Anwendung des § 19 des Atomgesetzes
der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Maßnahmen nach § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes wurden an welchen bundesdeutschen Atomanlagen bis zum heutigen Datum angeordnet?
Wann erfolgte jeweils die Anordnung?
Wer hat die jeweiligen Anordnungen ausgesprochen?
Wer war von der jeweiligen Anordnung betroffen?
Welche Anlagen bzw. Anlagenteile waren von den jeweiligen Anordnungen betroffen?
Welche Gründe waren für die jeweiligen Erteilungen der Anordnungen maßgeblich?
Welche Stillstandszeiten der Gesamtanlagen hatten die Anordnungen zur Konsequenz?
Mit welchen jeweiligen Maßnahmen wurde den Anordnungen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde entsprochen?