Auswirkungen des Vorhabens Bürokratieabbau und Normenkontrollrat auf soziale und ökologische Standards
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui, Werner Dreibus, Dr. Axel Troost, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung will den „Bürokratieabbau“ zu einem zentralen Thema ihrer Wirtschaftspolitik machen. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb beschlossen einen so genannten Normenkontrollrat einzurichten (Bundestagsdrucksache 16/1406). Der Normenkontrollrat soll Gesetze und Gesetzentwürfe daraufhin untersuchen, welche Kosten Unternehmen durch Informationspflichten entstehen. Als Vorbild dient ein Modell zur Messung von Bürokratiekosten aus den Niederlanden. Analog zum Normenkontrollrat existiert dort ein ähnliches Gremium (Actal).
Nach Aussage der Regierungskoalition soll der Normenkontrollrat den Zweck der Gesetzentwürfe nicht hinterfragen (Bundestagsdrucksache 16/1406, Begründung zu § 2). Dem entgegen äußerten in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zum Thema Bürokratieabbau am 29. Mai 2006 mehrere Sachverständige die Meinung, dass vom Normenkontrollrat auch eine politische Einflussnahme zu erwarten sei. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, vertreten durch Dr. Christel Degen, zeigte sich besorgt, „dass hier möglicherweise Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgebaut werden, beispielsweise zum Arbeitsschutz und Datenschutz, aber auch andere ökologisch-soziale Rechte. Wir haben auch noch einmal mit Kollegen aus den Niederlanden gesprochen […] auch dort wurde diesbezüglich darauf hingewiesen, dass es Probleme gegeben hat.“ Nach dem Sachverständigen Michael Schorn, Institut für Wirtschafts- und Politikforschung, „hat jede Information auch ein politisches Ziel. […] Die Frage, ob man den Normenkontrollrat dahin beschränken kann, dass er keinen politischen Einfluss nimmt, beantworte ich mit nein. […] Denn mit jeder Messung, mit jeder Darstellung, Veröffentlichung am Gesetzentwurf übt der Normenkontrollrat Druck auf die Politik aus.“ Es werde nicht bei einer Optimierung von Informationspflichten bleiben, vielmehr werde man, „schnell dahin kommen, dass man die Informationspflicht an sich überdenken muss, weil auch die Optimierungen nicht unerschöpflich sind“. (Zitate aus dem Wortprotokoll zur Anhörung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Informations- und Statistikpflichten von Unternehmen zu hinsichtlich der Schaffung von Transparenz, für den Verbraucher- und Umweltschutz, für Antikorruptionsmaßnahmen, für die Ermöglichung von wissenschaftlichen Analysen, für eine Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Sozialpolitik und anderer Politikfelder und für eine effektive Durchsetzung der Einhaltung von Steuergesetzen?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung zitierten Bedenken der Sachverständigen Dr. Christel Degen, der Normenkontrollrat könne auch einen Abbau von sozialen und ökologischen Regelungen befördern, und wie will sie dies verhindern?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die in der Vorbemerkung zitierten Äußerungen des Sachverständigen Michael Schorn, der Normenkontrollrat würde auch politischen Einfluss ausüben und es werde nicht bei einer Optimierung der Informationspflichten bleiben, Informationspflichten würden vielmehr auch ganz abgeschafft?
Warum hat die Bundesregierung, wenn sie nicht beabsichtigt, im Rahmen des Bürokratieabbaus den Inhalt und Zweck von Gesetzen in Frage zu stellen, in das Gesetz zur Einrichtung eines nationalen Kontrollrates nicht einen Passus aufgenommen, in dem ein Abbau sozial-ökologischer Standards ausgeschlossen wird?
Wie wird die Bundesregierung verhindern, dass die vom Normenkontrollrat veröffentlichten Zahlen und der dadurch entstehende Druck auf die Politik, den auch der Sachverständige Michael Schorn erwähnt, dazu führen, dass ökologisch oder sozial sinnvolle Regelungen nicht beschlossen werden?
Sind der Bundesregierung Fälle aus den Niederlanden bekannt, in denen die Kontrolle des Actal dazu geführt hat, dass geplante ökologische oder soziale Regelungen wegen angeblich zu hoher Bürokratiekosten nicht durchgesetzt wurden, wenn ja, welche waren das?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Kritik an der Durchführung der ersten deutschen Bürokratiekostenmessung in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe und wie bewertet sie den Umstand, dass dort Gewerkschaften und Umweltverbände aus dem Verfahren ausgestiegen sind?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die von ihr geplanten Initiativen zum Bürokratieabbau?