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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Arbeitsanreize für Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen (G-SIG: 13010461)

Arbeitsanreize für Sozialhilfeempfänger durch höhere Freibeträge

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

29.05.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/127605. 05. 95

Arbeitsanreize für Sozialhilfempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen

der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer, teilt in einer Presseerklärung vom 6. April 1995 mit, daß die Arbeitsanreize für schwer vermittelbare Sozialhilfeempfänger (Empfänger und Empfängerinnen von laufender Hilfe außerhalb von Einrichtungen) durch höhere Freibeträge verbessert werden sollen, wobei diese Freibeträge befristet und degressiv zu gestalten seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie sind die Arbeitsanreize derzeit gestaltet? Handelt es sich bei den Freibeträgen um Beträge in Relation zum Eckregelsatz oder sind die Beträge absolut festgesetzt?

2

Wie hoch war in den Jahren 1990, 1991, 1992, 1993 und 1994 die Zahl der Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen, die trotz des nach Auffassung der Bundesregierung zu geringen Arbeitsanreizes einer Erwerbstätigkeit nachgingen?

Bitte differenzieren nach:

— alten und neuen Bundesländern,

— Frauen und Männern,

— Deutschen und Ausländern und Ausländerinnen,

— Altersgruppen,

— Zahl der in der Familie lebenden Kinder.

3

Liegen Angaben dieser Personen vor, aus welchem Grund sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen?

4

War das Gesamteinkommen, das diesen Personen zur Verfügung stand, höher als bei Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit?

5

Wenn ja, warum geht die Bundesregierung dennoch davon aus, daß die derzeit im BSHG gesetzten Arbeitsanreize ihre Wirkung verfehlen?

6

Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß eine Erhöhung des Freibetrages zu einer deutlichen Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises führen wird?

Wenn ja, wie will sie die angestrebte Kostenentlastung der Kommunen erreichen, ohne die Regelsätze abzusenken?

Wenn nein, auf welchen wissenschaftlichen Gutachten fußen die Erkenntnisse der Bundesregierung?

7

Sind der Bundesregierung Erfahrungen mit einer befristeten und degressiven Gestaltung von Freibeträgen — beispielsweise aus anderen Ländern — bekannt?

Wenn ja: Wie hoch ist die Zahl der Personen, die sechs Monate nach Ablauf der Frist weiter in einem Beschäftigungsverhältnis standen?

Wie viele waren es nach Ablauf eines Jahres?

Bonn, den 28. April 1995

Petra Bläss Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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