Gesetzeswidrige Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat beim Bundessozialgericht mit einem Revisionsverfahren (B 4 RA 22/05 R) am 16. Mai 2006 ein Urteil erstritten, das deutlich macht, dass Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gesetzes- und grundrechtswidrig sind. Nach Schätzung des SoVD wurden rund 200 000 Rentenbescheide falsch, zu Ungunsten der Anspruchsberechtigten, ausgestellt. Die schriftliche Urteilsbegründung wird für Herbst 2006 erwartet. Anschließend haben die Rentenversicherungsträger mehrere Monate Zeit, das Urteil zu prüfen und außerdem die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Während dieser Zeit müssen die Rentenversicherungsträger keine Anträge der Erwerbsminderungsrentner auf Richtigstellung ihrer Bescheide bearbeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wird die Bundesregierung die notwendige gesetzliche Korrektur der 2001 eingeführten Abschläge vornehmen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung etwas unternehmen, um den rund 200 000 betroffenen Erwerbsminderungsrentnern noch vor einer eventuellen Gesetzesklarstellung zu ihrem Recht und damit ihrem Geld zu verhelfen? Wenn ja, was? Wenn nein, warum nicht?