und weiteren Nutzbarkeit gefährdet werden?
Können für die sich aus der Antwort zu Frage 15 möglicherweise ergebenden Verpflichtungen des Bundes oder der Länder Mittel genutzt werden, die im Rahmen des Sanierungsabkommens bereitgestellt wurden?
Wie beeinflussen die unternehmerischen Planungen insbesondere im Land Brandenburg zum Neuaufschluss von Braunkohletagebauen den Fortgang der Sanierungsarbeiten, und wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch den Neuaufschluss von Tagebauen und die damit verbundene weiträumige Absenkung des Grundwasserspiegels bisherige Sanierungserfolge gefährdet oder ganz zunichte gemacht werden?