Spionage eines bundesdeutschen Bürgers für den Irak
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Ulla Jelpke, Gerhard Zwerenz und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im November 1997 wurde publik, daß im Auswärtigen Amt im Sommer 1990, zu Beginn der damaligen Zuspitzung der Krise am Golf und zur Zeit der Vorbereitungen für den Aufmarsch der alliierten Truppen, der damalige Registrator im Auswärtigen Amt, J.M.G., als Spion für die Regierung Saddam Husseins tätig war. Er soll nach Erkenntnissen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 3 StE 7/90-1), das ihn im Mai 1991 zu fünf Jahren Haft verurteilte, Hunderte von Geheimdokumenten an die Regierung in Bagdad geliefert haben. Dabei hätten, so das Oberlandesgericht Düsseldorf, zitiert nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL" (47/1997), „die äußeren Umstände im Auswärtigen Amt, insbesondere die Behandlung der Verschlußsachen" es dem Spion „nicht allzu schwer gemacht, derartige Vorgänge unauffällig ... in seinen Besitz zu bringen." J.M.G. habe, so „DER SPIEGEL", Zugang zur Geheim-Registratur der Nahost-Referate gehabt und Dokumente „kofferweise" in die konspirative Bonner Wohnung gebracht, wo sie ein Brigadegeneral der irakischen Botschaft in Empfang genommen habe. Die Qualität der damit an Bagdad gelieferten Informationen sei derart hoch einzustufen gewesen, daß „mit dem Beginn der Golfkrise . . . der Regierungsamtmann (J.M.G.) für Saddam zur wohl wichtigsten Quelle im feindlichen Lager wurde... So lieferte G. vertrauliche US-Einschätzungen aus dem Planungsstab des Washingtoner Außenministeriums und aus der NATO und beschaffte Dossiers des ... Bundesnachrichtendienstes (BND) über den Stand der irakischen Raketenrüstung. Sogar Karten mit den Stellungen von Saddams Trägerwaffen und vermuteter Angriffsziele in Israel waren darin notiert. Nach Ansicht des Gerichts hat der Verrat der Raketenstellungen direkten Einfluß auf den Kriegsverlauf am Golf gehabt. Denn die Iraker hätten ihre Raketen vor Luftangriffen verstecken oder durch Attrappen ersetzen können."
Das Düsseldorfer Gericht hat laut „DER SPIEGEL" festgestellt, daß die von J.M.G. gelieferten „militärisch bedeutsamen Erkenntnisse dem Irak erhebliche Vorteile erbrachten."
Insbesondere habe J.M.G. auch BND-Fernschreiben mit Listen derjenigen deutschen Unternehmen, die Saddam Husseins Regime bis Sommer 1991 aufgerüstet hatten, den Irakern übergeben. Damit sei, so „DER SPIEGEL", die Regierung in Bagdad in die Lage versetzt worden, „die deutschen Lieferanten für Nukleartechnologie, Giftgasanlagen und Raketenequipment vor dem Zugriff der (deutschen) Justiz" zu warnen.
Die Spionagetätigkeit des J.M.G. wurde nach dem zitierten „SPIEGEL"-Bericht „im Juni 1990" vom Verfassungsschutz entdeckt. Die Festnahme des Spions erfolgte am 28. August 1990. In der Zeit zwischen seiner Enttarnung und Verhaftung lieferte J.M.G. weiter kontinuierlich hochbrisantes Material an den Irak, u. a. eine persönliche Botschaft des US-Präsidenten George Bush vom 7. August 1990 und den Entwurf eines Antwortbriefs von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl auf dieselbe. Die Düsseldorfer Richter hatten, so der zitierte Bericht, den „Sachverständigen (des Verfassungsschutzes) irritiert gefragt, warum man dem Beschuldigten keine manipulierten Dokumente untergeschoben habe, deren Weitergabe nicht nur keinen Schaden angerichtet, sondern Bagdad hätte täuschen können." Der Verfassungsschutz - Vertreter habe dabei auf „Zeitgründe" hingewiesen.
„Zeitgründe" waren es, so Kanzleramtschef Fried rich Bohl laut „DER SPIEGEL" (49/1997) auch, die dazu führten, daß die hierfür zuständige Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) über diesen Spionagefall nach der Festnahme im August 1990 nicht informiert worden war.
Eine Aufklärung des Deutschen Bundestages über diesen Spionagefall erscheint auch deshalb wichtig, weil deutsche Unternehmen bis Sommer 1990 maßgeblich an der Aufrüstung des Regimes in Bagdad beteiligt waren und weil diese Politik zumindest teilweise von der offiziellen deutschen Politik - u. a. über Ausfuhrgenehmigungen - unterstützt wurde. So lieferte MBB an den Irak Roland-Abwehrraketen (Leyendecker/Rickelmann: „Exporteure des Todes", Steidl-Verlag, Göttingen 1990, S. 120); an der Bundeswehrhochschule in München studierten bis 1989 irakische Offiziersanwärter Raketen- und Weltraumtechnik (Bundestagsdebatte 18. Januar 1989); die Verlängerung der Reichweite der Scud-Raketen erfolgte u. a. unter Hilfestellung deutscher Unternehmen und schließlich waren deutsche Firmen mit mehr als 60 Mio. DM am Bau des irakischen Rüstungszentrums in Mosul beteiligt („Exporteure des Todes", S. 119 u. 89 ff.).
Der damalige Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Helmut Haussmann (F.D.P.), bezeichnete beispielsweise den deutschen Rüstungskonzern MBB, an dem damals der Freistaat Bayern eine große Beteiligung hielt, als „wichtigsten deutschen Unterlieferanten" für das Rüstungszentrum Saad 16 in Mosul („Exporteure des Todes", S. 119).
Außerdem waren bundesdeutsche Firmen durch die Lieferung von Laboranlagen und Chemikalien zur Herstellung von C-Waffen an den Irak mitverantwortlich für den Giftgasangriff auf die kurdisch-irakische Stadt Halabja am 16. März 1988. Bei dieser Bombardierung durch die irakische Armee kamen Tausende von Kurdinnen und Kurden auf qualvolle Weise ums Leben. (Junge Welt, 27. Januar 1998)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Kann die Bundesregierung die angeführten Presseberichte bestätigen, wonach der im Auswärtigen Amt beschäftigte Registrator J.M.G. für den Irak spioniert hat?
Wenn ja, in welchem Zeitraum fand nach Erkenntnissen der Bundesregierung diese Spionagetätigkeit statt?
Gab es bei der Entdeckung der Spionagetätigkeit des Registrators Hinweise von US-Stellen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
An welchen Tagen exakt fand vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Verfahren gegen J.M.G. statt, in dem dieser am Ende zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde?
Ist es zutreffend, daß dieses Verfahren von Beginn an geheim durchgeführt wurde und daß darüber bis Ende 1997 keine Berichte an die Öffentlichkeit gelangen durften?
Wenn ja, auf welcher (juristischen) Grundlage kann in der Bundesrepublik Deutschland ein Gerichtsprozeß geführt werden, bei dem die Eröffnung des Verfahrens gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen und dessen Urteil mit „VS vertraulich - amtlich geheimgehalten" klassifiziert wird?
Was spricht heute gegen eine Freigabe der Prozeßdokumente und der Urteilsbegründung, nachdem die irakische Seite von den Vorgängen informiert war, laut Bundesregierung die US-Regierung nach Auffliegen des Spions umfassend informiert wurde und Ende 1997 auch die bundesdeutsche Öffentlichkeit über den Vorgang Kenntnis erhielt?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß auch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) nicht unmittelbar nach ihrer Kenntnisnahme von dem Spionagefall über diesen informiert wurde, und wann genau wurde die PKK unterrichtet?
Wenn von seiten des Kanzleramtschefs Fried rich Bohl „Zeitgründe" geltend gemacht wurden, weshalb konnte die PKK nicht zu einem späteren Zeitpunkt, nach Enttarnung des Spions (August 1990) und nach dem Prozeß in Düsseldorf, über den Vorgang informiert werden?
Treffen Berichte zu, wonach in der PKK Mitglieder des Bundestages den Verdacht geäußert hätten, „Bonn habe auch Washington nicht über das ganze Ausmaß des Verrats informiert"?
Wenn ja, wurden diese Verdachtsmomente mit dem Bericht der Bundesregierung in der PKK ausgeräumt? („DER SPIEGEL" 49/97)
Was war das genaue Datum der (internen) Enttarnung des Spions J.M.G., die laut bisherigen Veröffentlichungen „im Juni 1990" erfolgte?
Ab welchem Zeitpunkt waren Auswärtiges Amt und Bundesregierung von der Existenz des Spions J.M.G. informiert?
Warum gestatteten es der Verfassungsschutz, das Auswärtige Amt und die Bundesregierung, daß nach der Enttarnung des J.M.G. als für den Irak arbeitender Spion dieser bis zu seiner Festnahme am 28. August 1990 - also noch mindestens acht Wochen nach seiner Enttarnung - hochbrisantes, die Interessen der Anti-Irak-Allianz schädigendes Material an den Irak liefern konnte?
Hatte J.M.G. auch Zugang zu Daten und Stationierungsorten der von MBB an den Irak gelieferten Roland-Raketen, die der Irak zuvor bereits im Krieg gegen den Iran erfolgreich eingesetzt hatte, und konnte der Irak aufgrund dieses Wissens diese Raketen rechtzeitig in Sicherheit bringen? („Exporteure des Todes", S. 120)
Hatte J.M.G. Zugang zu AA-Unterlagen über den Stand der irakischen Raketenfertigung, insbesondere solche vom Typ „Condor II", die bis 1985 von MBB und danach von der in der Schweiz ansässigen und von ehemaligen MBB-Managern betriebenen Firma C. für Argentinien, Ägypten und den Irak entwickelt wurden?
Hatte J.M.G. Zugang zu Daten der von MBB entwickelten „Full Air Explosive-Bombe (FAE), über die die Irakis „als erste Nation der Dritten Welt verfügten", wobei diese Bombe „auf Umwegen" von MBB über Ägypten an das Regime in Bagdad gelangt sein soll? („Exporteure des Todes", S. 117)
Lieferte J.M.G. an den Irak auch den internen Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Dr. Helmut Haussmann, vom 21. August 1990 über die Beteiligung deutscher Unternehmen an Waffenlieferungen und rüstungsrelevanten Technologieexporten in den Irak?
Treffen die Berichte zu, wonach J.M.G. den Irakern „gestochen scharfe Originale" französischer Satelittenphotos mit israelischen Raketenstellungen liefern und daß er diese aus den Geheimakten des Auswärtigen Amts herausnehmen und an deren Stelle „ein paar matte Abzüge" kleben konnte?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung, daß J.M.G. als Registrator Zugang zu Dokumenten dieser höchsten Geheimhaltungsstufe erlangen konnte?
Trifft es zu, daß J.M.G. dem Irak die Anzahl der US-amerikanischen Stealth-Bomber, die über Deutschland an den Golf verlegt werden sollten, mitteilen konnte?
Gewann die Bundesregierung wie das Düsseldorfer Gericht den Eindruck, daß die Spionagetätigkeit des J.M.G. dem Irak sichtbare Vorteile in der Vorkriegsphase verschaffte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die 1997 getroffene Aussage des J.M.G., wonach er „weit mehr Geheimpapiere an den Irak geliefert habe, als das Gericht feststellte" („DER SPIE- GEL" 47/1997)?
Hat die Bundesregierung bzw. das Außenministerium als Kompensation für diesen Geheimnisverrat und für diese Aufrüstung des Irak den USA 1990 angeboten, MBB-Techniker auf US-amerikanische Flugzeugträger zu entsenden, wozu die USA ihre Zustimmung gegeben hatten? („Exporteure des Todes", S. 120)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach J.M.G. bereits vor Sommer 1990 für den Irak spionierte bzw. gelangte das Düsseldorfer Gericht zu solchen Erkenntnissen?
Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt war J.M.G. als irakischer Spion tätig?
Hat J.M.G. dem Irak auch Erkenntnisse während des Iran-Irak-Krieges zukommen lassen, z. B. Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem irakischen Giftgasangriff auf die kurdische Bevölkerung von Halabja 1988?
Gab es einen Zusammenhang zwischen dem Fall J.M.G. und dem Fall Sch., dem für den Irak tätigen bundesdeutschen Ingenieur aus Kaufbeuren, der insbesondere im Bereich der atomaren Aufrüstung des Iraks aktiv war und 1995 u. a. von im Irak eingesetzten VN-Inspekteuren enttarnt wurde? (u. a. nach: „DER SPIEGEL" 38/1996 und Tageszeitung vom 27. Januar 1997)
Treffen Presseberichte („Der Spiegel" 49/1997) zu, wonach der Vorsitzende der PKK die Frage gestellt hat: „Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Verratsfall und der hohen Beteiligung Bonns an den Kosten des Golfskriegs mit 17 Mrd. DM?"
Wenn ja, wie lautete die Antwort der Bundesregierung?
Wurden in jüngerer Zeit seitens der US-Regierung bzw. anderer US-Stellen die zwei erwähnten Fälle Bundesdeutscher, die für den Irak spionierten, gegenüber der Bundesregierung vorgebracht?