Arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen
der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer, teilt in einer Presseerklärung vom 6. April 1995 mit, daß es „nach neueren Erkenntnissen etwa 400 000 bis 500 000 arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger" (Empfänger und Empfängerinnen von laufender Hilfe außerhalb von Einrichtungen) gibt.
Der Bundesminister teilt weiter mit, daß die „Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängern in den Arbeitsmarkt" dort vergleichsweise erfolgreich sei, wo Sozialhilfe- und Arbeitsverwaltung zusammenarbeiteten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Auf welchen Daten beruhen diese „neueren Erkenntnisse"?
Welche Kriterien wurden angewendet, um eine Person als „arbeitsfähig" einzustufen?
Bitte einzelne Kriterien benennen.
Aus welchem Personenkreis setzt sich die Zahl von 400 000 bis 500 000 Sozialhilfempfängern zusammen?
a) Sind in dieser Zahl auch Sozialhilfeempfängerinnen enthalten? Wenn ja, wie viele?
b) Sind in der Zahl alleinerziehende Mütter und Väter enthalten? Wenn ja, wie viele?
c) Bezieht sich die Zahl ausschließlich auf deutsche Sozialhilfeempfänger, oder sind auch Ausländer und Flüchtlinge gemeint? Wenn ja, wie viele?
Bitte die Zahl nach Alter sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren.
Bei welcher Art von Arbeitsverhältnissen handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung um eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt?
Bitte einzelne Kriterien nennen.
a) Wie hoch ist die Zahl der durch die Zusammenarbeit von Sozial- und Arbeitsverwaltung geschaffenen Arbeitsplätze in den Jahren 1990, 1991, 1992, 1993 sowie 1994?
b) Welche Gestalt hatten die Arbeitsplätze? Bitte jeweils für die einzelnen Jahre differenzieren nach — Beschäftigungsdauer, — Länge und Lage der Arbeitszeit, — Versicherungspflicht, — tarifliche Absicherung?