Einschränkung der Zufluchtmöglichkeiten für Kurdinnen und Kurden und die Rolle der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Steffen Tippach und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das flüchtlings- und migrationspolitische Informationszentrum der EU (CIREFI) empfahl den westeuropäischen Innen- und Justizministern am 24. Oktober 1997 Maßnahmen zur Einschränkung der Fluchtmöglichkeiten für Kurdinnen und Kurden (Dok.-Nr. 11658/97). CIREFI schlägt hierfür u. a. „eine enge Einbeziehung der zweiten Säule" (außen- und sicherheitspolitische Säule der EU) vor. Die „Ideallösung" bestünde für CIREFI darin, „ein Rückführungsabkommen mit der Türkei zu schließen, das sich auch auf Staatsangehörige anderer Drittländer (wie dem Irak, Anm. d. Verf.) erstreckt".
Das Generalsekretariat des EU-Rates schlug am 3. Dezember 1997 den Innen- und Justizministern der EU vor, eine vom Assoziationsrat EG-Türkei am 30. Oktober 1995 angenommene Entschließung umzusetzen (vgl. Dok.-Nr. SN 4812/97). Darin wurde eine Zusammenarbeit der EU und der Türkei u. a. in den Bereichen Asyl und Bekämpfung der illegalen Einwanderung in Aussicht genommen.
Obwohl die Türkei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Antifolterkomitee des Europarates mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kurdinnen und Kurden verurteilt worden ist und die türkische Regierung durch ihre fortgesetzten völkerrechtswidrigen Invasionen in den Nordirak Fluchtursachen für Kurdinnen und Kurden schafft, wurden türkische Polizeivertreter zu der von der Schengen-Kooperation initiierten Konferenz hochrangiger Polizeivertreter am 8. Januar 1998 nach Rom eingeladen. Türkische Polizei- bzw. Regierungsvertreter haben auch an Folgetagungen, zuletzt am 3. Februar 1998 teilgenommen, ungeachtet dessen, daß die türkischen Behörden nahezu zeitgleich den gesamten Vorstand der prokurdischen Partei HADEP festgenommen hatten.
Unmittelbar nach der römischen Polizeikonferenz begannen die türkischen Behörden schwerpunktmäßig in Istanbul mit medienwirksam inszenierten Massenfestnahmen von Flüchtlingen, bei denen mehr als 1 400 Personen festgenommen wurden. Ein Mensch kam bei dieser Polizeiaktion zu Tode. Der türkische Innenminister kündigte daraufhin die Errichtung von Flüchtlingslagern an. Zunächst, so verlautete es in Ankara, sei an eine „Lagerkapazität von 3 000 Personen gedacht" (taz, 12. Januar 1998).
In seinem „Sofort-Aktionsprogramm" hatte der Bundesminister des Innern Anfang Dezember 1997 seinen EU-Kollegen vorgeschlagen, „dem Migrationsphänomen (sic!) nahe am Ausgangsherd entgegenzutreten, wo es sich noch im Zustand der Beherrschbarkeit befindet und daher effizienter zu bewältigen ist".
Das türkische Militär ist nunmehr dabei, eine mögliche kurdische Massenflucht notfalls militärisch „zu unterbinden". Dies bestätigte der türkische Verteidigungsminister Ismet Sezgin gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP. Anfang Februar 1998 waren erneut rund 7 000 türkische Soldaten in den Nordirak eingedrungen. Pressemeldungen, nach denen weitere 30 000 Soldaten bereitstehen würden, um ggf. eine militärische „Pufferzone" einzurichten und so auf irakischem Territorium kurdische Flüchtlinge abzufangen (vgl. taz, 12. Dezember 1998), wollte die türkische Regierung allerdings nicht bestätigen. In Ankara werde lediglich an „die Errichtung von Zeltstädten" gedacht (AFP, 9. Februar 1998).
Aufgrund des mit massiven Menschenrechtsverletzungen (wie z. B. der Zerstörung von rd 3 000 kurdischen Dörfern) verbundenen Krieges der türkischen Armee flohen Anfang der 90er Jahre Tausende Kurdinnen und Kurden aus der Türkei in den Nordirak. 15 000 von ihnen lebten in dem vom Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) betreuten Flüchtlingslager Etrus. Dieses wurde aber auf Druck der Türkei und auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Demokratischen Partei Kurdistans (KDP) und der Patriotischen Union (PUK) im Februar 1997 aufgelöst. Tatsache ist, daß die türkische Armee, aber auch KDP-Peschmergas, das Lager Etrus zuvor immer wieder militärisch angegriffen hatten (vgl. JW, 2. Oktober 1997 und taz, 25. Januar 1997).
Die kurdischen Flüchtlinge aus Etrus wurden ihrem Schicksal überlassen. Einige tausend Menschen errichteten in Ninova in der Nähe des Erdölgebiets um Mossul erneut ein Flüchtlingslager, dessen Grundversorgung das UNHCR übernahm.
Anfang Februar dieses Jahres wurde auch das Lager Ninova vom UNHCR aufgegeben. Seither befinden sich laut einer Pressemitteilung der „Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland" (YEK-KOM) vom 17. Februar 1998 etwa 7 000 Flüchtlinge aus Ninova wieder auf der Flucht vor Angriffen der türkischen Armee und von Angehörigen der mit der Türkei verbündeten KDP. Die Fluchtmöglichkeit sowohl in die Türkei wie auch in den Irak wird den hungernden und schutzlos der Kälte ausgesetzten Menschen sowohl vom türkischen als auch vom irakischen Militär versperrt.
Hinzu kommt, daß die türkische Regierung allein 1997 rd 22 000 irakische Kurdinnen und Kurden in den Irak abgeschoben hat. Dies bestätigte ein Sprecher des UNHCR gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA, 23. Januar 1998).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Kurdinnen und Kurden, die Ende letzten Jahres unter dramatischen Umständen an den Küsten Italiens gestrandet waren, sind seit Beginn des Jahres 1998 vom Bundesgrenzschutz (BGS) wegen sog. illegaler Einreise festgenommen worden?
In welchen Gremien der EU kam es mittlerweile zu der von CIREFI vorgeschlagenen „engen säulenübergreifenden Zusammenarbeit" bei der Einschränkung der Fluchtmöglichkeiten für Kurdinnen und Kurden? Welche außen- und sicherheitspolitischen Vorschläge wurden hierbei von den Vertreterinnen und Vertretern der zweiten, also der außen- und sicherheitspolitischen, Säule bislang unterbreitet?
Hat die EU inzwischen die vom Assoziationsrat EG-Türkei am 30. Oktober 1995 angenommene Entschließung über eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Türkei in den Bereichen Justiz und Inneres umgesetzt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit wurden daraufhin mit der Türkei geplant bzw. vereinbart?
b) Wenn nein, für wann ist die Umsetzung dieser Entschließung geplant? Welche praktischen Auswirkungen würde die Umsetzung dieser Entschließung nach sich ziehen?
c) Welche Maßnahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres haben die zuständigen EU-Gremien vorgeschlagen (bitte unter Angabe von Datum und Dokumentennummer angeben)? Welche Vorschläge möchte die Bundesregierung in dieser Sache unterbreiten?
Wann und wo hat die EU bzw. die Bundesregierung bislang mit der Türkei über ein Rücknahmeabkommen verhandelt (bitte detailliert angeben)?
a) Wie ist der diesbezügliche Verhandlungsstand in bezug auf Rückübernahme bzw. Durchbeförderungen — eigener Staatsangehöriger, — Staatenloser, — Drittstaatsangehöriger sowie im Hinblick auf — Personen ohne legalen Aufenthaltstitel, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden konnte?
b) Worin bestehen mögliche konträre Positionen im Zusammenhang mit dem von der Bundesrepublik Deutschland angestrebten Übereinkommen?
Welche praktischen Auswirkungen würde der Abschluß eines deutsch-türkischen Rücknahmeabkommens für die Abschiebung ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger haben?
Wie viele Personen wären von diesem Rücknahmeabkommen betroffen?
In welchem Umfang hat die Türkei seit 1995 Mittel aus dem MEDA- und anderen Finanzierungsprogrammen der EU erhalten, und für welche Zwecke (bitte einzeln aufführen)?
Inwiefern macht die Bundesregierung die Gewährung von Hilfen, Krediten und/oder Leistungen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit für die Türkei von der Unterzeichnung eines Rücknahmeabkommens abhängig?
Aus welchem Grund wurde das Treffen hochrangiger Polizeivertreter am 8. Januar 1998 in Rom nicht innerhalb der EU- Strukturen, sondern im Rahmen der Schengen-Kooperation angesiedelt?
Wer hat als Vertreter welcher türkischen Behörde an den o. g. Konferenzen hochrangiger Polizeivertreter teilgenommen (bitte mit Namen aufschlüsseln)? Welche die Türkei betreffenden Maßnahmen wurden auf diesen Treffen vereinbart?
An welchen anderen Treffen der EU bzw. der Schengen-Kooperation zur Einschränkung der Fluchtmöglichkeiten von Kurdinnen und Kurden hat die Türkei seit der Tagung der Innen- und Justizminister am 4./5. Dezember 1997 mit Vertretern welcher Behörden teilgenommen (bitte aufschlüsseln)? Welche die Türkei betreffenden Maßnahmen wurden auf diesen Treffen vereinbart?
Wie viele Personen welcher Staatsangehörigkeit hat die türkische Polizei - nach Kenntnis der Bundesregierung - seit dem 8. Januar 1998 wo festgenommen, um sie an der Flucht in die EU zu hindern (bitte aufschlüsseln)?
a) Wie viele Personen befinden sich derzeit noch in Haft bzw. in Abschiebeeinrichtungen?
b) Wie viele dieser Personen wurden von der Türkei in welche Staaten abgeschoben bzw. zurückgeführt?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnislage die Angaben des UNHCR bestätigen, denen zufolge allein 1997 etwa 22 000 irakische Kurdinnen und Kurden von der Türkei in den Irak abgeschoben bzw. rückgeführt worden sind?
a) Wenn nein, wie viele Personen welcher Staatsangehörigkeit wurden - nach Kenntnis der Bundesregierung - 1997 von der Türkei in den Irak abgeschoben, rückgeführt bzw. durchbefördert? Wie viele dieser Personen waren kurdischer Volkszugehörigkeit?
b) Inwieweit droht durch diese Praxis der türkischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verstoß gegen das sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergebende Non-Refoulementgebot für aus der EU abgeschobene bzw. rückgeführte irakische Kurdinnen und Kurden?
War die Errichtung von Flüchtlingslagern auf türkischem Territorium Gegenstand der römischen Polizeikonferenz oder nachfolgender Treffen auf EU-Ebene bzw. im Rahmen der Schengen-Kooperation? Wenn ja, durch wen wurde die Errichtung dieser Lager dort befürwortet und unterstützt?
Hat die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Errichtung der o. g. Flüchtlingslager begonnen?
a) Wo sollen diese Lager errichtet werden?
b) Wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen?
c) Ab wann sollen dort Flüchtlinge untergebracht werden?
Für welchen Personenkreis sollen diese Lager errichtet werden (für aus der EU abgeschobene Kurdinnen und Kurden oder auch für Personen, die an der Flucht in die EU gehindert werden sollen)?
Auf welcher Rechtsgrundlage sollen diese Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung dort über welchen Zeitraum untergebracht werden?
Ist beabsichtigt, die Errichtung und den Unterhalt von Flüchtlingslagern in der Türkei durch die EU bzw. durch bilaterale Finanzhilfen (z. B. durch die Bundesregierung) zu unterstützen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß in diesen Lagern Kurdinnen und Kurden türkischer Staatsangehörigkeit untergebracht werden? Inwiefern ist vorgesehen, etwaige Zusicherungen der türkischen Regierung auch zu überprüfen?
Inwiefern soll die Einhaltung der Menschenrechte in diesen Lagern durch EU-Gremien oder UNHCR, Amnesty International oder das Rote Kreuz überwacht werden?
Inwieweit ist geplant bzw. ist davon auszugehen, daß diese Lager als Ausgangspunkt für Abschiebe- bzw. Rückführungsaktionen der türkischen Behörden genutzt werden sollen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, was aus den 15 000 kurdischen Flüchtlingen geworden ist, die Anfang 1997 wegen der Schließung des UNHCR-Flüchtlingslagers Etrus und den dort herrschenden instabilen Lebensbedingungen gezwungen waren, das Lager zu verlassen?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß die Flüchtlingslager des UNHCR in Etrus und Ninova vor deren Auflösung Ziel von Angriffen der türkischen Armee bzw. von Einheiten der KDP gewesen sind?
b) Wie viele Kurdinnen und Kurden mußten dann aus dem aufgelösten Lager Ninova nach Kenntnis der Bundesregierung erneut fliehen?
c) Handelt es sich bei dieser Flucht von Kurdinnen und Kurden um eine Fluchtbewegung oder lediglich um ein Phänomen von „Binnenmigration" (vgl. Drucksache 13/9792)?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Versorgung dieser kurdischen Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln, Decken, Zelten, Heizmaterial und Medikamenten?
e) Welche Sofortmaßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie, um den von Hunger und Kälte bedrohten Kurdinnen und Kurden zu helfen?
Wie viele türkische Soldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Nordirak für welchen Zeitraum stationiert?
a) Wie viele türkische Soldaten sind Anfang Februar 1998 in den Nordirak eingedrungen?
b) Wurden die zuständigen NATO-Gremien vorab über die bevorstehenden Invasionen der türkischen Armee in den Nordirak informiert? Wurde hierüber innerhalb der NATO Einvernehmen erzielt, und wenn ja, wann?
c) Hat die Türkei mit den Invasionen in den Nordirak womöglich gegen das Völkerrecht verstoßen, und wenn ja, was hat die Bundesregierung hiergegen unternommen?
d) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, daß das türkische Militär rund 30 000 Soldaten bereithält, um ggf. auf irakischem Territorium kurdische Flüchtlinge „abzufangen"?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne der türkischen Armee, im Gebiet der sog. UN-Schutzzone eine militärische „Pufferzone" für kurdische Flüchtlinge einzurichten?
Wurden die zuständigen NATO-Gremien über die türkischen Pläne zur Errichtung einer „Pufferzone" im Nordirak informiert? Wurde hierüber innerhalb der NATO Einvernehmen erzielt, und wenn ja, wann?
Welche anderen Vorbereitungen hat das türkische Militär nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um sich auf eine möglicherweise bevorstehende Massenflucht von Kurdinnen und Kurden auf das türkische Hoheitsgebiet vorzubereiten?
Was versteht die Bundesregierung in der praktischen Umsetzung darunter, „dem Migrationsphänomen nahe am Ausgangsherd entgegenzutreten" (laut BMI-Aktionsprogramm vom Dezember 1997)?