BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Der Aufbau des "Preußischen Mediendienstes" und der Verlag Siegfried Bublies (G-SIG: 13012972)

Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über den Bublies-Verlag sowie über rechtsextreme Organisationen (gem. Hamburger Verfassungsschutz), Bundesmittel für die Landsmannschaft Ostpreußen und deren Satzung betr. Fortbestand Deutschlands in den Grenzen von 1937

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/947412. 12.97

Der Aufbau des „Preußischen Mediendienstes" und der Verlag Siegfried Bublies

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Dem Ostpreußenblatt vom 8. November 1997 ist zu entnehmen, daß dieses einen „Preußischen Mediendienst" eingerichtet hat.

„Mit der vorliegenden Ausgabe des Ostpreußenblattes", so der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, „bieten wir Ihnen ab sofort wöchentlich an, Bücher, Filme, Videos, Tonkassetten, CDs und Schallplatten bei uns zu bestellen. (...) Gleichzeitig helfen Sie durch Ihre Bestellung mit, eine unabhängige, tolerante und aufgeklärte Geisteshaltung in Deutschland zu unterstützen."

Mit dem Aufbau dieses Mediendienstes beauftragte die Landsmannschaft Ostpreußen den Verlag Siegf ried Bublies (vgl. Antifaschistische Nachrichten, Nr. 22, S. 4).

Siegfried Bublies trat erstmals in den 70er Jahren als Funktionär der Jungen Nationaldemokraten, der Jugendorganisation der NPD, in Erscheinung. Im Sommer 1979 verließ er die NPD und gründet die Zeitschrift „wir selbst", die im aktuellen VS-Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg erwähnt wird (Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Verfassungsschutzbericht 1996, S. 108).

Ende der 80er Jahre war Siegfried Bublies Kreisvorsitzender der „Republikaner" in Koblenz (Handbuch deutscher Rechtsextremismus (HdR), hrsg. v. Jens Mecklenburg, Berlin 1996, S. 448).

„Wir selbst" gilt in der Literatur als „eines der wichtigsten nationalrevolutionären Organe in der Bundesrepublik" (Margret Feit: Die „Neue Rechte" in der Bundesrepublik, Frankfurt/New York 1987, S. 75 bis 77; vgl. zu Nationalrevolutionäre „Neue Rechte" und Solidaristische „Neue Rechte": Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (Hg): Verfassungsschutzbericht 1996, S. 109 bis 110).

Astrid Lange, Mitarbeiterin der Arbeitsstelle Neonazismus der Fachhochschule Düsseldorf, schätzt die Zeitschrift „wir selbst" folgendermaßen ein: „Als Konsequenz ergibt sich do rt - das kann die vornehme Wortwahl nicht verdecken -, was im Klartext Rassentrennung heißt. Dem korrespondiert die ,kulturelle' bzw. ,ethnische Homogenität` einer Nation, mithin das rassisch reine Deutschland. (...) Das Ethnopluralismus-Konzept ist ein Beispiel dafür, wie die Tätergeschichte und Verantwortung Europas systematisch geleugnet werden soll (Astrid Lange: Was die Rechten lesen, München 1993, S. 134f.)."

„Wir selbst" vertritt eine nationalrevolutionäre Richtung, lehnt sich stark an Henning Eichbergs Vorstellungen an und greift zurück auf Otto Strasser und Ernst Niekisch (vgl. Bernd Wagner (Hg.): Handbuch Rechtsextremismus, Hamburg 1994, S. 174 f.; vgl. ferner: Reinhard Opiz: Faschismus und Neofaschismus. Band 2, Köln 1988, S. 82 bis 90, hier S. 84, S. 113).

In „wir selbst" veröffentlichen z. B. Alfred Mechtersheimer, Wolfgang Strauss, Gerd-Klaus Kaltenbrunner und Henning Eichberg.

Seit 1995 sind vor allem Autoren der „Jungen Freiheit" stark vertreten, z. B. A. M. oder J. H. (HdR, S. 436 bis 437).

Im Verlag Siegfried Bublies wurden nicht nur die Erinnerungen des letzten Reichsjugendführers der Hitlerjugend, Artur Axmann, verlegt, der sich durch seine Treue zu Hitler auszeichnete und den Faschismus rühmte (vgl. Antifaschistische Nachrichten, Nr. 22, S. 4), sondern der Verlag protegiert auch NS-Ideologen wie Alfred Rosenberg, Ernst Niekisch und Otto Strasser (vgl. Anzeige des Verlags in „Junge Freiheit" 12/1993; Helmut Kellershohn (Hg.): Das Plagiat. Der völkische Nationalismus der Jungen Freiheit, Duisburg 1994, S. 144).

Die Verhandlungen mit der Landsmannschaft Ostpreußen über den geplanten Medienversand führte auf seiten des Siegfried Bublies Verlages der Verlagsmitarbeiter U. M.. Dieser bewegt sich im Umfeld der Jungen Nationaldemokraten (HdR, S. 315), ist Redaktionsmitglied der Zeitschrift „wir selbst" (HdR, S. 437) und hatte neben anderen Vertretern der nationalrevolutionären Kräfte den Versuch unternommen, eine Jugendorganisation der „Republikaner" zu gründen (vgl. Helmut Kellershohn (Hg.): Das Plagiat. Der völkische Nationalismus der Jungen Freiheit, Duisburg 1994, S. 57).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zeitung „Das Ostpreußenblatt", offizielles Organ der aus Bundesmitteln geförderten Landsmannschaft Ostpreußen, den Verlag Siegf ried Bublies mit dem Aufbau eines Mediendienstes beauftragt hat?

Wenn ja, wie beurteilt sie diese Zusammenarbeit?

Wenn nein, wieso hat sie keine Kenntnis von dieser Zusammenarbeit?

2

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Siegf ried Bublies vor?

Trifft es zu, daß Siegfried Bublies bei den Jungen Nationaldemokraten aktiv war?

Trifft es zu, daß er bei den „Republikanern" aktiv war?

Trifft es zu, daß er die Herausgabe der Zeitschrift „wir selbst" initiiert hat?

3

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Zeitschrift „wir selbst", die im aktuellen VS-Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz (Hamburg) erwähnt wird?

Trifft die in der Literatur vertretene Einschätzung zu, daß sich die Zeitschrift dem nationalrevolutionären Flügel zuordnet?

Trifft die in der Literatur vertretene Einschätzung zu, daß sich der nationalrevolutionäre Flügel positiv auf Otto Strasser bezieht?

4

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den Verlag Siegfried Bublies?

Welche Zielgruppen will er ansprechen?

In welchen rechtsextremen Zeitungen und Zeitschriften inseriert der Verlag Siegf ried Bublies?

Aus welchen Personen setzt sich die Redaktion zusammen?

Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über diese Person vor?

5

Welche weiteren verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über dessen Verlagsprogramm und Werbestrategie?

Trifft es zu, daß der Verlag Schriften von A rthur Rosenberg führt?

Trifft es zu, daß dieser Schriften von Ernst Niekisch führt?

Trifft es zu, daß dieser Schriften von Otto Strasser führt?

Führt der Verlag weitere Schriften von NS-Ideologen?

Führt der Verlag weitere Schriften von Personen des rechtsextremen Spektrums?

Trifft es zu, daß dieser u. a. Anzeigen in der „Jungen Freiheit" schaltet?

Wie ist unter verfassungsschutzrelevanten Gesichtspunkten das politische Profil des Verlags zu charakterisieren?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung in verfassungsschutzrelevanter Hinsicht nationalrevolutionäre Strömungen wie „Solidaristen", „Nationale Sozialisten", „Nationale Revolutionäre"?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung in verfassungsschutzrelevanter Hinsicht folgende Organisationen, die sich dieser Strömung zurechnen:

„Sache des Volkes/Nationalrevolutionäre Aufbauorganisation", SdV/NRAO (vgl. Feit 1987, S. 71, HdR 1996, S. 172; Verfassungsschutzbericht des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg 1996, S. 110);

„Solidaristische Volksbewegung", SVB (HdR 1996, S. 172); Verfassungsschutzbericht des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg 1996, S. 110);

„Bund deutscher Solidaristen", BdS (vgl. Feit 1987, S. 71; Verfassungsschutzbericht des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg 1996, S. 110);

„Nationalrevolutionärer Koordinationsausschuß", NR-KA (vgl. Feit 1987, S. 71, HdR 1996, S. 172);

„Politische Offensive" (Kellershohn 1994, S. 57, HdR 1996, S. 172)?

8

Wie ist nach Meinung der Bundesregierung die Vernetzung von Vereinen, Parteien und Verlagen der rechtsextremen Szene durch Multifunktionäre zu beurteilen?

9

Wie ist in verfassungsschutzrelevanter Hinsicht der Tatbestand zu werten, daß das Ostpreußenblatt - Organ der Landsmannschaft Ostpreußen - den Verlag Siegf ried Bublies mit dem Aufbau eines Mediendienstes beauftragt hat?

10

Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf die Förderung aus Bundesmitteln daraus zu ziehen, daß das Organ der Landsmannschaft Ostpreußen den Siegfried Bublies Verlag mit dem Aufbau eines Mediendienstes beauftragt?

11

In welcher Höhe erhält die Landsmannschaft Ostpreußen (LMO) im kommenden Haushaltsjahr Bundesmittel (institutionelle Förderung und Projektförderung)?

Für welche Projekte erhält die LMO Projektmittel?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die LMO entsprechend ihrer Satzung von 1994 „für die angestammte ostpreußische Heimat, von der die Ostpreußen seit dem Jahre 1945 unter Bruch des Völkerrechts und Verletzung der Menschenrechte getrennt sind, die Wiederherstellung des vor der Vertreibung und Okkupation bestehenden staatsrechtlichen Rechtsstandes" fordert?

Handelt es sich bei dieser Forderung nach Einschätzung der Bundesregierung um eine Forderung nach Revision geltender völkerrechtlicher Verträge?

Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Praxis der Förderung der LMO aus Bundesmitteln?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, daß das oberste Organ der Landsmannschaft Ostpreußen, die Ostpreußische Landesvertretung, in einer Resolution vom März 1997 festlegte, „daß Deutschland in den Grenzen von 1937 völkerrechtlich fortbesteht" (zit. nach einer Pressemitteilung des Vereins „Zusammenarbeit mit Osteuropa e. V.", August 1997)?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer solchen Reolution?

In welchem Verhältnis steht die Verabschiedung einer solchen Resolution zur jüngsten Äußerung der Bundesregierung, es sei ihr bekannt, daß die LMO eine Satzungsänderung vorbereitet (Drucksache 13/8304 vom 23. Juli 1997)?

Auf welche Fakten hat die Bundesregierung ihre damalige Äußerung gestützt?

War der Bundesregierung im Juli 1997 - zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage - die Resolution der Ostpreußischen Landesvertretung bekannt?

Wenn nein, wieso nicht?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung eine solche Resolution?

14

Erhielt der Verein „Zusammenarbeit mit Osteuropa e. V.", der sich um die Integration von Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie um Menschen aus osteuropäischen Staaten bemüht, in den letzten 10 Jahren Mittel aus dem Bundeshaushalt (institutionelle Förderung oder Projektmittel)?

Erhält der Verein „Zusammenarbeit mit Osteuropa e. V." im kommenden Haushaltsjahr 1998 Mittel aus dem Bundeshaushalt (institutionelle Förderung oder Projektmittel)?

Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

15

Wird das Ostpreußenblatt aus Bundesmitteln gefördert?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Bonn, den 10. Dezember 1997

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen