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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Geplante Freisetzungsverlagerungen bundesdeutscher Gentechnik ins Ausland (G-SIG: 13011272)

Pläne des Kölner Max-Planck-Instituts für Züchtungsforschung für eine Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in Slowenien, Verlagerung von Freisetzungsversuchen ins Ausland durch die Kleinwanzlebener Saatzucht AG, Durchführung der Versuche, Sicherheitsbestimmungen und Kontrollmöglichkeiten, Schaffung rechtlicher Regelungen zur Übermittlung nutzungs- und sicherheitsrelevanter Informationen, Ausarbeitung eines international verbindlichen Biosafety-Protokolls

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

20.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/386313.02.96

Geplante Freisetzungsverlagerungen bundesdeutscher Gentechnik ins Ausland

der Abgeordneten Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Presseberichten (dpa vom 7. Dezember 1995, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Dezember 1995, Wirtschaftswoche vom 18. Januar 1996) zufolge plant das Kölner Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung, 1996 gentechnisch veränderte Pflanzen in Slowenien freizusetzen. Die Verlagerung dieses Freisetzungsexperimentes wird von den verantwortlichen Wissenschaftlern mit dem Scheitern eines Feldversuches in der Bundesrepublik Deutschland, der von Gentechnik-Gegnern zerstört worden war, begründet. Berichtet wird zudem, daß die Kleinwanzlebener Saatzucht AG, das größte Saatgutunternehmen der Bundesrepublik Deutschland, plant, immer mehr Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen ins europäische Ausland und nach Amerika zu verlagern.

Obwohl Artikel 19 Abs. 4 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (BGBl. 1993 II S. 1741) eine eigenständige Verpflichtung für die Vertragsstaaten vorsieht, die Übermittlung nutzungs- und sicherheitsrelevanter Informationen im Falle des Verbringens von lebenden modifizierten Organismen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates sicherzustellen, hat die Bundesregierung bislang keine entsprechenden Regelungen geschaffen (vgl. Antwort der Bundesregierung, Drucksache 13/1217, auf die Kleine Anfrage, Drucksache 13/1106).

Das Beispiel der geplanten Freisetzungen in Slowenien zeigt indes erneut, wie dringlich derartige Regelungen sind. Dementsprechend sollten die bereits seit April dieses Jahres andauernden Beratungen der Bundesregierung zu diesem Thema (vgl. Drucksache 13/1217) schnellstmöglich abgeschlossen werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wurde der Bundesregierung oder Bundesbehörden, wie dem Robert-Koch-Institut, die geplante Freisetzung in Slowenien vom Kölner Max-Planck-Institut gemeldet, oder hat die Bundesregierung anderweitig Kenntnis hiervon erhalten?

2

Wurden der Bundesregierung oder Bundesbehörden, wie dem Robert-Koch-Institut, (geplante) Freisetzungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union von der Kleinwanzlebener Saatzucht AG gemeldet, oder hat die Bundesregierung anderweitig Kenntnis hiervon erhalten?

3

Über welche Kenntnisse verfügen die Bundesregierung oder Bundesbehörden, wie das Robert-Koch-Institut, hinsichtlich der von der Kleinwanzlebener Saatzucht AG im Ausland geplanten Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen?

4

Welche Pflanzen mit welchen gentechnisch veränderten Eigenschaften sollen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Slowenien vom Max-Planck-Institut freigesetzt werden?

5

Ist der Bundesregierung bekannt und kann sie mitteilen, — an welchem Ort und in welchem Zeitraum die geplante Freisetzung durchgeführt werden soll und wie groß die dafür vorgesehene Fläche ist; — ob Anordnung, Größe, Dauer, Sicherheitsvorkehrungen oder Notfallmaßnahmen des in Slowenien geplanten Versuches von dem in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Versuch abweichen werden; — über welche Sicherheitsbestimmungen und Kontrollmöglichkeiten für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen Slowenien verfügt; — ob slowenische Behörden der geplanten Freisetzung zugestimmt haben und auf Grundlage welcher Daten und Risikoabschätzungen die Zustimmung erteilt wurde?

6

Werden die vom Max-Planck-Institut in Slowenien geplanten Freilandversuche direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder der Bundesrepublik Deutschland finanziert oder ermöglicht?

7

War die geplante Freisetzung Gegenstand von formellen oder informellen Beratungen oder gar Vereinbarungen zwischen deutschen und slowenischen Behörden bzw. zwischen der Bundesregierung und der slowenischen Regierung.

8

Sieht sich die Bundesregierung verpflichtet, auch Slowenien, das bislang nicht Vertragsstaat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ist, alle verfügbaren Informationen über die Nutzung und die in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit den zur Freisetzung in Slowenien durch das Max-Planck-Institut vorgesehenen gentechnisch veränderten Pflanzen sowie alle verfügbaren Informationen über die möglichen nachteiligen Auswirkungen dieser Pflanzen für Slowenien zu übermitteln?

9

Führen nach Kenntnissen der Bundesregierung weitere Firmen oder Forschungseinrichtungen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Ausland durch?

Wenn ja, wo und welcher Art?

10

Planen nach Kenntnissen der Bundesregierung weitere Firmen oder Forschungseinrichtungen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Ausland, vor allem in Entwicklungsländern?

11

Welche (Zwischen-)Ergebnisse haben die in Drucksache 13/1217 erwähnten Beratungen der Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 19 Abs. 3 und 4 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in bundesdeutsches Recht ergeben?

12

Gedenkt die Bundesregierung rechtliche Regelungen zu schaffen, die entsprechend Artikel 19 Abs. 4 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt die Übermittlung nutzungs- und sicherheitsrelevanter Informationen im Falle des Verbringens von lebenden modifizierten Organismen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates regeln?

13

Wird die Bundesregierung sich auf der Ebene der Europäischen Union für Regelungen entsprechend den Vorgaben des Artikels 19 Abs. 4 einsetzen?

14

Wird die Bundesregierung nach der Entscheidung der 2. Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zum Biosafety-Protokoll (UNEP/CBD/ COP/2/CW/L.22) ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Biosafety-Protokoll im Bereich der Weitergabe, Handhabung und Verwendung gentechnisch veränderter Organismen aufgeben und konstruktiv an der Ausarbeitung dieses Protokolls mitwirken?

15

Sieht die Bundesregierung ihre Bemühungen, Sicherheitsstandards des Gentechnikrechtes der Europäischen Union zu reduzieren und zu deregulieren, durch (die Diskussion um) ein international verbindliches Biosafety-Protokoll gefährdet?

16

Wird sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzen, daß das Biosafety-Protokoll die Weitergabe, Handhabung und Verwendung gentechnisch veränderter Organismen umfassend regelt und daneben sowohl sozioökonomische Aspekte, Haftungsfragen und die Finanzierung abdeckt?

17

Plant die Bundesregierung, die vom Europarat am 21. Juni 1993 angenommene Konvention über die zivilrechtliche Haftung für Schäden aus umweltgefährdenden Tätigkeiten, wonach auch Schäden, die durch gentechnisch veränderte Organismen verursacht wurden, explizit zu regeln sind, zu unterzeichnen?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 7. Februar 1996

Marina Steindor Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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