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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Sicherheitsüberprüfungen auf Flughäfen (G-SIG: 13012977)

Aufsichtsbehörde, Qualifikation der Sicherheitsdienste, Kontrolle von Behinderten, Rechtsgrundlage für das zeitweilige Festhalten eines Flugpassagiers

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/948615. 12. 97

Sicherheitsüberprüfungen auf Flughäfen

der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Petra Bläss, Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Sowohl bei Inlands- wie auch bei Auslandsflügen werden die Passagiere routinemäßig auf Waffen sowie verbotene Waren untersucht. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen.

Zugleich zeigen Erfahrungsberichte aus den letzten Monaten, daß die Angestellten der sicherheitstechnischen Kontrolldienste kaum Kenntnisse über Menschen mit Behinderungen und ihre Handicaps haben. Das führte nach Aussagen Betroffener erst kürzlich auf dem Flughafen Frankfurt/Main zu zeitaufwendigen Untersuchungen, so daß ein Flugzeug nicht mehr rechtzeitig bestiegen werden konnte. Auch mehren sich Anzeichen, daß die Flughafengesellschaften immer weniger bereit sind, Menschen mit Behinderungen als Kunden zu akzeptieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche staatliche Behörde hat die Aufsicht über die auf den Flughäfen für die Sicherheitskontrollen zuständigen Dienste, und wie wird diese wahrgenommen?

2

Welche allgemeine Qualifikation und welche speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten sind in der Regel erforderlich, um in einem derartigen Sicherheitsdienst beschäftigt zu sein, in welchem Rhythmus erfolgt eine Fortbildung, und auf welchen gesetzlichen Grundlagen arbeiten diese Dienste?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Problem, daß Menschen mit Behinderungen ihre Hilfsmittel (Prothese, Rollstühle, Gehhilfe u. ä.) zu unerlaubten Handlungen benutzen, so daß eine besonders intensive Untersuchung und Kontrolle angezeigt erscheint?

4

Wer trägt im Falle einer Sicherheitskontrolle auf Flughäfen, die aufgrund der besonderen Situation behinderter Menschen einen größeren Zeitraum umfassen kann, die Kosten für Verspätungen im Flugverkehr oder für die aufgrund der Zeitüberschreitung nicht mehr mögliche Nutzung eines schon bezahlten Flugscheins?

5

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt das zeitweilige Festhalten eines Flugpassagiers zum Zweck der Sicherheitskontrolle, und welche Regelungen gewährleisten, daß dem Passagier keine unzumutbaren Härten aufgebürdet werden?

Bonn, den 15. Dezember 1997

Dr. Winfried Wolf Petra Bläss Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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