Erhalt und Pflege sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Ludwig Elm, Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Dr. Willibald Jacob, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich im Partnerschaftsvertrag vom 9. November 1990 mit der Sowjetunion (BGBl. 1991 II S. 703) verpflichtet, daß die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den sowjetischen Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, geachtet werden und unter dem Schutz deutscher Gesetze stehen (Artikel 18).
Der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, und der amtierende Außenminister der DDR, Ministerpräsident Lothar de Maizière, haben in einem gemeinsamen Brief an die Außenminister der Sowjetunion, Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland versichert: „Das Gleiche gilt für die Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt. " (zitiert nach dem Bulletin Nr. 109 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 14. September 1990) .
Am 16. Dezember 1992 wurde mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt (BGBl. 1994 II S. 598), daß nur im Einvernehmen mit Vertretern der russischen Seite Veränderungen auf Friedhofsanlagen oder die Beseitigung von Kriegsgräbern vorgenommen werden dürfen.
Die Thüringer Landeszeitung berichtete am 23. Juli 1997, daß im Auftrage der Städtischen Park- und Friedhofsverwaltung Weimar durch das Grünflächenamt auf dem denkmalgeschützten Friedhof für Angehörige der Roten Armee, Belvedere, Gräber von sowjetischen Soldaten eingeebnet und intakte Grabsteine zertrümmert und entfernt wurden. Diese offiziell durchgeführten Arbeiten wurden von einer Gruppe der Antifa-Jugend als Friedhofsschändung angesehen und öffentlich gemacht. Sie wandte sich zur Klärung dieses Vorganges an die Stadt Weimar wie auch an den Vizekonsul des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Leipzig. Sowohl der Vertreter der Stadt Weimar als auch der Vizekonsul wußten von dem o. g. Vorhaben des Städtischen Grünflächenamtes nichts. Der Vizekonsul sah in den Umgestaltungsarbeiten, für die keine Zustimmung der Russischen Föderation eingeholt worden war, nicht nur eine Verletzung der deutsch-russischen Vereinbarungen, sondern zusätzlich eine Verletzung der nach internationalen Abkommen zugestandenen „ewigen Ruhe" für Kriegsgräber.
Gemäß einer Meldung von dpa am 3. Dezember 1997 hatten vier Jugendliche Anfang Mai 1997 in der Gedenkstätte „Seelower Höhen" (Land Brandenburg) einzementierte Grabsteine umgeworfen und zwei metallene Sowjetsterne sowie Schilder einer Reliefkarte entwendet. Dazu meldete die „Berliner Morgenpost" am 4. Dezember 1997, daß die vier Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren vom Jugendrichter des Amtsgerichtes Frankfurt/Oder wegen Sachbeschädigung verwarnt wurden. Sie haben die Auflage, bis zu 50 Stunden soziale Arbeit in der Gedenkstätte „Seelower Höhen" abzuleisten. Von der Außenstelle der Botschaft der Russischen Föderation wurde mitgeteilt, daß sie von der Denkmalschändung weder auf diplomatischem Wege noch durch eine polizeiliche Meldung informiert worden war, sondern erst durch die Pressemeldung davon Kenntnis erhalten hätte.
Im Juni 1997 wurde mit dem Abriss des Obelisken auf dem sowjetischen Soldatenfriedhof Treuenbrietzen (Land Brandenburg) mit der Begründung begonnen, daß der Obelisk baufällig sei und dadurch das Ansehen der Stadt schädige. Die Denkmalbehörde des Landes Brandenburg hatte dem Abriss des Obelisken mit der Begründung zugestimmt, daß eine Restaurierung einer Neusetzung gleichkäme. Denkmalwert habe nur das Original und nicht die durch Sanierung entstandene Kopie. Weil das aber der Denkmalpflege widerspräche, wurde die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abriss erteilt. Durch den Protest der PDS-Fraktion in der Stadt Treuenbrietzen und der Bundestagsabgeordneten Maritta Böttcher und Willibald Jacob konnte zunächst der Abriss aufgeschoben werden. Wöchentliche Mahnwachen der PDS-Basisorganisation und Bewohner der Stadt sind ein Ausdruck für antifaschistisches Bewußtsein. Der Abriss wurde verhindert durch den Einspruch der Russischen Botschaft. Eine diesbezügliche Korrespondenz zwischen der Russischen Botschaft und der brandenburgischen Landesregierung liegt vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist entsprechend den Vereinbarungen über den Erhalt und die Pflege sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland eine genaue Übersicht über Anzahl und Zustand dieser Denkmäler und Kriegsgräber erstellt worden?
Wenn ja, was ist der Inhalt der Übersicht?
Wenn nicht, bis wann ist die Erstellung der Übersicht vorgesehen?
Wie viele Kriegsgräber, Gedenksteine, Obeliske und Erinnerungstafeln existierten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit der Vereinbarungen (1990/1992) (bitte einzeln nach Art des Mahnmals und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele existieren heute noch (bitte einzeln nach Art des Mahnmals und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie wird der bauliche Zustand der Denkmäler und Kriegsgräber eingeschätzt?
Aufgrund welcher Gutachten erfolgt diese Einschätzung?
Welche finanziellen Mittel wurden bisher vom Bund für den Erhalt und die Pflege der sowjetischen Denkmäler und Kriegsgräber ausgegeben (bitte nach Jahren seit 1990 aufschlüsseln)?
Welche finanziellen Mittel sieht der Bundeshaushalt 1998 für diesen Zweck vor?
Sind Vereinbarungen über die Verantwortung zum Erhalt und zur Pflege sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber zwischen Bund und Ländern getroffen worden?
Wenn ja, welche?
a) Ist der Bundesregierung die Anzahl der Schändungen sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber seit 1990 bekannt?
Wenn ja, wie groß war die Anzahl (bitte aufschlüsseln nach Objekt der Schändung, Jahren und Bundesländern)?
b) In welcher Weise werden die Schändungen sowjetischer Mahnmale beim Bundeskriminalamt erfaßt?
c) Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den politischen Hintergrund solcher Schändungen?
d) Gelten diese Schändungen nach Meinung des Verfassungsschutzes als rechtsextreme Straftaten?
e) Wie viele Strafverfahren wegen Schändung sowjetischer Mahnmale gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
— Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt?
— Wie viele Strafverfahren wurden abgeschlossen (bitte jeweils nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
— Wie viele Täter wurden ermittelt?
f) In welcher Weise wurden die ermittelten Täter bestraft?
Welche Art der Zusammenarbeit deutscher Behörden mit der Russischen Botschaft bzw. deren Außenstelle und Konsulaten besteht in Angelegenheiten des Erhalts und der Pflege sowjetischer Denkmäler und Kriegsgräber?