Bekämpfung von Rassismus bei der Polizei
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor allem Migrantinnen und Migranten berichten vermehrt von polizeilichen Übergriffen. Sie berichten von Übergriffen, die mit „verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen“ beginnen, mit rassistischer Beleidigung ihren Lauf nehmen und in Tritten und Schlägen enden. Für die Betroffenen bedeutet der Übergriff häufig das Gefühl völliger Ohnmacht gegenüber der Polizei. Verbale Übergriffe etwa oder die Androhung von Gewalt seitens der Polizei, für die der Nachweis nur äußerst schwer geführt werden kann und bei denen die Behörden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tätig werden, führen in der Regel erst gar nicht zu Beschwerden. Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich gegen rassistische Äußerungen und/oder Handlungsweisen von Kolleginnen und Kollegen wenden bzw. Opfern rassistischer Attacken helfen, gelten als „Nestbeschmutzer“ und scheitern oftmals am Korpsgeist der Polizei. So blieb die rassistische Äußerung eines leitenden Beamten in der früheren Polizeidirektion Halle „Schwarze brennen nun mal länger“ im Zusammenhang des im Januar 2005 in einer Polizeizelle in Dessau gefesselt verbrannten Oury Jalloh ungesühnt. Während der besagte leitende Beamte lediglich einen Verweis erhielt, wurde der Polizeioberrat, der sich wegen dieser Äußerung an den Präsidenten der Direktion wandte, solange gemobbt, bis er um seine Versetzung bat (DER TAGESSPIEGEL vom 14. Februar 2008).
Die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen, um dort Polizeibeamtinnen bzw. -beamte anzuzeigen, ist hoch und sie wird noch verstärkt durch die oft nur geringe Hoffnung, dass die Täterinnen und Täter auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Zudem berichten viele Betroffene davon, dass sie kurz nach der Anzeigeerstattung eine Gegenanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhalten haben. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines deutschen Staatsangehörigen nigerianischer Herkunft, der am 7. April 2007 in Freiburg von einem Polizeihund mehrfach gebissen wurde und mit den Worten „Friss den Neger“ von den Polizeibeamten beschimpft worden sein soll. Dies geschah, nachdem er selbst die Polizei angerufen hatte, um einer, wie sich später herausstellte, „verwirrten“ Frau zu helfen (TV Südbaden vom 16. April 2007; Der Sonntag vom 22. April 2007).
Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ereignen sich laut dem Bericht von amnesty international (http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/69c6761540736028c1256ff6004a16bc?OpenDocument) zumeist bei Festnahmen oder in Polizeihaft.
Einen signifikanten Anteil entsprechender Vorwürfe erheben dabei Migrantinnen und Migranten oder deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrationshintergrund. So untersucht die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) den Todesfall von Adem Özdamar, der gegen seinen Willen und ohne ersichtlichen Grund am 17. Februar 2008 auf eine Hagener Polizeiwache gebracht wurde. Dort wurde er mutmaßlich durch Polizeibeamtinnen und/oder -beamte bäuchlings auf einer Trage streng fixiert, fiel zunächst ins Koma und verstarb dann (Frankfurter Rundschau vom 26. März 2008).
Auch bei Abschiebungen kommt es immer wieder zu Misshandlungen durch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei (http://www.ari-berlin.org/doku/PE_deutsch_15_lang.pdf).
Derlei Statistiken sind aber kaum vorhanden, für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich und in jeder nur denkbaren Weise defizitär. Nichtsdestoweniger wird von offizieller Seite behauptet, dass es sich bei Körperverletzungen im Amt etc. um „Ausnahmetatbestände in der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung“ handelt. Es ist daher von politischem Interesse, sich mit der zahlenmäßigen (Nicht-)Erfassung von Polizeiübergriffen zu beschäftigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Inwieweit ist der Bundesregierung § 72 des Aktionsprogramms des Abschlussdokuments der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus, rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit verbundenen Intoleranzen, beschlossen im Jahr 2001 in Durban/Südafrika, bekannt, in dem gefordert wird, die Praxis der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden zu unterbinden, sich in irgendeiner Weise auf „Rasse“, Hautfarbe, Abstammung oder nationale bzw. ethnische Herkunft als Basis der Strafermittlung zu beziehen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser Bestimmung im Aktionsprogramm bezüglich des Kampfes gegen Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe etc. bei, und welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um einem „racial profiling“ durch die Bundespolizei und andere Strafverfolgungsbehörden vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken (bitte auflisten)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass „verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen“, die zumeist aufgrund äußerlicher Merkmale wie insbesondere Hautfarbe durchgeführt werden, rassistische Vorurteilsstrukturen befördern (bitte begründen)?
Inwieweit spielen nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der „Bekämpfung der Drogenkriminalität“ rassistische Vorurteilsstrukturen eine Rolle, wenn sich polizeiliche Maßnahmen nach dem Stereotyp des „dunkelhäutigen Dealers“ folgend vor allem gegen vermeintlich „afrikanisch“ und „arabisch“ aussehende Menschen richten?
Inwieweit gab bzw. gibt es im Zusammenhang mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP) Gespräche mit den Bundesländern zum Thema „racial profiling“ in der Polizei und zu entsprechenden Gegenmaßnahmen?
Welche konkreten Fortbildungs- bzw. Sensibilisierungsangebote zu den Themenschwerpunkten Demokratie, Fremdenfeindlichkeit/Rassismus, Migration gibt es im Rahmen der Bundespolizei, und sind der Bundesregierung ähnliche Angebote auf Seiten der Länderpolizei bekannt?
Handelt es sich bei den Fortbildungsangeboten aus diesem Bereich um freiwillige oder verpflichtende Fortbildungen?
Inwieweit existieren Richtlinien für die Bundespolizei oder Länderpolizeien bzw. die Bundesregierung, die rassistische Übergriffe definieren?
Erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls die Einführung solcher Richtlinien (bitte begründen)?
Wie viele Beschwerden gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Misshandlungen in den Jahren 2000 bis 2007 erhoben worden (bitte entsprechend nach den Beschwerden, Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der unter Frage 9 aufgeführten Beschwerden, betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Misshandlungsvorwürfe im Polizeigewahrsam bzw. auf Polizeiwachen (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Disziplinarverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2007 gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Beleidigung eingeleitet worden (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der eingeleiteten Verfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt?
Wie viele Verfahren kamen zu welchen Ergebnissen?
Wie viele der unter Frage 11 aufgeführten Disziplinarverfahren betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorwurf der Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Beleidigung im Polizeigewahrsam bzw. auf Polizeiwachen (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der unter den Fragen 11 und 12 aufgeführten Disziplinarverfahren kamen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die ihnen zu Grunde liegende Beschwerde ganz oder teilweise berechtigt war (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Strafanzeigen sind gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Beleidigung in den Jahren 2000 bis 2007 gestellt worden?
Wie viele der unter Frage 14 aufgeführten Strafanzeigen betrafen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Beleidigung im Polizeigewahrsam bzw. auf Polizeiwachen (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele wurden aus welchen Gründen eingestellt?
Wie viele Strafverfahren sind ausweislich der polizeilichen Statistik gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Beleidigung in den Jahren 2000 bis 2007 geführt worden (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der unter Frage 16 aufgeführten Strafverfahren betrafen den Vorwurf der Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Beleidigung im Polizeigewahrsam bzw. auf Polizeiwachen (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Strafverfahren wurden in den Jahren 2000 bis 2007 wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Beleidigung gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit welchen Verfahrensausgängen geführt (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen EU-Mitgliedstaaten obliegt die Ermittlung von polizeilichen Übergriffen unabhängigen Untersuchungskommissionen?
Welche Gründe werden von den Mitgliedstaaten für die Zuständigkeit unabhängiger Untersuchungskommissionen angeführt?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, unabhängige Untersuchungskommissionen könnten auch in der Bundesrepublik zu einer verbesserten Aufklärung von Polizeigewalt führen (bitte begründen)?
Wie beantwortet die Bundesregierung die Fragen 9 bis 18 in Bezug auf Bedienstete der Justizvollzugsanstalten und etwaige Körperverletzungen, Freiheitsberaubung, Aussageerpressung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Beleidigung im Rahmen des Strafvollzugs (bitte entsprechend nach Jahren sowie getrennt nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer und Anzeigeerstatterinnen und Anzeigeerstatter (vgl. Fragen 9 bis 18) waren nichtdeutsche Staatsangehörige?
In welchen Bundesländern ist der Polizei die Fixierung von Menschen in Bauchlage erlaubt, und wie lauten die diesbezüglichen Vorgaben zu Durchführung und Abbruch der Fixierung?
Ist den Angehörigen der Bundespolizei eine Fixierung von Menschen in Bauchlage erlaubt?
Wenn ja, wie lauten die diesbezüglichen Vorgaben zu Durchführung und Abbruch der Fixierung?
Wenn nicht, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesundheitsgefährdung der Betroffenen bei einer Fixierung in Bauchlage?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Anonymität der uniformierten Polizeibeamtinnen und -beamten die Gefahr eines Freiraums u. a. für rassistische (verbale) Übergriffe, der kaum kontrolliert werden kann?
Inwieweit hält die Bundesregierung die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten, zum Beispiel mit Dienstnummern oder Namensschildern, sowohl für eine mögliche Identifizierung durch die Opfer möglicher Polizeigewalt oder -diskriminierungen als auch als Schutz der Polizei vor einem Generalverdacht eines (rassistischen) Korpsgeistes für angebracht (bitte begründen)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass fehlende, nach einheitlichen Erfassungskriterien zusammengestellte Statistiken über polizeiliches Fehlverhalten eher dazu dienen, diese als individuelle Einzelfälle und absolute Ausnahmen zu kennzeichnen (bitte begründen)?